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Amtliche Beglaubigung in Baesweiler: Gebühren, Unterlagen & Termin

Amtliche Beglaubigung erledigen Sie in Baesweiler bei: Bürgerbüro · Baesweiler. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Baesweiler

Bürgerbüro · Baesweiler

Mariastraße 2, 52499 Baesweiler

02401 800-0

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

Die Beglaubigung bestätigt, dass die Unterschrift auf einem Dokument Ihre eigene Unterschrift ist. Die Unterschrift ist in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten zu vollziehen oder von diesem anzuerkennen. Wir können nur amtliche Beglaubigungen ausstellen, keine öffentlichen Beglaubigungen. Wenn Sie eine öffentliche Beglaubigung benötigen, wenden Sie sich bitte an ein Notariat. Voraussetzungen Die Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens ist zulässig, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer (deutschen) Behörde oder einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird (§ 34 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen). Maßgeblich ist der Behördenbegriff des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Ausgeschlossen von einer Beglaubigung Auf manchen Dokumenten dürfen wir Ihre Unterschrift nicht beglaubigen, zum Beispiel • auf Dokumenten in fremder Sprache, • auf Verträgen, • wenn bei der Unterschrift kein Text steht, • auf Dokumenten, die eine besondere Form der Beglaubigung benötigen, beispielsweise bei diesen Themen: Grundstücke, Einträge ins Handelsregister oder ins Vereinsregister, Familienrecht und Erbrecht, Vorsorgevollmachten. Benötigte Unterlagen & Antragstellung • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass) • das Dokument, auf dem die Unterschrift zu beglaubigen ist Ihre Unterschrift können Sie nur persönlich bei uns beglaubigen lassen. Gebühren 2,00 € je zu beglaubigender Unterschrift

Gut zu wissen

Unterschriften Beglaubigung

Häufige Fragen

Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Baesweiler erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro · Baesweiler, Mariastraße 2, 52499 Baesweiler. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Amtliche Beglaubigung“ in Baesweiler online?
Für Baesweiler ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Die amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Abschrift oder Kopie mit dem Original übereinstimmt, und wird von dazu befugten Behörden vorgenommen (§ 33 VwVfG). Die öffentliche Beglaubigung bestätigt dagegen die Echtheit einer Unterschrift: Ist sie gesetzlich vorgeschrieben, muss die Unterschrift des Erklärenden — bei elektronischer Abfassung dessen qualifizierte elektronische Signatur — von einem Notar beglaubigt werden (§ 129 BGB).
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Nein. Jede Behörde darf Abschriften der Urkunden beglaubigen, die sie selbst ausgestellt hat; darüber hinaus dürfen dazu bestimmte Behörden Abschriften beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (§ 33 VwVfG). Welche Behörden dazu bestimmt sind, ist bundes- und landesrechtlich unterschiedlich geregelt — für privatrechtliche Zwecke ist häufig der Notar zuständig.
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstücks geändert wurde — etwa bei Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen oder unleserlichen Wörtern und Zeichen (§ 33 VwVfG). Legen Sie daher möglichst das einwandfreie Original vor.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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