Scheidung einreichen: Wo und wie stelle ich den Antrag?

Stand: 26.08.2026. Quelle: Amtliche Verwaltungsportale (PVOG).
Scheidung einreichen in Ihrer Stadt: Gebühren, Unterlagen & Termin
Was kostet Scheidung einreichen?
Amtliche Angabe (Berlin, Stand 08.07.2026) — Sätze anderer Länder können abweichen, siehe Städte-Tabelle:
• 3.000,00 Euro: Mindestbetrag für den Streitwert Die Gerichts- und Anwaltsgebühren richten sich nach dem Verfahrenswert, den das Gericht festsetzt. Wie hoch dieser ist, hängt im Wesentlichen vom Vermögen und Einkommen der Eheleute ab. Der Berechnung wird neben den Vermögenswerten unter anderem das Nettoeinkommen aus drei Monaten zugrunde gelegt. Die Anwaltskanzlei legt Ihnen die Abschlussrechnung in der Regel vor, wenn sie Ihnen den Scheidungsbeschluss übermittelt. Sie können aber auch Verfahrenskostenhilfe (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen") beantragen, wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Verfahrenskosten zu bezahlen.
Welche Unterlagen brauche ich?
Amtliche Angabe (Berlin) — die Anforderungen ähneln sich bundesweit, Details je Stadt:
• Antragsschrift Der Scheidungsantrag ist von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin bei Gericht einzureichen. • Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, weitere Unterlagen Bitte lassen Sie sich anwaltlich beraten, welche Unterlagen Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin von Ihnen benötigt. In der Regel müssen vorgelegt werden: • Ihr Lichtbildausweis • die Heiratsurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift • die Geburtsurkunden Ihrer minderjährigen Kinder im Original oder in beglaubigter Abschrift
Wie lange dauert es?
• Anwaltszwang Für das Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang, d.h. Sie müssen sich im Scheidungsverfahren anwaltlich vertreten lassen und auch auf diesem Wege Ihren Scheidungsantrag bei Gericht einreichen. Wenn Sie im Rahmen des Scheidungsverfahrens keine eigenen Anträge stellen möchten, können Sie dem Scheidungsantrag des anderen Ehegatten zustimmen, ohne dafür einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu beauftragen. • Scheitern der Ehe Die Ehe ist dann gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Eheleute nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Eheleute sie wiederherstellen. Dies wird unwiderlegbar vermutet, wenn die Eheleute seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen bzw. der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt oder die Eheleute seit mindestens drei Jahren getrennt leben. Leben die Eheleute weniger als drei Jahre getrennt und stimmt der andere Ehegatte der Scheidung nicht zu, muss der antragstellende Ehegatte darlegen und beweisen, dass die Ehe gescheitert ist. Außerdem kann das Gericht die Ehe unabhängig von der Dauer der Trennung scheiden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den antragsstellenden Ehegatten aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Scheidung einreichen: Gebühren & Online-Dienste nach Stadt
Amtliche Daten aus den Verwaltungsportalen der Länder — Stand je Zeile. Stadt anklicken für Adresse, Öffnungszeiten und alle Details.
| Stadt | Gebühren (amtlich) | Online | Stand |
|---|---|---|---|
| Berlin (Berlin) | siehe Details | — | 08.07.2026 |
| Köln (Nordrhein-Westfalen) | siehe Details | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Frankfurt am Main (Hessen) | — | — | 08.07.2026 |
| Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Leipzig (Sachsen) | siehe Details | — | 08.07.2026 |
| Dortmund (Nordrhein-Westfalen) | 27,60 € / 46,00 € / 10,00 € | — | 08.07.2026 |
| Dresden (Sachsen) | siehe Details | — | 08.07.2026 |
| Hannover (Niedersachsen) | — | — | 08.07.2026 |
| Bochum (Nordrhein-Westfalen) | siehe Details | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Münster (Nordrhein-Westfalen) | siehe Details | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Wiesbaden (Hessen) | — | — | 08.07.2026 |
| Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen) | 46,00 € / 27,60 € / 10,00 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Braunschweig (Niedersachsen) | — | — | 08.07.2026 |
| Chemnitz (Sachsen) | siehe Details | — | 08.07.2026 |
| Kiel (Schleswig-Holstein) | — | — | 08.07.2026 |
| Halle (Saale) (Sachsen-Anhalt) | — | — | 08.07.2026 |
| Magdeburg (Sachsen-Anhalt) | — | — | 08.07.2026 |
| Mainz (Rheinland-Pfalz) | siehe Details | — | 08.07.2026 |
| Lübeck (Schleswig-Holstein) | — | — | 08.07.2026 |
| Erfurt (Thüringen) | — | — | 08.07.2026 |
| Oberhausen (Nordrhein-Westfalen) | siehe Details | — | 08.07.2026 |
| Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) | — | — | 08.07.2026 |
| Kassel (Hessen) | — | — | 08.07.2026 |
| Potsdam (Brandenburg) | — | — | 08.07.2026 |
| Saarbrücken (Saarland) | siehe Details | — | 08.07.2026 |
| Hamm (Nordrhein-Westfalen) | siehe Details | — | 08.07.2026 |
| Ludwigshafen am Rhein (Rheinland-Pfalz) | siehe Details | — | 08.07.2026 |
| Leverkusen (Nordrhein-Westfalen) | siehe Details | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Oldenburg (Niedersachsen) | — | — | 08.07.2026 |
| Osnabrück (Niedersachsen) | — | — | 08.07.2026 |
| Darmstadt (Hessen) | — | — | 08.07.2026 |
| Solingen (Nordrhein-Westfalen) | siehe Details | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Herne (Nordrhein-Westfalen) | siehe Details | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Paderborn (Nordrhein-Westfalen) | siehe Details | Online-Dienst | 09.07.2026 |
| Neuss (Nordrhein-Westfalen) | siehe Details | Online-Dienst | 09.07.2026 |
| Offenbach am Main (Hessen) | — | — | 08.07.2026 |
| Wolfsburg (Niedersachsen) | — | — | 08.07.2026 |
| Göttingen (Niedersachsen) | — | — | 08.07.2026 |
| Bottrop (Nordrhein-Westfalen) | 27,60 € / 46,00 € / 10,00 € | — | 08.07.2026 |
| Koblenz (Rheinland-Pfalz) | siehe Details | — | 08.07.2026 |
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Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.