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Vaterschaftsanerkennung in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin

Vaterschaftsanerkennung erledigen Sie in Berlin bei: Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung · Berlin.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.

Zuständige Stelle in Berlin

Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung · Berlin

Kirchstr. 1/3, 14163 Berlin

Mo 08:00-15:00 · Di 10:00-14:00, 15:00-18:00 · Mi 08:00-14:00 · Do 10:00-14:00, 15:00-18:00 · Fr 08:00-13:00 · Feiertag, Sa, So geschlossen (lt. OpenStreetMap)

(030) 115

jugendamt-kbv@ba-sz.berlin.de

Jugendamt - Beistandschaften · Berlin

Riesaer Straße 94, 12627 Berlin

(030) 115

unterhalt@ba-mh.berlin.de

Jugendamt - Beurkundungen / Bescheinigungen · Berlin

Rathausstraße 27, 12105 Berlin

(030) 90277-4000

info-jugendamt@ba-ts.berlin.de

Jugendamt - Infopoint · Berlin

Rathausstraße 27, 12105 Berlin

(030) 90277-4000

info-jugendamt@ba-ts.berlin.de

Gebühren (amtlich)

• 40,00 Euro: für die Vaterschaftsanerkennung oder Zustimmungserklärung im Standesamt • keine: im Jugendamt • Bei Notaren ist die Vaterschaftsanerkennung gebührenfrei jedoch in Verbindung einer Sorgeerklärung gebührenpflichtig

Benötigte Unterlagen

• gültiger und unterschriebener Personalausweis oder Reisepass der Eltern (im Original) • Geburtsurkunden der Eltern Weicht Ihr Name von dem auf der Geburtsurkunde ab, müssen Sie hierfür Nachweise vorlegen (z.B. Bescheinigung über die erfolgte Namensänderung, Eheurkunde). • Mutterpass Zusätzlich bei Anerkennung der Vaterschaft vor der Geburt • Geburtsurkunde des Kindes Zusätzlich bei Anerkennung der Vaterschaft nach der Geburt • Erfolgt die Anerkennung der Vaterschaft im Standesamt, müssen Sie die Geburtsurkunde nur dann vorlegen, wenn die Geburt in einem anderen Standesamt beurkundet wurde. • Erfolgt die Anerkennung der Vaterschaft im Jugendamt Ihres Wohnsitzes oder vor einem Notar, müssen Sie die Geburtsurkunde des Kindes immer vorlegen.

Voraussetzungen

• Die Vaterschaftsanerkennung kann nur persönlich vor einer Urkundsperson erklärt werden. Zuständig für die Entgegennahme der Erklärung sind Standesämter, Jugendamt des Wohnsitzes und Notare. • Sie und die Mutter des Kindes sind nicht miteinander verheiratet. • Ggf. beeidigter Dolmetscher Sind die Eltern der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist ein beeidigter Dolmetscher auf Veranlassung der Eltern hinzuzuziehen. • Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung persönlich vor der Urkundsperson zustimmen • Minderjährige Mütter und Väter müssen zur Vorsprache eine sorgeberechtigte Person mitbringen • Dokumente in deutscher Sprache • Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen"). • Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen"). • Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen. • Dokumente im Original Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden.

Gut zu wissen

Bei verheirateten Frauen ist kraft Gesetzes immer ihr Ehemann der Vater des Kindes. Wenn die Mutter des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet ist, bedarf es zur Eintragung des Vaters in die Geburtsurkunde des Kindes einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung. Die Vaterschaftsanerkennung sowie die dafür notwendige Zustimmungserklärung der Kindesmutter, bedürfen der öffentlichen Beurkundung. Ohne eine vorherige Vaterschaftsanerkennung kann der Vater nicht in den Geburtseintrag des Kindes eingetragen werden. Eine Vaterschaftsanerkennung in Verbindung mit einer Sorgeerklärung können Sie kostenfrei bei Ihrem zuständigen Jugendamt machen sowie gebührenpflichtig bei einem Notar oder Ihrem zuständigen Standesamt. Im Standesamt findet nur die Vaterschaftsanerkennung statt aber keine Sorgeerklärung. