Verpflichtungserklärung abgeben in Baden-Baden: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.
Zuständige Stelle in Baden-Baden
Amt für Ordnung und Sicherheit - Abteilung Bürgerservice · Baden-Baden
Briegelackerstraße 21, 76532 Baden-Baden
07221 93 18 31
buergerservice@baden-baden.de
Gebühren (amtlich)
Aufenthaltsgesetz : • § 66 Kostenschuldner; Sicherheitsleistung • § 67 Umfang der Kostenhaftung • § 68 Haftung für Lebensunterhalt § 47 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen)
Benötigte Unterlagen
• Reisepass oder Personalausweis • aktuelle Verdienstnachweise der letzten drei Monate des Einladenden oder der Einladenden beziehungsweise Sparbuch • bei Rentnern und Rentnerinnen: Rentenbescheid • bei Selbständigen: • Bescheinigung des Steuerberaters oder der Steuerberaterin über das Nettoeinkommen • Gewerberegisterauszug oder Ausdruck aus dem Handelsregister • bei Vereinen: Nachweis über das Vereinsvermögen Die Ausländerbehörde kann weitere Nachweise wie beispielsweise Nachweise über ausreichenden Wohnraum einfordern. Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und fügen Sie folgende Unterlagen (Kopien) bei: • Reisepass oder Personalausweis, ggf. Aufenthaltstitel • Reisepass des Besuchers • Einkommensnachweis • bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern: • die letzten drei Lohnabrechnungen • bei Selbstständigen: • letzter Steuerbescheid (nicht älter als ein Jahr) oder eine Bescheinigung von der Steuerberaterin oder vom Steuerberater über das aktuelle Nettoeinkommen; eine betriebswirtschaftliche Auswertung ist nicht ausreichend • bei Steuerbescheiden, die älter sind als ein Jahr, ist ergänzend eine Bescheinigung von der Steuerberaterin oder vom Steuerberater über das aktuelle Nettoeinkommen vorzulegen • Ggf. weitere Unterlagen: • Bescheinigung einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters zur Gewinnermittlung und • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes • bei Rentnerinnen und Retnern: • aktueller Rentenbescheid • ggf. Nachweis privater Rentenversicherung • Bescheid über Erwerbsunfähigkeitsrente • folgende weitere Einkommensnachweise, falls vorhanden: • Witwen- und Witwer-/Waisenrente • Eltern-/Betreuungs-/Erziehungsgeld • ALG I • BAföG • Bundesausbildungsförderung nach § 18 SGB I • Miet-/Pachteinnahmen • Hinterbliebenenbezüge Die Abholung der Verpflichtungserklärung ist nur persönlich durch die antragsstellende Person und nur mit Terminvergabe möglich.
Formulare & Anträge (amtlich)
Direkt zu den offiziellen Formularen für Baden-Baden — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:
So läuft es ab
Sie müssen die Verpflichtungserklärung schriftlich bei der Ausländerbehörde abgeben. Die Erklärung muss handschriftlich unterschrieben sein. Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle. Hinweis: Natürliche, aber auch juristische Personen wie beispielsweise Firmen oder karitative Vereine können eine Verpflichtungserklärung abgeben. Die Ausländerbehörde prüft im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität. Die Verpflichtung aus der Verpflichtungserklärung ist vollstreckbar. Sie müssen den Antrag für eine Verpflichtungserklärung (Antrag mit allen Angaben und Anlagen) schriftlich und unterschrieben einreichen (per Post oder per E-Mail). Das Formular erhalten Sie auf dieser Seite. Hinweis: Natürliche, aber auch juristische Personen wie beispielsweise Firmen oder karitative Vereine können eine Verpflichtungserklärung abgeben. Die Ausländerbehörde prüft im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität. Die Verpflichtung aus der Verpflichtungserklärung ist vollstreckbar.
Gut zu wissen
Für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dies gilt auch bei Aufenthalten zu geschäftlichen Zwecken. Damit verpflichten Sie sich für einen Zeitraum von fünf Jahren, die Kosten für den Lebensunterhalt des Ausländers zu tragen. Sie beinhaltet, dass Sie alle öffentlichen Mittel erstatten, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit anfallen, auch wenn die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen. Das gilt auch für eine eventuelle Rückreise in den Heimatstaat (Ausreise- beziehungsweise Abschiebungskosten). Die Frist von fünf Jahren beginnt mit der durch die Verpflichtungserklärung ermöglichten Einreise des Ausländers. Die Verpflichtungserklärung erlischt weder durch die Anerkennung als Schutzberechtigter nach dem Asylgesetz noch durch Erteilung einer anderen humanitären Aufenthaltserlaubnis. Um zeitaufwändige Nachforderungen bei der deutschen Auslandsvertretung zu vermeiden, sollten sich Reisende rechtzeitig vor Reisebeginn mit der zuständigen Auslandsvertretung in Verbindung setzen und sich nach den jeweiligen örtlichen Besonderheiten erkundigen. Mit einer Verpflichtungserklärung ist ein Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb von sechs Monaten möglich. Die Entscheidung über das Visum treffen ausschließlich die deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate) .
Häufige Fragen
Was kostet „Verpflichtungserklärung abgeben“ in Baden-Baden?
Wo kann ich „Verpflichtungserklärung abgeben“ in Baden-Baden erledigen?
Geht „Verpflichtungserklärung abgeben“ in Baden-Baden online?
Wofür hafte ich mit einer Verpflichtungserklärung?
Wird meine Bonität geprüft?
Wie lange ist die Verpflichtungserklärung für das Visum verwendbar?
Weitere Behördengänge in Baden-Baden:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Verpflichtungserklärung abgeben (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.