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Gewerbe ummelden in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gewerbe ummelden erledigen Sie in Berlin bei: Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6 · Berlin — Gebühr laut amtlicher Angabe: 20,00 € / 15,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.

Zuständige Stelle in Berlin

Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6 · Berlin

Fröbelstraße 17, 10405 Berlin

Mo 08:00-15:00 · Di 08:00-18:00 · Mi 08:00-13:00 · Do 08:00-18:00 · Fr 08:00-13:00 (lt. OpenStreetMap)

(030) 90295-6241

ordnungsamt@ba-pankow.berlin.de

Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe · Berlin

Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin

Mo, Di 08:00-15:00 · Mi 07:00-14:30,10:30-18:00,07:00-14:30 (lt. OpenStreetMap)

(030) 9018-22010

ordnungsamt-zab@ba-mitte.berlin.de

Ordnungsamt · Berlin

Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin

(030) 90277-4889

ordnungsamt@ba-ts.berlin.de

Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf · Berlin

Sigmaringer Straße 1, 10713 Berlin

(030) 9029 - 29000

ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de

Gebühren (amtlich)

• 20,00 Euro - je Gewerbeummeldung • 15,00 Euro - Gewerbeummeldung im elektronischen Verfahren (Onlineabwicklung)

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

• Gewerbeummeldung Online möglich; oder Sie nutzen das Formular zur Gewerbeummeldung. • Personaldokument Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung). Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister Eingetragene Firmen reichen bitte einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister als Nachweis der Vertretungsbefugnis mit ein. • Beiblatt für Vertretungsberechtigte Bei Gewerbeummeldungen von juristischen Personen mit mehreren Vertretungsbefugten

Voraussetzungen

• Sie wollen Ihr bereits angemeldetes Gewerbe innerhalb von Berlin verlegen, die gewerbliche Tätigkeit verändern oder Ihr Name hat sich geändert. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern bei: • Einzelgewerben: der Einzelgewerbetreibende, • Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR): die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter, • KG: jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand) • Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig vorzunehmen. Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung in einen anderen Bezirk (innerhalb von Berlin), bei Änderung der gewerblichen Tätigkeit Ihres Gewerbes oder bei Änderung des Namens des Gewerbetreibenden vorzunehmen.

Gut zu wissen

Eine Gewerbeummeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen bereits angemeldeten selbstständigen Gewerbebetrieb mit örtlich festem Betriebssitz (im sogenannten „stehenden Gewerbe") innerhalb Berlins verlegen oder Ihre gewerblichen Tätigkeiten verändern. Wenn Sie Gewerbetreibender sind und sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie Ihr Gewerbe ebenfalls ummelden. Dies ist der Fall, bei: • Betriebsverlegung innerhalb von Berlin : Wenn Sie mit dem Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort innerhalb der Gemeinde umziehen. Die Gewerbeummeldung ist dann bei dem Ordnungsamt einzureichen, in dessen Bezirk sich Ihr neuer Betriebsstandort befindet. • Wechsel bei der gewerblichen Tätigkeit : Wenn Sie die Waren oder Leistungen Ihres Gewerbes wechseln. Beispiel: Die Tätigkeit als Reisebüro wird eingestellt und das Gewerbe als Zeitungsgeschäft fortgeführt. • Erweiterung der gewerblichen Tätigkeiten : Wenn Sie Waren oder Leistungen zusätzlich anbieten, die bei Ihrem bisher angemeldeten Gewerbe nicht geschäftsüblich sind. Beispiel: Die Tätigkeit als Reisebüro soll fortgeführt werden und wird um den Verkauf von Zeitschriften erweitert. • Änderung des Namens des Gewerbetreibenden : Wenn sich Ihr Familienname beispielsweise durch Heirat oder sich die Firmierung im Handelsregister ändert. Mit der Gewerbeummeldung können Sie auch freiwillig sonstige Veränderungen mitteilen.

Wie stehen die Gebühren in Berlin im Vergleich?

Berlin20,00 € / 15,00 €
Berlin15,00 € – 20,00 €
Deutschland (8.949 Städte)8,00 € – 112,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Gewerbe ummelden“ in Berlin?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • 20,00 Euro - je Gewerbeummeldung • 15,00 Euro - Gewerbeummeldung im elektronischen Verfahren (Onlineabwicklung)
Wo kann ich „Gewerbe ummelden“ in Berlin erledigen?
Zuständig ist: Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6 · Berlin, Fröbelstraße 17, 10405 Berlin. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Gewerbe ummelden“ in Berlin online?
Für Berlin ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wann muss ich mein Gewerbe ummelden?
Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn Sie den Betrieb innerhalb derselben Gemeinde an einen neuen Standort verlegen oder wenn Sie den Gegenstand des Gewerbes wechseln bzw. auf Waren oder Leistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind (§ 14 Abs. 1 GewO). Auch eine Änderung Ihres Namens als Gewerbetreibender zeigen Sie dem Gewerbeamt an.
Was gilt, wenn ich mit dem Gewerbe in eine andere Stadt ziehe?
Bei einer Verlegung in eine andere Gemeinde genügt keine Ummeldung: Sie melden das Gewerbe am neuen Standort an. Die damit verbundene Aufgabe am bisherigen Standort zeigen Sie nach § 14 Abs. 1 GewO ausschließlich gegenüber der Behörde an, die am neuen Standort für die Gewerbeanmeldung zuständig ist; diese übermittelt die Daten unverzüglich an die bisher zuständige Behörde.
Bis wann muss die Gewerbeummeldung erfolgen?
Nach § 14 Abs. 1 GewO ist die Änderung der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen — also zum Zeitpunkt der Verlegung bzw. der Tätigkeitsänderung. Viele Städte bieten dafür Online-Dienste an; die Links finden Sie in der Städte-Tabelle.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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