Scheidung einreichen in Baesweiler: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Baesweiler
Bürgerbüro, Standesamt und Friedhofswesen · Baesweiler
Mariastraße 2, 52499 Baesweiler
02401 800-0
standesamt@stadt.baesweiler.de
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Antragsformular • zum Nachweis der Eheschließung: • Heiratsurkunde oder • Familienbuchauszug oder • Heiratsregisterauszug der geschiedenen Ehe im Original • vollständige Ausfertigung oder vom Gericht des betreffenden Staates erteilte beglaubigte Abschrift der ausländischen Scheidung • bei behördlicher Scheidung: • Scheidungsurkunde oder • Scheidungsregisterauszug im Original • Nachweis der Rechtskraft der ausländischen Scheidung, zum Beispiel durch einen Gerichtsstempel • bei Ländern, in denen zur Wirksamkeit der Scheidung eine Registereintragung erforderlich ist: Nachweis über die Registereintragung • von einem anerkannten Übersetzungsbüro in Deutschland angefertigte Übersetzungen sämtlicher fremdsprachiger Schriftstücke • Bescheinigung über Ihr Einkommen • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht • Kopie Ihres gültigen Reisepasses Bei allen ausländischen Urkunden müssen folgende Angaben von der deutschen Botschaft im Scheidungsland oder einer dazu bestimmten dortigen Behörde bestätigt worden sein: • Echtheit der Unterschrift und • Befugnis der ausstellenden Person Für Urkunden aus Ländern, deren Urkundswesen laut Auswärtigem Amt schwere Mängel aufweisen, gelten besondere Richtlinien.
Voraussetzungen
Wenn eine Ehe in einem anderen Land geschieden wurde, gilt die Scheidung grundsätzlich zunächst nur dort. Soll die Scheidung in Deutschland anerkannt werden, können Sie dies beantragen. Wenn Ihre Ehe nach dem 01.03.2001 in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) geschieden wurde, müssen Sie die Anerkennung in der Regel nicht beantragen. Das gilt nicht für Dänemark. Sie müssen außerdem kein Anerkennungsverfahren Ihrer ausländischen Scheidung beantragen, wenn bei dieser • beide Eheleute die Staatsangehörigkeit des Staates hatten, in dem die Scheidung erfolgte, und • keiner der Eheleute deutscher Staatsangehöriger beziehungsweise deutsche Staatsangehörige war. Ausländische Scheidungsurteile sind in Deutschland nur dann wirksam, wenn die zuständige Landesjustizverwaltung festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung der Entscheidung vorliegen. Das heißt, wer im Ausland geschieden wurde und in Deutschland z.B. neu heiraten möchte, hat zunächst sein ausländisches Scheidungsurteil anerkennen zu lassen. Für den Standesamtsbezirk Baesweiler ist das Oberlandesgericht Düsseldorf die zuständige Landesjustizverwaltung. Benötigte Unterlagen & Antragstellung Der Antrag für die Durchführung des Verfahrens zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen durch die Landesjustizverwaltung wird vom Standesamt entgegengenommen und der Justizverwaltung weitergeleitet. Nähere Einzelheiten hierzu erfragen Sie bitte beim Standesamt. Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Gebühren • 25,00 € für die Aufnahme und Weiterleitung des Antrages, • darüber hinaus erhebt die Landesjustizverwaltung für die Prüfung der ausländischen Entscheidung Gebühren, die sich nach dem Einkommen des Antragstellers bemessen.
Gut zu wissen
Anerkennung einer ausländischen Scheidung beantragen
Häufige Fragen
Wo kann ich „Scheidung einreichen“ in Baesweiler erledigen?
Geht „Scheidung einreichen“ in Baesweiler online?
Brauche ich für die Scheidung einen Anwalt?
Wie lange müssen wir getrennt leben?
Welches Gericht ist für unsere Scheidung zuständig?
Weitere Behördengänge in Baesweiler:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Scheidung einreichen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.