Namensänderung beantragen in Bautzen: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.
Zuständige Stelle in Bautzen
Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen
Di 08:30-18:00 · Do 08:30-18:00 (lt. OpenStreetMap)
03591 5251 0
information@lra-bautzen.de
Gebühren (amtlich)
• Änderung eines Familiennamens: EUR 20,00 bis 1150 pro Person • Änderung eines Vornamens: EUR 10,00 bis 600,00 • bei mittellosen Antragstellenden im Einzelfall: gebührenfrei Die tatsächliche Gebühr hängt vom Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Namensänderung für den oder die Antragstellende ab. Bei Rücknahme oder Ablehnung des Antrags fällt ein Zehntel bis die Hälfte der Gebühr an.
Gut vorbereitet zum Amt
Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.
Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Benötigt werden insbesondere: • gültiges Ausweispapier (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) • falls die Antragsberechtigung auf einem besonderen Status beruht (zum Beispiel als Asylberechtigte/r): Vorlage des entsprechenden Dokumentes • Nachweis über den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (zum Beispiel Personalausweis, Meldebescheinigung) • beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister der oder des Antragstellenden und aller Personen, auf die sich die Änderung des Familiennamens erstrecken soll • Führungszeugnis bei Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben • gegebenenfalls: Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde • Erklärung darüber, ob Sie schon einmal einen Antrag auf Änderung des Familiennamens gestellt haben, gegebenenfalls: Angabe der betreffenden Behörde und der von ihr getroffenen Entscheidung • gegebenenfalls: Einkommensnachweise (falls für die Gebührenfestsetzung erforderlich) Je nach Einzelfall kann die Namensänderungsbehörde weitere Unterlagen anfordern. Tipp: Informieren Sie sich im Zweifel vor der Antragstellung bei der zuständigen Stelle.
So läuft es ab
• beantragen Sie die Namensänderung schriftlich bei der Namensänderungsbehörde. • Legen Sie in Ihrem Antrag die Beweggründe ausführlich dar. Die Namensänderungsbehörde beteiligt verschiedene Stellen, bei über 14 Jahre alten Personen beispielsweise die Polizei. Außerdem holt sie Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis, beim Amtsgericht und bei Bedarf von weiteren Stellen ein. Hinweis: • Ist neben Ihnen eine weitere Person beteiligt (zum Beispiel der andere Elternteil bei der Namensänderung eines Kindes nach Scheidung der Eltern), erhalten Sie zunächst nur einen Bescheid über die Namensänderung. Darin wird darauf hingewiesen, dass Sie die Unanfechtbarkeit des Bescheids abwarten müssen. Dem oder der Beteiligten wird der Bescheid ebenfalls zugestellt, einschließlich einer Rechtsbehelfsbelehrung. Die Namensänderung wird in diesen Fällen wirksam, wenn die andere beteiligte Person die Namensänderung akzeptiert oder die Widerspruchsbehörde beziehungsweise die Gerichte sie bestätigen. Sobald die Namensänderung wirksam ist (der Bescheid nicht innerhalb der Frist angefochten wurde), erhalten Sie eine Urkunde, aus der die Namensänderung ersichtlich ist. Danach müssen Sie verschiedene Dokumente selbstständig ändern lassen (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Fahrzeugbrief). Orientierung bieten Ihnen hierbei die Amt24-Informationen zur Namensänderung nach einer Heirat. Die Namensänderungsbehörde teilt die Namensänderung weiteren Stellen mit: • der Meldebehörde • dem Standesamt, das das Geburtenregister führt • dem Standesamt, das das Eheregister führt (bei Änderung oder Feststellung des Ehenamens der Eheleute) • dem Standesamt, das das Lebenspartnerschaftsregister führt (bei Änderung oder Feststellung des Lebenspartnerschaftsnamens)
Gut zu wissen
Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, können Sie Ihren Familiennamen oder Vornamen ändern lassen. Diese Möglichkeit ist jedoch auf eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von anderen Gründen, die zu Namensänderungen führen können, beispielsweise Heirat und Scheidung. Diese Vorgänge sind von den nachfolgenden Ausführungen nicht berührt.
Häufige Fragen
Was kostet „Namensänderung beantragen“ in Bautzen?
Wo kann ich „Namensänderung beantragen“ in Bautzen erledigen?
Wann wird eine Namensänderung genehmigt?
Worin unterscheidet sich die Namensänderung nach der Hochzeit von der nach dem NamÄndG?
Wo stelle ich den Antrag auf Namensänderung?
Weitere Behördengänge in Bautzen:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Namensänderung beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.