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Pflegegrad beantragen in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin

Pflegegrad beantragen erledigen Sie in Berlin bei: Beihilfe Pflege · Berlin.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.

Zuständige Stelle in Berlin

Beihilfe Pflege · Berlin

Fehrbelliner Platz 1, 10707 Berlin

(030) 90139-6060

bs@lvwa.berlin.de

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Benötigte Unterlagen

• Pflegekassenbescheid der zuständigen privaten oder gesetzlichen Pflegekasse • über die Bewilligung eines Pflegegrades und der zuerkannten Pflegeleistung • über die Bewilligung eines Pflegehilfsmittels oder • weitere Unterlagen der Pflegekasse über bewilligte Leistungen • Nachweise über die Aufwendungen durch Belege Kopien oder Rechnungsdurchschriften sind ausreichend.

Voraussetzungen

Beihilfe zu Pflegeleistungen erhalten Beihilfeberechtigte für sich oder ihre berücksichtigungsfähigen Angehörige, wenn sie pflegebedürftig sind und die Voraussetzungen für die Zuordnung zu einem Pflegegrad nach dem Sozialgesetzbuch erfüllen.

Gut zu wissen

Beihilfe zu Pflegeleistungen - Auskunftserteilung

Häufige Fragen

Wo kann ich „Pflegegrad beantragen“ in Berlin erledigen?
Zuständig ist: Beihilfe Pflege · Berlin, Fehrbelliner Platz 1, 10707 Berlin. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wie läuft die Begutachtung für den Pflegegrad ab?
Nach Antragseingang beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachterinnen und Gutachter mit der Prüfung, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt (§ 18 Abs. 1 SGB XI). Bewertet wird die Selbständigkeit in mehreren Lebensbereichen wie Mobilität und Selbstversorgung; aus den Gesamtpunkten ergibt sich der Pflegegrad (§ 15 SGB XI).
Wie schnell muss die Pflegekasse über den Antrag entscheiden?
Die Pflegekasse muss Ihnen ihre Entscheidung spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich mitteilen (§ 18c SGB XI). In besonderen Situationen — etwa während eines Krankenhausaufenthalts — gelten verkürzte Fristen. Fordert die Pflegekasse Unterlagen an, ist die Frist so lange unterbrochen, bis diese eingegangen sind.
Welche Pflegegrade gibt es?
Es gibt fünf Pflegegrade. Pflegebedürftige werden nach der Schwere der Beeinträchtigungen ihrer Selbständigkeit oder ihrer Fähigkeiten anhand eines Punktesystems in Pflegegrad 1 bis 5 eingeordnet (§ 15 SGB XI) — Pflegegrad 5 steht für die schwersten Beeinträchtigungen.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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