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Kinderzuschlag beantragen in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kinderzuschlag beantragen erledigen Sie in Berlin bei: Bundesagentur für Arbeit (BA), Hotline der Familienkasse. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.

Zuständige Stelle in Berlin

Bundesagentur für Arbeit (BA), Hotline der Familienkasse

+49 800 4555533

Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

Benötigte Unterlagen

• Antrag auf Kinderzuschlag, einschließlich der Anlage Antragsteller(in)/Partner(in) und der Anlage Kind • Nachweise zum Einkommen • Erklärung zum Vermögen • Nachweise über Wohnkosten • gegebenenfalls weitere Unterlagen und Nachweise

Voraussetzungen

Um einen Kinderzuschlag zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Ihr Kind/Ihre Kinder ist/sind jünger als 25 Jahre, nicht verheiratet oder verpartnert und lebt/leben in Ihrem Haushalt. • Sie beziehen für Ihr Kind/Ihre Kinder Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung zum Beispiel aus dem Ausland. • Sie verfügen • als Paar gemeinsam über ein Bruttoeinkommen von mindestens 900,00 EUR im Monat (ohne Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag) oder • als alleinerziehende Person über mindestens 600,00 EUR im Monat. • Ihr Einkommen, das auf den Kinderzuschlag angerechnet wird, ist nicht so hoch, dass sich der Kinderzuschlag auf null reduziert. • Sie verfügen über kein erhebliches Vermögen. • Den Kinderzuschlag können Sie in der Regel erhalten, wenn Sie mit Ihrem Einkommen, dem Kindergeld, dem eventuell zustehendem Wohngeld und dem Kinderzuschlag den Bedarf der ganzen Familie im Sinne des SGB II decken können. • Kinderzuschlag ist nachrangig gegenüber anderen möglichen Einkünften des Kindes; gegebenenfalls besteht die Verpflichtung, sich um vorrangige Ansprüche wie Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss zu bemühen.

So läuft es ab

Den Kinderzuschlag können Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular beantragen. In diesem Fall müssen Sie bitte den unterschriebenen Antrag per Post an Ihre zuständige Familienkasse senden. Weiter haben Sie die Möglichkeit, den Antrag auch online auszufüllen. In diesem Fall können Sie die Nachweise direkt hochladen; die Daten werden dann direkt an die Familienkasse übermittelt. Für eine elektronische Antragstellung mit einem elektronischen Identitätsnachweis: • Gehen Sie auf die Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und rufen Sie den OnlineAntrag auf. Für die Authentifizierung benötigen Sie entweder • den neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder • die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und -bürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums oder • einen elektronischen Aufenthaltstitel. • Füllen Sie den Online-Antrag aus und laden Sie die nötigen Nachweise hoch. • Der Online-Antrag und die hochgeladenen Nachweise werden an die Familienkasse übermittelt. • Eine schriftliche Antragstellung über den Postweg an die Familienkasse ist nicht mehr erforderlich. Für eine analoge Antragstellung: Wenn Sie keine elektronische Antragstellung in Anspruch nehmen möchten, können Sie sich alternativ den online ausgefüllten Antrag zur Unterschrift zusenden lassen oder sich den Antrag selbst ausdrucken. In diesem Fall müssen Sie bitte den unterschriebenen Antrag per Post an Ihre zuständige Familienkasse senden. • Gehen Sie auf die Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und rufen Sie den OnlineAntrag auf • Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus oder lassen sie ihn ausgedruckt über die Familienkasse zusenden. • Sie können das Antragsformular auch direkt ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. • Reichen Sie die unterschriebenen Antragsunterlagen und die erforderlichen Nachweise bei der Familienkasse ein.

Gut zu wissen

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Durch den Kinderzuschlag wird Ihre Familie unterstützt, wenn Sie über ein kleines Einkommen verfügen und davon den Bedarf der gesamten Familie nicht oder nur knapp decken können. Sie haben Anspruch auf Kinderzuschlag für Ihre unter 25 Jahre alten Kinder, wenn • Ihr Kind/Ihre Kinder nicht verheiratet oder verpartnert ist/sind und in Ihrem Haushalt lebt/leben, • Sie Kindergeld für das Kind beziehen oder nur deswegen keinen Anspruch auf Kindergeld haben, weil Sie eine andere vergleichbare staatliche Leistung bekommen, die das Kindergeld ausschließt, • Sie genug Einkommen für sich selbst haben und mit dem Kinderzuschlag den Bedarf Ihrer Familie decken können, • Ihre monatlichen Einnahmen eine Mindestgrenze erreichen (die sogenannte Mindesteinkommensgrenze) und • Ihr Einkommen, das auf den Kinderzuschlag angerechnet wird, nicht so hoch ist, dass sich der Kinderzuschlag auf null reduziert und • Sie über kein erhebliches Vermögen verfügen Die Höhe des Kinderzuschlages beträgt höchstens 292,00 EUR monatlich je Kind. Wenn Ihr Einkommen höher ist als Ihr Bedarf als Eltern, verringert sich der Kinderzuschlag. Auch das Einkommen Ihrer Kinder wird berücksichtigt, zum Beispiel, wenn Ihre Kinder Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Halbwaisenrente bekommen. Der Kinderzuschlag wird jeweils für 6 Monate bewilligt.

Kindergeld-Auszahlungstermine: Wann kommt das Geld?

Letzte Ziffer Ihrer Kindergeldnummer wählen (z. B. 115FK1547209 → 9):

Quelle: offizielle Auszahlungstermine der Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit), Stand 08.07.2026. Für Angehörige des öffentlichen Dienstes mit Auszahlung über den Arbeitgeber können abweichende Termine gelten (meist mit den Bezügen).

Häufige Fragen

Wo kann ich „Kinderzuschlag beantragen“ in Berlin erledigen?
Zuständig ist: Bundesagentur für Arbeit (BA), Hotline der Familienkasse. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Kinderzuschlag beantragen“ in Berlin online?
Für Berlin ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?
Anspruch haben Eltern, die für ein in ihrem Haushalt lebendes unverheiratetes, nicht verpartnertes Kind unter 25 Jahren Kindergeld beziehen und über ein Einkommen von mindestens 900 Euro — bei Alleinerziehenden mindestens 600 Euro — verfügen (§ 6a Abs. 1 BKGG). Zusätzlich darf bei Bezug des Kinderzuschlags grundsätzlich keine Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II bestehen; bei dieser Prüfung wird auch Wohngeld berücksichtigt.
Wie lange wird der Kinderzuschlag bewilligt?
Über den Kinderzuschlag wird jeweils für sechs Monate entschieden — den sogenannten Bewilligungszeitraum (§ 6a Abs. 7 BKGG). Für eine Weiterzahlung nach Ablauf ist ein neuer Antrag bei der Familienkasse erforderlich.
Wo beantrage ich den Kinderzuschlag?
Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, die das Bundeskindergeldgesetz durchführt (§ 7 BKGG). Der Kinderzuschlag ist schriftlich zu beantragen (§ 9 BKGG); die Kontaktwege der für Sie zuständigen Familienkasse finden Sie in der Städte-Übersicht.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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