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Führerschein beantragen: Voraussetzungen, Kosten & Ablauf

Fahrstunde: Hände am Lenkrad eines Fahrschulautos
Symbolbild · KI-generiert
Die Fahrerlaubnis beantragen Sie zur Ersterteilung bei der Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) des Landkreises oder der kreisfreien Stadt Ihres Wohnsitzes — häufig unterstützt die Fahrschule bei der Antragstellung. Auf dieser Seite finden Sie Gebühren, benötigte Unterlagen und Bearbeitungsdauer für Ihre Stadt — direkt aus den amtlichen Verwaltungsportalen der Länder, mit Stand-Datum. Die amtlichen Gebühren liegen aktuell zwischen 4,85 € und 256,00 € (Details je Fall in der Tabelle). Erfasst: 10008 Städte, davon 2336 mit Online-Dienst.

Stand: 26.08.2026. Quelle: Amtliche Verwaltungsportale (PVOG).

Führerschein beantragen (Ersterteilung) in Ihrer Stadt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Was kostet Führerschein beantragen (Ersterteilung)?

Amtliche Angabe (Berlin, Stand 08.07.2026) — Sätze anderer Länder können abweichen, siehe Städte-Tabelle:

• 50,41 Euro In dieser Gebührenangabe sind die Kosten von 5,31 Euro für den Direktversand des Führerscheins zu Ihnen nach Hause bereits enthalten. Erweiterung eines FQN • 35,00 Euro: Erweiterung eines FQN zzgl. Direktversand innerhalb Deutschlands.

Welche Unterlagen brauche ich?

Amtliche Angabe (Berlin) — die Anforderungen ähneln sich bundesweit, Details je Stadt:

• Personalausweis oder Pass • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto auf Papier Bitte bringen Sie ein Foto mit. Vor Ort werden keine Papierfotos gedruckt. • Vorlage des vorhandenen Führerscheins Zusätzlich Kopie des Führerscheins, sofern dieser nicht in Berlin ausgestellt wurde. Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis der ehemaligen DDR Vorlage der sog. VK-30 (Antragskarte), soweit im Besitz. • Angabe der Fahrschule und der Prüfstelle Name des Inhabers und Anschrift der Fahrschule sowie Name und Anschrift der Prüfstelle. Nach Erhalt der Prüfungszulassung ist ein Wechsel der Prüfstelle nicht mehr möglich. • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre, nur für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T) • Augenärztliche Untersuchung (nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E) • Ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E) • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe Unterweisungen über die "Sofortmaßnahmen am Unfallort" finden seit dem 22.10.2017 keine Anerkennung mehr. Wurde eine Schulung in Erster Hilfe bzw. ein anderer Nachweis des gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfegemäß § 19 FeV schon einmal gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen, muss die Bescheinigung nicht erneut vorgelegt werden. • ggf. Nachweis über Grundqualifikation für Berufskraftfahrer/innen Wenn Sie eine Erweiterung auf die Fahrzeugklasse C und den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) mit beantragen wollen.

Wie lange dauert es?

• Hauptwohnsitz in Berlin Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden. • Mindestalter Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. • Persönliche Vorsprache ist erforderlich

Führerschein beantragen (Ersterteilung): Gebühren & Online-Dienste nach Stadt

Amtliche Daten aus den Verwaltungsportalen der Länder — Stand je Zeile. Stadt anklicken für Adresse, Öffnungszeiten und alle Details.

