Bildung und Teilhabe beantragen in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.
Zuständige Stelle in Berlin
Amt für Soziales · Berlin
Yorckstraße 4-11, 10965 Berlin
(030) 115
sozialamt@ba-fk.berlin.de
Amt für Soziales · Berlin
Donaustraße 89-90, 12043 Berlin
(030) 115
soziales@bezirksamt-neukoelln.de
Amt für Soziales · Berlin
Hanna-Renate-Laurien-Platz 1, 12247 Berlin
(030) 90299-0
soz.info@ba-sz.berlin.de
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Fröbelstr. 17, Haus 2, 3 und 7, 10405 Berlin
(030) 115
post.sozialamt@ba-pankow.berlin.de
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• Antrag auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (nur notwendig für Empfänger/innen von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag) Online möglich oder Sie reichen die (Papier-) Formulare schriftlich per Post ein • Für die Online-Antragstellung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG oder PNG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein. • Bei schriftlicher Antragstellung: Bitte füllen Sie die Formulare aus und reichen Sie diese zusammen mit den Nachweisen per Post bei Ihrer Leistungsstelle ein. • gültiger Identitätsnachweis z.B. Personalausweis, (Reise) Pass, gegebenenfalls Meldebestätigung • Nachweis über Leistungsbezug z.B. Bürgergeld oder Sozialhilfe • Nachweise / Bescheinigungen / Belege Je nachdem, um welche Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket es sich handelt, sind unterschiedliche Nachweise, Bescheinigungen oder Belege notwendig. • Bescheinigung über den Kitabesuch/Betreuungsvertrag, • Schülerausweis des Kindes, • Schulbescheinigung, • Aufnahmeschreiben der Schule, • Zuweisung des Schulamtes, • ausgefüllter Zusatzbogen für die ergänzende Lernförderung, • ausgefüllter und von der Kita/Kindertagespflege bzw. Schule bestätigter Nachweis über Ausflüge oder Kita- bzw. Klassenfahrten, • Mitgliedsvertrag z.B. beim Sport- oder Musikverein oder im Fitnessstudio, • Belege über Freizeitfahrten, Unterricht, Kurse, Kaufbelege für Ausrüstungsgegenstände, • Fahrausweise, Berlin-Ticket-S
Voraussetzungen
• Berechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Geburtstag • Ausnahme: Bei Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit sind Kinder und Jugendliche nur bis zum 18. Geburtstag berechtigt. • Bei Bezug von Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gilt keine Altersbeschränkung. • Auszubildende, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, bekommen keine Leistungen aus dem Bildungspaket. • Sie beziehen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts • Bezug von Sozialhilfe • Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz • Bezug von Bürgergeld • Bezug von Wohngeld • Bezug von Kinderzuschlag • Leistungen der ergänzenden Hilfen nach dem SGB XIV i.V.m. Leistungen nach dem SGB XII (früher: Bundesversorgungsgesetz, BVG) • unter weiteren Voraussetzungen Bezieher/innen von BAföG, BAB und Ausbildungsgeld oder • unter Umständen bei geringem Einkommen der Familie, z. B. wenn das Familieneinkommen nur knapp über dem Sozialhilfesatz liegt. • Sie haben einen berlinpass-BuT mit oder ohne Passbild Der berlinpass-BuT dient als Nachweis gegenüber der Schule, der Kita dem Jugendamt oder Essensanbieter dafür, dass Ihr Kind Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket hat. Sie bekommen den berlinpass-BuT bei Ihrer Leistungsstelle.
Gut zu wissen
Damit auch Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen überall mitmachen können, gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Ausschließlich Empfänger/innen von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag müssen einen Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket stellen. Alle anderen Leistungsempfänger/innen brauchen keinen Antrag stellen. Es reicht, wenn Sie Ihre Nachweise und Belege bei Ihrer Leistungsstelle einreichen. Verfahrensablauf Für Empfänger/innen von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag 1. Stellen Sie einen Antrag auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Das können Sie online erledigen oder schriftlich per Post. 2. Laden Sie Ihre Nachweise und Belege online hoch oder reichen Sie sie per Post ein. 3. Sie erhalten das Geld von Ihrer Leistungsstelle direkt auf Ihr Konto. Sie erhalten den "berlinpass-BuT" per Post. 4. Um die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in der Kita, Schule und Kindertagespflege oder die zahlreichen Vergünstigungen bei Kultur, Sport und Freizeit in Anspruch zu nehmen, legen Sie den berlinpass-BuT vor. • Sie können den berlinpass-BuT auch ohne Passbild zusammen mit einem Ausweisdokument (z. B. Schülerausweis) vorzeigen. Für andere Leistungsempfänger/innen (z. B. Bürgergeld) 1. Lassen Sie sich für Ihr Kind einen "berlinpass-BuT" ausstellen. Der berlinpass-BuT dient als Nachweis z.B.
Häufige Fragen
Wo kann ich „Bildung und Teilhabe beantragen“ in Berlin erledigen?
Geht „Bildung und Teilhabe beantragen“ in Berlin online?
Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?
Wer hat Anspruch auf Bildung und Teilhabe?
Bis zu welchem Alter gibt es die Leistungen?
Weitere Behördengänge in Berlin:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Bildung und Teilhabe beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.