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Gesundheitszeugnis beantragen: Kosten, Termin & Ablauf

Junge Hand hält die Hand eines älteren Menschen — Pflege und Gesundheit
Symbolbild · KI-generiert
Das umgangssprachlich Gesundheitszeugnis genannte Dokument ist heute die Bescheinigung über die Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz: Sie erfolgt beim Gesundheitsamt oder einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt, bevor Sie erstmals gewerbsmäßig mit bestimmten Lebensmitteln arbeiten. Auf dieser Seite finden Sie Gebühren, Terminhinweise und den Ablauf für das Gesundheitsamt Ihrer Stadt — direkt aus den amtlichen Verwaltungsportalen der Länder. Die amtlichen Gebühren liegen aktuell zwischen 1,00 € und 49,00 € (Details je Fall in der Tabelle). Erfasst: 6527 Städte, davon 5200 mit Online-Dienst.

Stand: 26.08.2026. Quelle: Amtliche Verwaltungsportale (PVOG).

Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) in Ihrer Stadt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Was kostet Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)?

Amtliche Angabe (Berlin, Stand 08.07.2026) — Sätze anderer Länder können abweichen, siehe Städte-Tabelle:

• keine: Für die Belehrung und Bescheinigung für Schüler- und Betriebspraktikantinnen/Schüler- und Betriebspraktikanten als tätiges Personal beim Umgang mit Lebensmitteln, wenn die Bescheinigung für die Dauer des Praktikums zeitlich befristet wird. • keine: Für die Belehrung und Bescheinigung für die Tätigkeit freiwilliger Helferinnen und Helfer in Schulkantinen jeglicher Art. • 30,00 Euro: Für die Gruppenbelehrung • 49,00 Euro: Für eine Einzelbelehrung (nur auf Nachfrage möglich) • 15,00 Euro: Für ein Duplikat (Ausschließlich mit Vorlage des Zahlungsbelegs der Erstbelehrung möglich)

Welche Unterlagen brauche ich?

Amtliche Angabe (Berlin) — die Anforderungen ähneln sich bundesweit, Details je Stadt:

• Identitätsnachweis • Personalausweis oder • Reisepass mit Meldebescheinigung Ihrer aktuellen Adresse, ggf. Wohnungsgeberbestätigung oder • eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen (Unionsbürgerkarte) mit Meldebescheinigung Ihrer aktuellen Adresse, ggf. Wohnungsgeberbestätigung • Drittstaatsangehörige bringen bitte Ihre Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis mit. • Bei Jugendlichen unter 18 Jahren: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten • Nachweis der Tätigkeit • Schulpraktikanten der 7. - 10. Klassen erhalten die Praktikumskarte (Zuständigkeit richtet sich nach Sitz der Schule), bitte Nachweis über Praktikum mitbringen • Ehrenamtliche Mitarbeiter von eingetragene und gemeinnützige Vereinen, sowie freiwillige Helferinnen und Helfer in Schulkantinen, erhalten nach Vorlage eines Schreibens der Einrichtung, dass keinerlei Aufwandsentschädigung gezahlt wird und das die Ausstellung nur für Vereine in Berlin gilt, eine Ehrenamtliche Bescheinigung • Nachweis des Arbeitsortes Personen, die nicht in Berlin gemeldet sind, weisen bitte mit einem Arbeitsvertrag oder mit einer schriftlichen Bestätigung des Arbeitgebers nach, dass er sie beabsichtigt, in seinem Unternehmen einzustellen.

Wie lange dauert es?

Durchschnittlich 1 Stunde Bei großem Kundenaufkommen kann es auch etwas länger dauern

Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG): Gebühren & Online-Dienste nach Stadt

Amtliche Daten aus den Verwaltungsportalen der Länder — Stand je Zeile. Stadt anklicken für Adresse, Öffnungszeiten und alle Details.

