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Steuerklasse ändern in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin

Steuerklasse ändern erledigen Sie in Berlin bei: Finanzamt Berlin International.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.

Zuständige Stelle in Berlin

Finanzamt Berlin International

Thiemannstr. 1, 12059 Berlin

Di 08:00-14:00 · Mi 08:00-14:00 · Do 12:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)

(030) 9024 15-0

Finanzamt Charlottenburg · Berlin

Bismarckstr. 48, 10627 Berlin

Di, Mi 08:00-14:00 · Do 12:00-18:00 · Mo, Fr geschlossen (lt. OpenStreetMap)

(030) 9024 13-0

Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg · Berlin

Mehringdamm 22, 10961 Berlin

Di, Mi 08:00-14:00 · Do 12:00-18:00 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

(030) 9024 14-0

Finanzamt Lichtenberg · Berlin

Josef-Orlopp-Str. 62, 10365 Berlin

Di, Mi 08:00-14:00 · Do 12:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)

(030) 9024 34-0

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Benötigte Unterlagen

• Ausgefülltes Antragsformular Die entsprechenden Formulare folgen unten. • Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung (bei persönlicher Vorsprache) • Ggf. Vollmacht des Ehegatten Sofern einer der Ehegatten für die Eheleute Eintragungen beantragt, wird eine Vollmacht des anderen Ehegatten benötigt. • Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung

Fristen

• Fristen Änderungen der ELStAM können beantragt werden • ab dem 1. Oktober - für das folgende Kalenderjahr • bis zum 30. November - für das laufende Kalenderjahr

Gut zu wissen

In den ELStAM ( E lektronische L ohn S teuer A bzugs M erkmale) werden wichtige Grundlagen für den Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern, wie Steuerklasse und Freibeträge, gespeichert. Für die Änderung folgender Lohnsteuerabzugsmerkmale sind die Finanzämter zuständig: • Eintragung von Kinderfreibeträgen • Eintragung von Freibeträgen für behinderte Menschen • Eintragung von Freibeträgen für erhöhte Werbungskosten • Berichtigung unrichtiger Lohnsteuerabzugsmerkmale • Steuerklassenänderungen, z. B. • nach Geburt eines Kindes bei Alleinstehenden (Steuerklasse II) • nach Eheschließung (Änderung der Steuerklasse auf III/V oder auf IV/IV mit Faktor) • nach einer Trennung der Ehegatten/Lebenspartner beziehungsweise Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft/Lebenspartnerschaft (Steuerklasse I) • Steuerklassenwechsel zwischen III/V, IV /IV und IV/IV mit Faktor Änderungen der Freibeträge für das laufende Kalenderjahr werden im Folgemonat nach der Antragstellung berücksichtigt. Für Änderung von Melde- oder standesamtlichen Daten wenden Sie sich bitte an Ihr Bezirksamt.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Steuerklasse ändern“ in Berlin erledigen?
Zuständig ist: Finanzamt Berlin International, Thiemannstr. 1, 12059 Berlin. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wie oft kann ich die Steuerklasse wechseln?
Ehegatten und Lebenspartner können die Änderung der Steuerklassen nach § 39 Abs. 6 EStG im Laufe des Kalenderjahres beim Finanzamt beantragen — das Gesetz sieht keine Begrenzung auf einen Wechsel pro Jahr vor, mehrfache Wechsel sind also möglich. Damit der Wechsel noch im laufenden Kalenderjahr berücksichtigt wird, ist der Antrag spätestens bis zum 30. November zu stellen.
Kann ich die Steuerklasse online ändern?
Ja. Den Antrag auf Steuerklassenwechsel können Sie elektronisch über Mein ELSTER an das Finanzamt übermitteln; alternativ reichen Sie das Papierformular beim Finanzamt ein. Der Wechsel wird grundsätzlich zu Beginn des Kalendermonats wirksam, der auf die Antragstellung folgt.
Müssen beide Ehegatten dem Steuerklassenwechsel zustimmen?
Grundsätzlich kann der Antrag nur bearbeitet werden, wenn ihn beide Ehegatten bzw. Lebenspartner unterschrieben haben. Eine Ausnahme gilt beim Wechsel von der Steuerklasse III oder V in die Steuerklasse IV: Dieser ist nach § 38b Abs. 3 EStG auch auf Antrag nur eines Ehegatten bzw. Lebenspartners möglich — mit der Folge, dass beide in die Steuerklasse IV eingereiht werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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