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Sterbeurkunde beantragen in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin

Sterbeurkunde beantragen erledigen Sie in Berlin bei: Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Urkundenstelle, Namensrechtliche Erklärungen, Archivbehörde (Erdgeschoss) — Gebühr laut amtlicher Angabe: 12,00 € / 6,00 € / 80,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.

Zuständige Stelle in Berlin

Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Urkundenstelle, Namensrechtliche Erklärungen, Archivbehörde (Erdgeschoss)

Schlesische Straße 27A, 10997 Berlin

Mo-Do 08:00-12:00,13:00-15:00 (lt. OpenStreetMap)

(030) 90298-0

standesamt@ba-fk.berlin.de

Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Sterbebuch

Alt-Lietzow 28, 10587 Berlin

(030) 9029-13642

sterbebuch@charlottenburg-wilmersdorf.de

Standesamt Lichtenberg / Urkundenstelle · Berlin

Egon-Erwin-Kisch-Str. 106, 13059 Berlin

115

Urkundenstelle.Standesamt@lichtenberg.berlin.de

Standesamt Marzahn-Hellersdorf · Berlin

Alice-Salomon-Platz 3, 12627 Berlin

(030) 115

Gebühren (amtlich)

• keine: Sterbeurkunde für Sozialversicherungszwecke • 12,00 Euro: Sterbeurkunde deutsch • 12,00 Euro: Sterbeurkunde mehrsprachig / international • 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung • 20,00 bis 80,00 Euro abhängig vom Suchaufwand: Ermittlung des zuständigen Standesamtes in Berlin (Sterbefall)

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Benötigte Unterlagen

• Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde oder einer beglaubigten Abschrift aus dem Sterberegister Den Antrag können Sie entweder online oder persönlich vor Ort stellen. • Die Online-Antragstellung ist nur möglich, wenn Sie das zuständige Standesamt angeben können. • Für die Antragstellung vor Ort: Identitätsnachweis Personalausweis oder Reisepass • Für die Antragstellung vor Ort: Verwandtschaftsnachweis (wenn Sie verwandt sind) Sind Sie in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder), benötigen Sie einen Verwandtschaftsnachweis: z. B. Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde. • Für die Antragstellung vor Ort: Nachweis eines rechtlichen Interesses (wenn Sie nicht verwandt sind) Sie nicht in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt, benötigen Sie den Nachweis eines rechtlichen Interesses: z. B. Erbschein oder Grundbuchauszug. • Für die Antragstellung vor Ort: Vollmacht (wenn Sie die Urkunde für eine andere Person beantragen)

Voraussetzungen

Mit der Sterbeurkunde können Sie den Tod eines Menschen nachweisen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamtes geführten Sterberegisters eine Sterbeurkunde ausstellen lassen. Die Sterbeurkunde können Sie auch als mehrsprachige (internationale) Sterbeurkunde erhalten. Die Sterbeurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk die Person tatsächlich verstorben ist und das einst den Tod beurkundet hat. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, eine kostenlose Geburtsurkunde nur für Sozialversicherungszwecke zu beantragen: Dazu zählt die Rentenversicherung. Die Ausstellung einer elektronischen Personenstandsbescheinigung ist derzeit noch nicht möglich. Die Sterbeurkunde enthält folgende Angaben: • Familienname, Geburtsname und Vorname(n) der verstorbenen Person • Zeitpunkt des Todes • Sterbeort • der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person • Geburtstag und -ort der verstorbenen Person • der Familienstand der verstorbenen Person • ggf. Familienname, Geburtsname und Vorname(n) des Ehegatten / der Ehegattin der verstorbenen Person Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister Neben der Sterbeurkunde gibt es die beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister. Sie kann zum Beispiel Berichtigungen des Sterbeeintrags oder auch Hinweise zur Eheschließung enthalten. Verfahrensablauf 1. Stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde oder einer beglaubigten Abschrift aus dem Sterberegister. Das können Sie online oder persönlich vor Ort erledigen. 2. Wenn Sie nicht wissen, in welchem Standesamt die Sterbefall registriert wurde, können Sie entweder selbst kostenlos online nach dem zuständigen Standesamt zu suchen oder Sie geben eine kostenpflichtige Suche in Auftrag. • Die Suchgebühr kann zwischen 20-80 Euro kosten. • Die Suche nach dem Standesamt kann bis zu 8 Monate dauern und Sie erhalten danach eine Mitteilung über das Ergebnis der Suche. Anschließend können Sie den Antrag online oder persönlich vor Ort stellen. 3.

Wie stehen die Gebühren in Berlin im Vergleich?

Berlin12,00 € / 6,00 € / 80,00 €
Berlin6,00 € – 80,00 €
Deutschland (9.175 Städte)3,00 € – 80,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Sterbeurkunde beantragen“ in Berlin?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • keine: Sterbeurkunde für Sozialversicherungszwecke • 12,00 Euro: Sterbeurkunde deutsch • 12,00 Euro: Sterbeurkunde mehrsprachig / international • 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art, bei … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Sterbeurkunde beantragen“ in Berlin erledigen?
Zuständig ist: Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Urkundenstelle, Namensrechtliche Erklärungen, Archivbehörde (Erdgeschoss), Schlesische Straße 27A, 10997 Berlin. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Sterbeurkunde beantragen“ in Berlin online?
Für Berlin ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer darf eine Sterbeurkunde beantragen?
Nach § 62 PStG erhalten der Ehegatte oder Lebenspartner sowie Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person die Urkunde ohne weiteren Nachweis. Geschwister müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, alle übrigen Personen ein rechtliches Interesse — etwa für Erbangelegenheiten. Antragsbefugt sind Personen über 16 Jahre.
Welches Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus?
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist (§ 28 PStG) — nicht das Standesamt des Wohnorts. Dort wird der Sterbefall beurkundet, und dort beantragen Sie auch die Sterbeurkunde.
Bis wann muss ein Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden?
Das Personenstandsgesetz schreibt vor, dass der Tod dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden muss (§ 28 PStG). Erst nach der Beurkundung des Sterbefalls kann die Sterbeurkunde ausgestellt werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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