Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Internationalen Führerschein beantragen in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin

Internationalen Führerschein beantragen erledigen Sie in Berlin bei: Bürgeramt 2 (Lichtenberg) · Berlin.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.

Zuständige Stelle in Berlin

Bürgeramt 2 (Lichtenberg) · Berlin

Normannenstr. 1-2, 10367 Berlin

Mo, Di 10:00-18:00 · Mi 08:30-15:00 · Do 07:30-15:00 · Fr 07:30-13:00 (lt. OpenStreetMap)

(030) 115

post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de

Bürgeramt 2.0 Ausbildungsbürgeramt Schlesische Str. · Berlin

Schlesische Straße 27A, 10997 Berlin

Mo-Do 08:00-12:00,13:00-15:00 (lt. OpenStreetMap)

115

buergeramt@ba-fk.berlin.de

Ausbildungsbürgeramt (Alt- Hohenschönhausen) · Berlin

Große-Leege-Str. 103, 13055 Berlin

(030) 115

post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de

Ausbildungsbürgeramt (Alt-Hohenschönhausen) - Ausbildungsplätze 1 · Berlin

Große-Leege-Str. 103, 13055 Berlin

115

post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de

Benötigte Unterlagen

• Personalausweis bzw. Pass • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto auf Papier Bitte bringen Sie ein Foto mit. Vor Ort werden keine Papierfotos gedruckt. • Vorlage des Führerscheins

Voraussetzungen

• Deutscher Kartenführerschein • Inhaber deutscher "Papier-Führerscheine" müssen vor Ausstellung eines internationalen Führerscheins die Umstellung in einen Kartenführerschein beantragen. • Inhaber ausländischer Führerscheine können sich bei der Fahrerlaubnisbehörde nach den Möglichkeiten für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins erkundigen. • Wohnsitz in Berlin Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden. Jedes Bürgeramt ist für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins zuständig. • Persönliche Vorsprache ist erforderlich

Gut zu wissen

Wenn Sie im Ausland ein Kraftfahrzeug Führen wollen (z.B. Auto fahren), dann benötigen Sie einen Internationalen Führerschein. Ein Internationaler Führerschein ist 3 Jahre gültig und darf die Gültigkeit des nationalen Führerscheins nicht überschreiten. Eine Verlängerung ist nicht möglich. • Die genaue Auflistung der Vertragsstaaten, für die diese Regelung gilt, finden Sie im Übereinkommen von 1968 (unter "Rechtsgrundlagen"). • Die Länder der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen zählen nicht dazu. Das bedeutet, für diese Länder brauchen Sie keinen Internationalen Führerschein.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Internationalen Führerschein beantragen“ in Berlin erledigen?
Zuständig ist: Bürgeramt 2 (Lichtenberg) · Berlin, Normannenstr. 1-2, 10367 Berlin. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wie lange ist der internationale Führerschein gültig?
Das regelt § 25b Abs. 4 FeV: Der internationale Führerschein nach dem Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 gilt drei Jahre ab Ausstellung, der nach dem Abkommen von 1926 ein Jahr. Die Gültigkeit darf zudem nie über die des nationalen Führerscheins hinausgehen, dessen Nummer auf dem internationalen Führerschein vermerkt wird. Welches Abkommen Ihr Reiseland anwendet, erfahren Sie bei der Führerscheinstelle oder der Botschaft des Ziellandes.
Brauche ich für die EU einen internationalen Führerschein?
Nein. Gültige deutsche Führerscheine werden in allen Mitgliedstaaten der EU und des EWR anerkannt, und auch in den meisten übrigen europäischen Staaten ist laut Bundesverkehrsministerium kein internationaler Führerschein erforderlich. Für Länder außerhalb Europas sollten Sie vor Reiseantritt beim Reiseveranstalter oder bei der Botschaft des Ziellandes erfragen, ob ein internationaler Führerschein oder eine Übersetzung mitzuführen ist.
Welche Voraussetzungen gelten für den Antrag?
Nach § 25a FeV müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und eine gültige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis mit einem Führerschein nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Muster besitzen; dem Antrag sind ein Lichtbild nach Passverordnung und der Führerschein beizufügen. Wer noch einen alten Papierführerschein (Muster vor 1999) besitzt, muss diesen daher zunächst in den EU-Kartenführerschein umtauschen. Der internationale Führerschein ist laut Bundesportal nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheins und daher nur in Verbindung mit diesem gültig.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

Methodik & Quellen · Über uns