StadtGebühren (amtlich)OnlineStand
Berlin (Berlin)30,00 € / 49,00 € / 15,00 €08.07.2026
Hamburg (Hamburg)Online-Dienst08.07.2026
München (Bayern)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Köln (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Frankfurt am Main (Hessen)29,00 € / 12,00 € / 10,00 €08.07.2026
Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Leipzig (Sachsen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Essen (Nordrhein-Westfalen)25,00 € / 3,50 €Online-Dienst08.07.2026
Bremen (Bremen)Online-Dienst08.07.2026
Dresden (Sachsen)08.07.2026
Hannover (Niedersachsen)Online-Dienst08.07.2026
Nürnberg (Bayern)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Bielefeld (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Augsburg (Bayern)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen)25,00 €08.07.2026
Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Braunschweig (Niedersachsen)Online-Dienst08.07.2026
Chemnitz (Sachsen)37,00 €Online-Dienst08.07.2026
Kiel (Schleswig-Holstein)34,00 € / 15,00 €Online-Dienst08.07.2026
Halle (Saale) (Sachsen-Anhalt)28,20 € / 5,20 €08.07.2026
Magdeburg (Sachsen-Anhalt)08.07.2026
Krefeld (Nordrhein-Westfalen)30,00 € / 15,00 €Online-Dienst08.07.2026
Lübeck (Schleswig-Holstein)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Erfurt (Thüringen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Rostock (Mecklenburg-Vorpommern)Online-Dienst08.07.2026
Kassel (Hessen)Online-Dienst08.07.2026
Potsdam (Brandenburg)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Saarbrücken (Saarland)Online-Dienst08.07.2026
Ludwigshafen am Rhein (Rheinland-Pfalz)siehe Details08.07.2026
Oldenburg (Niedersachsen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Mülheim an der Ruhr (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Solingen (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Regensburg (Bayern)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Herne (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Neuss (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst09.07.2026
Ingolstadt (Bayern)siehe Details08.07.2026
Offenbach am Main (Hessen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Würzburg (Bayern)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Fürth (Bayern)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Heilbronn (Baden-Württemberg)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026

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Häufige Fragen

Was kostet „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“?
Nach den amtlichen Angaben der Verwaltungsportale liegen die Gebühren zwischen 1,00 € und 49,00 € (je nach Fallkonstellation, z. B. Alter oder Express-Option). Die genauen Sätze Ihrer Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite — mit Stand-Datum.
Welches Amt ist zuständig?
Zuständig ist in der Regel: Gesundheitsamt. Die konkrete Stelle mit Adresse und Öffnungszeiten finden Sie über die Städte-Tabelle oder die Behörden-Suche.
Geht „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ online?
In 5200 von 6527 erfassten Städten ist ein Online-Dienst hinterlegt (vollständig digital oder Termin-/Vorab-Service). Die direkten Links stehen in der Tabelle.
Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit darf die Bescheinigung des Gesundheitsamtes nicht älter als drei Monate sein (§ 43 Abs. 1 IfSG). Ein gesetzliches Ablaufdatum danach gibt es nicht: Stattdessen muss der Arbeitgeber nach Aufnahme der Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre erneut über die Tätigkeitsverbote belehren und die Teilnahme dokumentieren (§ 43 Abs. 4 IfSG).
Wer braucht die Belehrung nach § 43 IfSG?
Alle, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und dabei mit ihnen in Berührung kommen, sowie Beschäftigte in Küchen von Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (§ 42 IfSG) — etwa in Gastronomie, Bäckerei, Kantine oder Kita-Küche. Die Belehrung muss vor der erstmaligen Ausübung der Tätigkeit erfolgen (§ 43 Abs. 1 IfSG).
Kann die Belehrung online stattfinden?
Viele Gesundheitsämter bieten die Erstbelehrung inzwischen auch online an — etwa als Video-Belehrung mit Online-Anmeldung —, andere führen ausschließlich Präsenztermine durch. Ob Ihr Gesundheitsamt eine Online-Belehrung anbietet, sehen Sie in der Städte-Tabelle mit den amtlichen Links.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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