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Aufenthaltstitel verlängern in Baunatal: Gebühren, Unterlagen & Termin

Aufenthaltstitel verlängern erledigen Sie in Baunatal bei: Ausländerbehörde — Gebühr laut amtlicher Angabe: 100,00 € / 96,00 € / 93,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Gebühren (amtlich)

• Erteilung: 100,00 Euro • Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96,00 Euro • Verlängerung von mehr als 3 Monaten: 93,00 Euro

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Benötigte Unterlagen

• Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts • Nachweis, dass Sie die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Arbeitsmigration erfüllen • Nachweis des Arbeitsplatzes oder Arbeitsplatzangebotes • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis sind: • Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht. Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen. • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen. Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie • Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich • Kosten für Unterkunft und Heizung sowie • etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielen. • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor. • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland. • Sie erfüllen die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Arbeitsmigration. • Sie haben einen Arbeitsplatz oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot. • Die Bundesagentur für Arbeit stimmt der Erteilung des Aufenthaltstitels zu. Hinweis: Sie erhalten die Aufenthaltserlaubnis nur, wenn Sie ein konkretes Arbeitsplatzangebot haben. Ihre Zulassung richtet sich nach den Erfordernissen des Wirtschaftsstandortes Deutschland und den Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt. In bestimmten Berufen oder bei Angehörigen bestimmter Staaten liegt die Zulassung zur Beschäftigung im Ermessen der Behörde. In begründeten Einzelfällen kann die Zulassung erfolgen, wenn ein öffentliches Interesse an der Beschäftigung besteht. Sowohl für neu einreisende als auch für Drittstaatsangehörige, die bereits ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, ist grundsätzlich die Zustimmung der Zentralen Arbeitsvermittlung der Jobagentur zur Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland erforderlich. Sie wird in einem internen Verfahren von der zuständigen Ausländerbehörde eingeholt.

So läuft es ab

Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen. Die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland beteiligt die zuständige Ausländerbehörde. Im Visumverfahren müssen Sie Angaben über Ihre Arbeitsstelle im Bundesgebiet machen. So kann die Behörde prüfen, ob die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zustimmen muss. Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt. Hinweis: Die Ausländerbehörde holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein, wenn diese erforderlich ist. Beachten Sie, dass Sie einen Verlängerungsantrag vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde stellen müssen. Seit 01.09.2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".

Gut zu wissen

Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten in Deutschland arbeiten? Dann benötigen Sie • eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung und zuvor • in den meisten Fällen ein nationales Visum zur Einreise nach Deutschland. Ausnahme: Staatsangehörige der EU-Staaten haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie können im Rahmen des Niederlassungsrechts oder der Arbeitnehmerfreizügigkeit eine selbständige Tätigkeit oder Beschäftigung in Deutschland ausüben. Das gilt auch für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie für Staatsangehörige der Schweiz. Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika können den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise einholen. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der Ausländer in Deutschland seinen Wohnsitz nehmen wird. Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung ist befristet. Sie können sie auf Antrag verlängern lassen.

Wie stehen die Gebühren in Baunatal im Vergleich?

Baunatal100,00 € / 96,00 € / 93,00 €
Hessen93,00 € – 100,00 €
Deutschland (6.001 Städte)27,60 € – 100,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Aufenthaltstitel verlängern“ in Baunatal?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Erteilung: 100,00 Euro • Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96,00 Euro • Verlängerung von mehr als 3 Monaten: 93,00 Euro
Wo kann ich „Aufenthaltstitel verlängern“ in Baunatal erledigen?
Zuständig ist in der Regel: Ausländerbehörde. Die Standorte in Baunatal finden Sie auf der Behörden-Übersicht der Stadt.
Geht „Aufenthaltstitel verlängern“ in Baunatal online?
Für Baunatal ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was ist eine Fiktionsbescheinigung?
Reicht die Behörde-Terminlage nicht bis zum Ablauf Ihres Titels, stellt die Ausländerbehörde eine Fiktionsbescheinigung aus: Ihr Aufenthalt gilt bis zur Entscheidung als erlaubt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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