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Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin

Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis erledigen Sie in Berlin bei: Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6 · Berlin — Gebühr laut amtlicher Angabe: 45,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.

Zuständige Stelle in Berlin

Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6 · Berlin

Fröbelstraße 17, 10405 Berlin

Mo 08:00-15:00 · Di 08:00-18:00 · Mi 08:00-13:00 · Do 08:00-18:00 · Fr 08:00-13:00 (lt. OpenStreetMap)

(030) 90295-6241

ordnungsamt@ba-pankow.berlin.de

Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe · Berlin

Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin

Mo, Di 08:00-15:00 · Mi 07:00-14:30,10:30-18:00,07:00-14:30 (lt. OpenStreetMap)

(030) 9018-22010

ordnungsamt-zab@ba-mitte.berlin.de

Ordnungsamt · Berlin

Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin

(030) 90277-4889

ordnungsamt@ba-ts.berlin.de

Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf · Berlin

Sigmaringer Straße 1, 10713 Berlin

(030) 9029 - 29000

ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de

Gebühren (amtlich)

84,00 bis 2.045,00 Euro je Aufwand

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

• Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 34a der Gewerbeordnung Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie nutzen das Formular. • Personaldokument Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung). Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. • Sachkundenachweis IHK -Sachkundeprüfungsnachweis bzw. eine andere vergleichbare anerkannte Berufsqualifikation • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (Zentrales Vollstreckungsportal) Auskünfte über Eintragungen sind online beim Zentralen Vollstreckungsportal der Länder zu beantragen. (siehe "Weiterführende Informationen") • Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis • Für Insolvenzverfahren von natürlichen Personen mit Wohnsitz in Berlin sind als Nachweis zwei Bescheinigungen erforderlich. Die erste Bescheinigung für Verbraucherinsolvenzverfahren können Sie bei Ihrem Wohnortgericht beantragen. Die zweite Bescheinigung für Regelinsolvenzverfahren erhalten Sie beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin. • Für Insolvenzverfahren von juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Betriebssitz in Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, zuständig. • Antragssteller mit Wohn-/Betriebssitz außerhalb Berlins informieren sich bitte über die jeweiligen Zuständigkeiten der Insolvenzgerichte über das zentrale Orts- und Gerichtsverzeichnis (siehe "Weiterführende Informationen"). • Bescheinigung in Steuersachen Unbedenklichkeitsbescheinigung des örtlich zuständigen Finanzamtes. • Berufshaftpflichtversicherung Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für das Bewachungsgewerbe. • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (z. B. GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.

Voraussetzungen

Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Bewachung setzt eine aktive Obhutstätigkeit voraus (Beaufsichtigung oder Kontrolle). Die Obhut muss auf den Schutz von Personen vor Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit oder von Sachen gegen Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung gerichtet sein. Die Obhut muss in menschlicher Tätigkeit bestehen. Die bloße Überwachung, eine Beobachtungs- oder Ermittlungstätigkeit (z.B. Detekteien) oder eine bloße Raumüberlassung (z.B. Schließfach) ist keine erlaubnispflichtige Bewachung. Die unter den Begriff "Bewachung" fallenden konkreten Tätigkeiten sind breit gefächert. Dazu gehören u.a. • die herkömmliche Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudebewachung, • der Veranstaltungsdienst, • die Fluggastkontrolle, • die Durchführung von Geld- und Werttransporten, • der Personenschutz oder • die Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie von Kernkraftwerken. Bewachungsunternehmer kann eine natürliche oder juristische Person sein. Bei Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) ist Gewerbetreibender jeder geschäftsführende Gesellschafter. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt. Verfahrensablauf • Die Erlaubnis für den Betrieb eines Bewachungsgewerbes müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen. • Nach der Prüfung erhalten Sie entweder die Erlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid. Eine Erlaubnis kann mit bestimmten Auflagen verbunden sein.

Gut zu wissen

Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen

Wie stehen die Gebühren in Berlin im Vergleich?

Berlin45,00 €
Berlin45,00 €
Deutschland (10.033 Städte)8,00 € – 900,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis“ in Berlin?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): 84,00 bis 2.045,00 Euro je Aufwand
Wo kann ich „Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis“ in Berlin erledigen?
Zuständig ist: Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6 · Berlin, Fröbelstraße 17, 10405 Berlin. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis“ in Berlin online?
Für Berlin ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer braucht die Erlaubnis nach § 34a GewO?
Jeder, der gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), benötigt die Erlaubnis der zuständigen Behörde — also der Gewerbetreibende selbst, nicht jede einzelne Wachperson. Angestellte Wachpersonen müssen stattdessen die erforderliche Qualifikation (Unterrichtung oder Sachkunde) nachweisen.
Sachkundeprüfung oder Unterrichtung — was gilt für welche Tätigkeit?
Wachpersonen weisen grundsätzlich per IHK-Bescheinigung nach, dass sie über die notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet wurden. Die Sachkundeprüfung verlangt § 34a GewO für bestimmte Tätigkeiten — unter anderem Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, Schutz vor Ladendieben, Bewachungen im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken sowie in leitender Funktion die Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende und von zugangsgeschützten Großveranstaltungen.
Bei welcher Behörde beantrage ich die § 34a-Erlaubnis?
Das Gesetz nennt nur die "zuständige Behörde"; welche das konkret ist, bestimmt das jeweilige Landesrecht — häufig das Gewerbe- oder Ordnungsamt der Stadt, teils die Kreisverwaltung. Die für Ihren Standort zuständige Stelle samt Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite bei Ihrer Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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