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Wie und wo beantrage ich eine Namensänderung?

Zwei Eheringe auf einer Mappe im Trauzimmer des Standesamts
Symbolbild · KI-generiert
Für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz ist die nach Landesrecht zuständige Verwaltungsbehörde an Ihrem Wohnsitz zuständig – in Berlin etwa das Standesamt, in Bayern das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt. Namenserklärungen nach Eheschließung, Scheidung oder Verwitwung geben Sie dagegen direkt beim Standesamt ab. Welche Stelle in Ihrer Stadt zuständig ist und welche Gebühren und Unterlagen anfallen, zeigen wir Ihnen hier aus den amtlichen Verwaltungsportalen. Die amtlichen Gebühren liegen aktuell zwischen 5,00 € und 255,00 € (Details je Fall in der Tabelle). Erfasst: 6823 Städte, davon 2125 mit Online-Dienst.

Stand: 26.08.2026. Quelle: Amtliche Verwaltungsportale (PVOG).

Namensänderung beantragen in Ihrer Stadt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Was kostet Namensänderung beantragen?

Amtliche Angabe (Berlin, Stand 08.07.2026) — Sätze anderer Länder können abweichen, siehe Städte-Tabelle:

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt im günstigsten Fall 12,00 Euro. Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalls höher ausfallen kann - dieses ist abhängig von der jeweiligen Antragstellung.

Welche Unterlagen brauche ich?

Amtliche Angabe (Berlin) — die Anforderungen ähneln sich bundesweit, Details je Stadt:

• Antrag auf Namensänderung in den Fahrzeugpapieren • Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil II • Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I • Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie) • ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers • es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten

Namensänderung beantragen: Gebühren & Online-Dienste nach Stadt

Amtliche Daten aus den Verwaltungsportalen der Länder — Stand je Zeile. Stadt anklicken für Adresse, Öffnungszeiten und alle Details.

StadtGebühren (amtlich)OnlineStand
Berlin (Berlin)12,00 €08.07.2026
Hamburg (Hamburg)08.07.2026
München (Bayern)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Köln (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Frankfurt am Main (Hessen)27,60 € / 46,00 €08.07.2026
Stuttgart (Baden-Württemberg)siehe Details08.07.2026
Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Leipzig (Sachsen)siehe Details08.07.2026
Dortmund (Nordrhein-Westfalen)27,60 € / 46,00 € / 10,00 €08.07.2026
Bremen (Bremen)08.07.2026
Dresden (Sachsen)siehe Details08.07.2026
Hannover (Niedersachsen)44,82 € / 11,20 €Online-Dienst08.07.2026
Nürnberg (Bayern)siehe Details08.07.2026
Bochum (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Bielefeld (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Münster (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Augsburg (Bayern)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Wiesbaden (Hessen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen)46,00 € / 27,60 € / 10,00 €Online-Dienst08.07.2026
Braunschweig (Niedersachsen)siehe Details08.07.2026
Chemnitz (Sachsen)34,30 € / 10,00 € / 5,00 €Online-Dienst08.07.2026
Halle (Saale) (Sachsen-Anhalt)46,00 € / 27,60 €08.07.2026
Magdeburg (Sachsen-Anhalt)siehe Details08.07.2026
Freiburg im Breisgau (Baden-Württemberg)Online-Dienst08.07.2026
Krefeld (Nordrhein-Westfalen)46,00 € / 27,60 € / 6,00 €Online-Dienst08.07.2026
Erfurt (Thüringen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Oberhausen (Nordrhein-Westfalen)siehe Details08.07.2026
Rostock (Mecklenburg-Vorpommern)siehe Details08.07.2026
Kassel (Hessen)siehe Details08.07.2026
Saarbrücken (Saarland)siehe Details08.07.2026
Hamm (Nordrhein-Westfalen)siehe Details08.07.2026
Ludwigshafen am Rhein (Rheinland-Pfalz)siehe Details08.07.2026
Leverkusen (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Oldenburg (Niedersachsen)46,00 € / 27,60 € / 10,00 €Online-Dienst08.07.2026
Mülheim an der Ruhr (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Osnabrück (Niedersachsen)08.07.2026
Darmstadt (Hessen)08.07.2026
Heidelberg (Baden-Württemberg)Online-Dienst08.07.2026
Solingen (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Regensburg (Bayern)siehe Details08.07.2026

+ 6783 weitere Städte über die Behörden-Suche.

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Häufige Fragen

Was kostet „Namensänderung beantragen“?
Nach den amtlichen Angaben der Verwaltungsportale liegen die Gebühren zwischen 5,00 € und 255,00 € (je nach Fallkonstellation, z. B. Alter oder Express-Option). Die genauen Sätze Ihrer Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite — mit Stand-Datum.
Welches Amt ist zuständig?
Zuständig ist in der Regel: Namensänderungsbehörde (landesabhängig, z. B. Standesamt oder Landratsamt/kreisfreie Stadt). Die konkrete Stelle mit Adresse und Öffnungszeiten finden Sie über die Städte-Tabelle oder die Behörden-Suche.
Geht „Namensänderung beantragen“ online?
In 2125 von 6823 erfassten Städten ist ein Online-Dienst hinterlegt (vollständig digital oder Termin-/Vorab-Service). Die direkten Links stehen in der Tabelle.
Wann wird eine Namensänderung genehmigt?
Eine öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt (§ 3 NamÄndG). Die maßgeblichen Umstände werden von Amts wegen festgestellt; dabei sollen insbesondere die unmittelbar Beteiligten sowie Personen gehört werden, deren Rechte durch die Namensänderung berührt werden (§ 3 Abs. 2 NamÄndG).
Worin unterscheidet sich die Namensänderung nach der Hochzeit von der nach dem NamÄndG?
Die Bestimmung eines Ehenamens sowie die Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früher geführten Namens nach Scheidung oder Verwitwung erfolgen durch Erklärung gegenüber dem Standesamt (§ 1355 BGB) – einen wichtigen Grund verlangt das Gesetz dafür nicht. Die Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz setzt dagegen einen wichtigen Grund voraus (§ 3 NamÄndG) und wird bei der nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörde beantragt (§ 5 NamÄndG).
Wo stelle ich den Antrag auf Namensänderung?
Nach § 5 NamÄndG stellen Sie den Antrag schriftlich oder zu Protokoll bei der nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Welche Behörde das konkret ist, regelt das jeweilige Bundesland – in Berlin ist es etwa das Standesamt, in Bayern das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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