Kleinen Waffenschein beantragen in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.
Zuständige Stelle in Berlin
Waffenbehörde · Berlin
Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin
(030) 4664-0
waffenbehoerde@polizei.berlin.de
Gebühren (amtlich)
Der Antrag ist kostenpflichtig. Ihnen wird ein Gebührenbescheid zugestellt. Die weitere Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang. Im Falle eines ablehnenden Bescheides fallen bis zu 50 % der Kosten an. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung des elektronischen Zahlverfahrens SEPA-Lastschrift durch eine spätere Rücklastschrift (z. B. nicht gedecktes Konto oder durch Sie aktiv veranlasst) weitere Gebühren durch Ihre Bank entstehen können. Diese Gebühren können Ihnen in Rechnung gestellt werden. Sofern ihnen Umstände bekannt sind, die zu einer Rücklastschrift führen könnten, empfehlen wir, statt dessen ein anderes Zahlverfahren zu nutzen. • 92,00 Euro: Kleiner Waffenschein Weitere Gebühren alle drei Jahre nach der Erteilung • 61,00 Euro: für die regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Antrag auf den Kleinen Waffenschein Online möglich oder Sie nutzen den (Papier-) Antrag • Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Vorname_Nachname_Beschreibung.pdf • Alternativ können Sie den Antrag per Post oder E-Mail übermitteln: Senden Sie den unterschriebenen Antrag sowie alle Nachweise und Personaldokumente per Post oder E-Mail an die Waffenbehörde der Polizei Berlin. • Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto • ggf. vergangene Meldeanschriften Sollten Sie in den letzten 10 Jahren außerhalb Berlins gewohnt haben, halten Sie bitte alle Adressen bereit, da Sie diese im Antrag angeben müssen.
Voraussetzungen
Der Kleine Waffenschein berechtigt grundsätzlich zum verdeckten Führen von zugelassenen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen), mit dem Zulassungszeichen „PTB (im Kreis)“ der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, außerhalb befriedeten Besitztums (z.B. außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen Gartens etc.), nicht jedoch auf öffentlichen Veranstaltungen. Die Erlaubnis gilt unbefristet. Beim Führen der Waffe sind der Kleine Waffenschein sowie ein gültiger Personalausweis oder Pass mitzuführen (Ausweispflicht). Für die Beantragung des Kleinen Waffenscheins ist das Vorzeigen der SRS-Waffen nicht erforderlich. Weitere Einschränkungen und Erläuterungen zum Kleinen Waffenschein entnehmen Sie bitte dem "Hinweisblatt zum Kleinen Waffenschein". Für das Führen von zugelassenen Reizstoffsprühgeräten ist kein Kleiner Waffenschein nötig. Bevor Sie sich entschließen, einen Antrag auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheins zu stellen, bitten wir Sie, die "Präventionshinweise zur Schutzbewaffnung" zur Kenntnis zu nehmen.
Gut zu wissen
Waffenrecht - Kleinen Waffenschein beantragen
Wie stehen die Gebühren in Berlin im Vergleich?
| Berlin | 92,00 € / 61,00 € |
| Berlin | 61,00 € – 92,00 € |
| Deutschland (8.569 Städte) | 22,00 € – 207,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Kleinen Waffenschein beantragen“ in Berlin?
Wo kann ich „Kleinen Waffenschein beantragen“ in Berlin erledigen?
Geht „Kleinen Waffenschein beantragen“ in Berlin online?
Welche Waffen darf ich mit dem Kleinen Waffenschein führen?
Brauche ich den Kleinen Waffenschein auch zu Hause oder auf dem eigenen Grundstück?
Welche Voraussetzungen prüft die Behörde?
Weitere Behördengänge in Berlin:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Kleinen Waffenschein beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.