Aufenthaltstitel verlängern: Frist, Unterlagen & Termin

Stand: 26.08.2026. Quelle: Amtliche Verwaltungsportale (PVOG).
Aufenthaltstitel verlängern in Ihrer Stadt: Gebühren, Unterlagen & Termin
Was kostet Aufenthaltstitel verlängern?
Amtliche Angabe (Berlin, Stand 08.07.2026) — Sätze anderer Länder können abweichen, siehe Städte-Tabelle:
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis • 93,00 Euro: für Erwachsene • 46,50 Euro: für Minderjährige • 46,00 Euro: für türkische Staatsangehörige ab dem vollendeten 24. Lebensjahr • 27,60 Euro: für türkische Staatsangehörige bis zum vollendeten 24. Lebensjahr Gebührenfrei bei: • Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII oder nach Asylbewerberleistungsgesetz • Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 2 oder Abs. 4 S. 1 AufenthG • Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 AufenthG Neuausstellung eines Reiseausweises Bitte beachten Sie: • Die Ausstellung von Reiseausweisen ist immer gebührenpflichtig, auch bei Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz. • Die Gebühr ist auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn der Antrag auf Neuausstellung des Reiseausweises abgelehnt wird. Für die Neuausstellung eines Reiseausweises für Ausländer gelten folgende Gebühren: • 100,00 Euro: Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr • 70,00 Euro: Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr für subsidiär Schutzberechtigte im Sinne des § 4 Asylgesetzes oder Resettlement-Flüchtlinge nach § 23 Abs. 4 des AufenthG • 97,00 Euro: Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr • 38,00 Euro: Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr für subsidiär Schutzberechtigte im Sinne des § 4 Asylgesetzes oder Resettlement-Flüchtlinge nach § 23 Abs. 4 des AufenthG Für die Neuausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge oder für Staatenlose gelten folgende Gebühren: • 70,00 Euro: Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr • 38,00 Euro: Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr Für die Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort: 6,00 Euro (Wir empfehlen, das digitale Passfoto vor Ihrem Termin in einem Fotostudio (oder Drogeriemarkt) anzufertigen, das Fotos über eine gesicherte Photocloud an unsere Behörde übermitteln kann. Bitte beachten Sie dazu die Informationen auf unserer Website, siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“.)
Welche Unterlagen brauche ich?
Amtliche Angabe (Berlin) — die Anforderungen ähneln sich bundesweit, Details je Stadt:
• Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen • ausschließlich online möglich • Sie erhalten ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. Dies gilt allerdings nicht, wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis am Tag der Antragstellung bereits abgelaufen ist. • Bitte speichern Sie sich dieses Dokument deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus. • Bei Antragstellung durch Bevollmächtigte: Vollmacht mit Angabe des Verfahrensgegenstands • Bei Antragstellung durch die Eltern für ein minderjähriges Kind: Unterlagen zu den Sorgeberechtigten • wenn ein allein sorgeberechtigtes Elternteil den Antrag stellt: Kopie des Passes oder Personalausweises des allein sorgeberechtigten Elternteils • wenn die Eltern gemeinsam sorgeberechtigt sind, zusätzlich: unterschriebene Einverständniserklärung sowie auch Kopie des Passes oder Personalausweises des anderen sorgeberechtigten Elternteils • Kopien des Passes, Passersatzes oder Reiseausweises (in Farbe) Es werden Kopien von den Datenseiten mit Ihrem Foto und den Daten zu Ihrer Person benötigt. • Kopie Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen • Wenn Sie oder Ihr Ehegatte/Lebenspartner abhängig beschäftig sind: Nachweise zum Lebensunterhalt • Arbeitsvertrag, • Nachweise über das Netto-Gehalt der letzten 6 Monate (Verdienstbescheinigungen, Kontoauszüge), • aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers (nicht älter als 14 Tage) • Wenn Sie oder Ihr Ehegatte/Lebenspartner selbständig oder freiberuflich tätig sind: Nachweise zum Lebensunterhalt • Letzter Steuerbescheid, • ausgefülltes Formular Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen (Der Prüfungsbericht muss ausgefüllt werden durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigte.), • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“) sowie • Bei Selbständigen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (falls kein Eintrag im Handelsregister erforderlich ist) • Bei Freiberuflich Tätigen: Anmeldung als Freiberufler beim Finanzamt und Kammereintrag (falls erforderlich) • Wenn Sie nicht erwerbstätig sind: Nachweise zum Lebensunterhalt Zum Beispiel: • Festsetzungsbescheid für Arbeitslosengeld I • Rentenbescheid oder Pensionsbescheid • Nachweis von Vermögen • Bescheid über Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz • Bezug von BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe • Nachweise über weitere Leistungen Abhängig von Ihrer Lebenssituation müssen Sie im Online-Antrag weitere Nachweise hochladen, zum Beispiel: Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Waisenrente oder -pension, Einstiegsgeld, Nachweis über Unterhaltszahlungen • Für Schüler, Auszubildende, Studenten: Ausbildungsnachweise Schulbescheinigung, Ausbildungsbescheinigung und Ausbildungsvertrag oder Immatrikulationsbescheinigung • Nachweis über Krankenversicherung in Deutschland • bei einer gesetzlichen Krankenversicherung: elektronische Gesundheitskarte (Kopie Vorder- und Rückseite) oder eine aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung • bei einer privaten Krankenversicherung: Bescheinigung des Versicherers über Umfang und Kosten der Versicherung nach § 257 Abs. 2a SGB V. Bitte weisen Sie Ihren Versicherer darauf hin, dass Sie die Bescheinigung für eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären
Wie lange dauert es?
