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Führerschein beantragen (Ersterteilung) in Bergisch Gladbach: Gebühren, Unterlagen & Termin

Führerschein beantragen (Ersterteilung) erledigen Sie in Bergisch Gladbach bei: FB 3 Bürgerbüro · Bergisch Gladbach — Gebühr laut amtlicher Angabe: 43,90 € / 45,70 € / 72,50 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Bergisch Gladbach

FB 3 Bürgerbüro · Bergisch Gladbach

Konrad-Adenauer-Platz 9, 51465 Bergisch Gladbach

Gebühren (amtlich)

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an. • L, M und T und Erweiterung 43,90 EUR • Ersterteilung aller anderen Klassen 45,70 EUR • Erweiterung Führerschein mit Probezeit 45,70 EUR • Verlängerung des Führerscheins 43,90 EUR • Verlängerung mit Berufskraftfahrerqualifikation 72,50 EUR • Umschreibung des Führerscheins 36,30 EUR • Wiedererteilung Führerschein 79,40 EUR • Führungszeugnis 13,00 EUR

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Benötigte Unterlagen

• gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung) • gegebenenfalls Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre) • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

Voraussetzungen

Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen. Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 können Sie Krafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 11 kW Leistung fahren. Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt, führen. Mit der Fahrerlaubnisklasse A können Sie Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen. Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt. Um die Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung bestehen. Der Antrag wird vom Bürgerbüro geprüft und an den Rheinisch-Bergischen Kreis weitergeleitet, dort erfolgt auch die Bearbeitung. Der Rheinisch-Bergische Kreis selbst nimmt diese Anträge nicht entgegen. Zu den Dienstleistungen im Bürgerbüro der Stadt Bergisch Gladbach gehören in Bezug auf die Fahrererlaubnisse: • die Beantragung verschiedener Fahrererlaubnisse durch Fahrerneulinge sowie Führerschein ab 17 , • die Erweiterung der bestehenden Fahrererlaubnis auf eine weitere Fahrererlaubnisklasse, • die Verlängerung der Fahrzeugklassen C/CE und D/DE sowie der Fahrgastbeförderung, • die Umschreibung einer ausländischen Fahrererlaubnis in eine deutsche Fahrererlaubnis, • die Wiedererteilung einer Fahrererlaubnis. Hinweis: Folgende Dienstleistungen erhalten Sie nur beim Rheinisch- Bergischen Kreis: • Fahrerkarten ausgeben • Führerschein nach Verlust neu austellen • Internationaler Führerschein • Eintragung Schlüsselzahl B196

Gut zu wissen

Fahrerlaubnis der Klassen AM, A, A1, A2 oder A beantragen

Wie stehen die Gebühren in Bergisch Gladbach im Vergleich?

Bergisch Gladbach43,90 € / 45,70 € / 72,50 € / 36,30 €
Nordrhein-Westfalen6,30 € – 225,00 €
Deutschland (10.008 Städte)4,85 € – 256,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Bergisch Gladbach?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an. • L, M und T und Erweiterung 43,90 EUR • Ersterteilung aller anderen … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Bergisch Gladbach erledigen?
Zuständig ist: FB 3 Bürgerbüro · Bergisch Gladbach, Konrad-Adenauer-Platz 9, 51465 Bergisch Gladbach. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Bergisch Gladbach online?
Für Bergisch Gladbach ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Ab welchem Alter kann ich den Führerschein machen?
Das Mindestalter regelt § 10 FeV: Klasse B ab 18 Jahren, beim Begleiteten Fahren (BF17, § 48a FeV) bereits ab 17 Jahren mit der Auflage, bis zum 18. Geburtstag nur im Inland zu fahren. Klasse AM gibt es ab 15 Jahren (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit der Auflage, nur im Inland zu fahren), Klasse A1 ab 16 und Klasse A2 ab 18 Jahren. Die theoretische Prüfung dürfen Sie nach § 16 Abs. 3 FeV frühestens drei Monate, die praktische nach § 17 FeV frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
Welche Nachweise sind bundesweit für den Antrag vorgeschrieben?
Für die Klassen AM, A1, A2, A und B sind zwei Nachweise gesetzlich festgelegt: ein Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle (§ 12 Abs. 2 FeV) und die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (§ 19 FeV). Welche weiteren Unterlagen Ihre Führerscheinstelle verlangt, zeigt die Städte-Tabelle auf dieser Seite.
In welcher Reihenfolge laufen Antrag und Prüfungen ab?
Zuerst stellen Sie den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes — viele Fahrschulen reichen ihn gemeinsam mit Ihnen ein. Die praktische Prüfung darf nach § 17 FeV erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgenommen werden. Planen Sie den Antrag daher rechtzeitig vor dem gewünschten Prüfungstermin ein.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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