StadtGebühren (amtlich)OnlineStand
Berlin (Berlin)50,41 € / 5,31 € / 35,00 €08.07.2026
Hamburg (Hamburg)08.07.2026
München (Bayern)43,90 €Online-Dienst08.07.2026
Köln (Nordrhein-Westfalen)36,30 € / 37,10 € / 43,90 €Online-Dienst08.07.2026
Frankfurt am Main (Hessen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Stuttgart (Baden-Württemberg)Online-Dienst08.07.2026
Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)08.07.2026
Leipzig (Sachsen)siehe Details08.07.2026
Dortmund (Nordrhein-Westfalen)96,00 € / 225,00 €08.07.2026
Essen (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Bremen (Bremen)08.07.2026
Dresden (Sachsen)siehe Details08.07.2026
Hannover (Niedersachsen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Nürnberg (Bayern)43,90 €08.07.2026
Duisburg (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Bochum (Nordrhein-Westfalen)08.07.2026
Wuppertal (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Bielefeld (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Bonn (Nordrhein-Westfalen)91,90 €08.07.2026
Münster (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Mannheim (Baden-Württemberg)08.07.2026
Karlsruhe (Baden-Württemberg)45,10 € / 26,50 € / 55,60 €08.07.2026
Augsburg (Bayern)43,90 €08.07.2026
Wiesbaden (Hessen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Aachen (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Braunschweig (Niedersachsen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Chemnitz (Sachsen)149,40 € / 13,00 € / 10,00 €Online-Dienst08.07.2026
Kiel (Schleswig-Holstein)siehe Details08.07.2026
Halle (Saale) (Sachsen-Anhalt)43,40 € / 77,60 € / 4,85 €Online-Dienst08.07.2026
Magdeburg (Sachsen-Anhalt)siehe Details08.07.2026
Freiburg im Breisgau (Baden-Württemberg)Online-Dienst08.07.2026
Krefeld (Nordrhein-Westfalen)118,60 € / 150,00 €Online-Dienst08.07.2026
Mainz (Rheinland-Pfalz)78,40 € / 51,00 € / 129,40 €Online-Dienst08.07.2026
Lübeck (Schleswig-Holstein)08.07.2026
Erfurt (Thüringen)08.07.2026
Oberhausen (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Rostock (Mecklenburg-Vorpommern)08.07.2026
Kassel (Hessen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026

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Häufige Fragen

Was kostet „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“?
Nach den amtlichen Angaben der Verwaltungsportale liegen die Gebühren zwischen 4,85 € und 256,00 € (je nach Fallkonstellation, z. B. Alter oder Express-Option). Die genauen Sätze Ihrer Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite — mit Stand-Datum.
Welches Amt ist zuständig?
Zuständig ist in der Regel: Fahrerlaubnisbehörde / Führerscheinstelle. Die konkrete Stelle mit Adresse und Öffnungszeiten finden Sie über die Städte-Tabelle oder die Behörden-Suche.
Geht „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ online?
In 2336 von 10008 erfassten Städten ist ein Online-Dienst hinterlegt (vollständig digital oder Termin-/Vorab-Service). Die direkten Links stehen in der Tabelle.
Ab welchem Alter kann ich den Führerschein machen?
Das Mindestalter regelt § 10 FeV: Klasse B ab 18 Jahren, beim Begleiteten Fahren (BF17, § 48a FeV) bereits ab 17 Jahren mit der Auflage, bis zum 18. Geburtstag nur im Inland zu fahren. Klasse AM gibt es ab 15 Jahren (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit der Auflage, nur im Inland zu fahren), Klasse A1 ab 16 und Klasse A2 ab 18 Jahren. Die theoretische Prüfung dürfen Sie nach § 16 Abs. 3 FeV frühestens drei Monate, die praktische nach § 17 FeV frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
Welche Nachweise sind bundesweit für den Antrag vorgeschrieben?
Für die Klassen AM, A1, A2, A und B sind zwei Nachweise gesetzlich festgelegt: ein Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle (§ 12 Abs. 2 FeV) und die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (§ 19 FeV). Welche weiteren Unterlagen Ihre Führerscheinstelle verlangt, zeigt die Städte-Tabelle auf dieser Seite.
In welcher Reihenfolge laufen Antrag und Prüfungen ab?
Zuerst stellen Sie den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes — viele Fahrschulen reichen ihn gemeinsam mit Ihnen ein. Die praktische Prüfung darf nach § 17 FeV erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgenommen werden. Planen Sie den Antrag daher rechtzeitig vor dem gewünschten Prüfungstermin ein.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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