• Sie erhalten einen Termin zur Vorsprache nach positiver Antragsprüfung und Zahlung von eventuellen Bearbeitungsgebühren. • Nach der Vorsprache mit Termin dauert es ungefähr 4-6 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann. Das gilt auch für die Ausstellung eines Reiseausweises.
Aufenthaltstitel verlängern: Gebühren & Online-Dienste nach Stadt
Amtliche Daten aus den Verwaltungsportalen der Länder — Stand je Zeile. Stadt anklicken für Adresse, Öffnungszeiten und alle Details.
| Stadt | Gebühren (amtlich) | Online | Stand |
|---|---|---|---|
| Berlin (Berlin) | siehe Details | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Hamburg (Hamburg) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Köln (Nordrhein-Westfalen) | siehe Details | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Frankfurt am Main (Hessen) | siehe Details | — | 08.07.2026 |
| Stuttgart (Baden-Württemberg) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) | 50,00 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Essen (Nordrhein-Westfalen) | siehe Details | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Bremen (Bremen) | — | — | 08.07.2026 |
| Bochum (Nordrhein-Westfalen) | 50,00 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Bielefeld (Nordrhein-Westfalen) | siehe Details | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Bonn (Nordrhein-Westfalen) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Mannheim (Baden-Württemberg) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Wiesbaden (Hessen) | siehe Details | — | 08.07.2026 |
| Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen) | siehe Details | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Braunschweig (Niedersachsen) | siehe Details | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Kiel (Schleswig-Holstein) | siehe Details | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Halle (Saale) (Sachsen-Anhalt) | siehe Details | — | 08.07.2026 |
| Magdeburg (Sachsen-Anhalt) | siehe Details | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Krefeld (Nordrhein-Westfalen) | 27,60 € / 100,00 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Mainz (Rheinland-Pfalz) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Lübeck (Schleswig-Holstein) | siehe Details | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Erfurt (Thüringen) | siehe Details | — | 08.07.2026 |
| Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) | siehe Details | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Kassel (Hessen) | siehe Details | — | 08.07.2026 |
| Ludwigshafen am Rhein (Rheinland-Pfalz) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Leverkusen (Nordrhein-Westfalen) | siehe Details | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Oldenburg (Niedersachsen) | siehe Details | — | 08.07.2026 |
| Mülheim an der Ruhr (Nordrhein-Westfalen) | siehe Details | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Darmstadt (Hessen) | siehe Details | — | 08.07.2026 |
| Heidelberg (Baden-Württemberg) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Neuss (Nordrhein-Westfalen) | siehe Details | Online-Dienst | 09.07.2026 |
| Offenbach am Main (Hessen) | siehe Details | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Heilbronn (Baden-Württemberg) | — | — | 08.07.2026 |
| Ulm (Baden-Württemberg) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Pforzheim (Baden-Württemberg) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Wolfsburg (Niedersachsen) | siehe Details | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Göttingen (Niedersachsen) | siehe Details | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Reutlingen (Baden-Württemberg) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Koblenz (Rheinland-Pfalz) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Remscheid (Nordrhein-Westfalen) | 96,00 € / 93,00 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
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Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.