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Kleinen Waffenschein beantragen in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kleinen Waffenschein beantragen erledigen Sie in Berlin bei: Waffenbehörde · Berlin — Gebühr laut amtlicher Angabe: 92,00 € / 61,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.

Zuständige Stelle in Berlin

Waffenbehörde · Berlin

Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin

(030) 4664-0

waffenbehoerde@polizei.berlin.de

Gebühren (amtlich)

Der Antrag ist kostenpflichtig. Ihnen wird ein Gebührenbescheid zugestellt. Die weitere Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang. Im Falle eines ablehnenden Bescheides fallen bis zu 50 % der Kosten an. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung des elektronischen Zahlverfahrens SEPA-Lastschrift durch eine spätere Rücklastschrift (z. B. nicht gedecktes Konto oder durch Sie aktiv veranlasst) weitere Gebühren durch Ihre Bank entstehen können. Diese Gebühren können Ihnen in Rechnung gestellt werden. Sofern ihnen Umstände bekannt sind, die zu einer Rücklastschrift führen könnten, empfehlen wir, statt dessen ein anderes Zahlverfahren zu nutzen. • 92,00 Euro: Kleiner Waffenschein Weitere Gebühren alle drei Jahre nach der Erteilung • 61,00 Euro: für die regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

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Benötigte Unterlagen

• Antrag auf den Kleinen Waffenschein Online möglich oder Sie nutzen den (Papier-) Antrag • Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Vorname_Nachname_Beschreibung.pdf • Alternativ können Sie den Antrag per Post oder E-Mail übermitteln: Senden Sie den unterschriebenen Antrag sowie alle Nachweise und Personaldokumente per Post oder E-Mail an die Waffenbehörde der Polizei Berlin. • Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto • ggf. vergangene Meldeanschriften Sollten Sie in den letzten 10 Jahren außerhalb Berlins gewohnt haben, halten Sie bitte alle Adressen bereit, da Sie diese im Antrag angeben müssen.

Voraussetzungen

Der Kleine Waffenschein berechtigt grundsätzlich zum verdeckten Führen von zugelassenen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen), mit dem Zulassungszeichen „PTB (im Kreis)“ der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, außerhalb befriedeten Besitztums (z.B. außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen Gartens etc.), nicht jedoch auf öffentlichen Veranstaltungen. Die Erlaubnis gilt unbefristet. Beim Führen der Waffe sind der Kleine Waffenschein sowie ein gültiger Personalausweis oder Pass mitzuführen (Ausweispflicht). Für die Beantragung des Kleinen Waffenscheins ist das Vorzeigen der SRS-Waffen nicht erforderlich. Weitere Einschränkungen und Erläuterungen zum Kleinen Waffenschein entnehmen Sie bitte dem "Hinweisblatt zum Kleinen Waffenschein". Für das Führen von zugelassenen Reizstoffsprühgeräten ist kein Kleiner Waffenschein nötig. Bevor Sie sich entschließen, einen Antrag auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheins zu stellen, bitten wir Sie, die "Präventionshinweise zur Schutzbewaffnung" zur Kenntnis zu nehmen.

Gut zu wissen

Waffenrecht - Kleinen Waffenschein beantragen

Wie stehen die Gebühren in Berlin im Vergleich?

Berlin92,00 € / 61,00 €
Berlin61,00 € – 92,00 €
Deutschland (8.569 Städte)22,00 € – 207,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Kleinen Waffenschein beantragen“ in Berlin?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Der Antrag ist kostenpflichtig. Ihnen wird ein Gebührenbescheid zugestellt. Die weitere Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang. Im Falle eines ablehnenden Bescheides fallen bis zu 50 % der Kosten an. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Kleinen Waffenschein beantragen“ in Berlin erledigen?
Zuständig ist: Waffenbehörde · Berlin, Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Kleinen Waffenschein beantragen“ in Berlin online?
Für Berlin ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Welche Waffen darf ich mit dem Kleinen Waffenschein führen?
Nur Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die der nach § 8 des Beschussgesetzes zugelassenen Bauart entsprechen und das amtliche Zulassungszeichen tragen – bekannt als PTB-Zeichen. Grundlage ist § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 zum WaffG. Scharfe Schusswaffen sind damit nicht abgedeckt – dafür wäre ein echter Waffenschein nötig.
Brauche ich den Kleinen Waffenschein auch zu Hause oder auf dem eigenen Grundstück?
Nein. Ein „Führen“ liegt nach Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 4 zum WaffG erst vor, wenn Sie die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausüben. Für den bloßen Besitz einer zugelassenen Schreckschusswaffe in der Wohnung ist der Kleine Waffenschein daher nicht erforderlich.
Welche Voraussetzungen prüft die Behörde?
Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie die waffenrechtliche Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) und persönliche Eignung (§ 6 WaffG) besitzen. Dazu holt die Behörde unter anderem Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und bei der Verfassungsschutzbehörde ein (§ 5 Abs. 5 WaffG). Ein Sachkunde-, Bedürfnis- oder Haftpflichtversicherungsnachweis ist beim Kleinen Waffenschein nicht erforderlich – Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2.1 zum WaffG nimmt § 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 ausdrücklich aus.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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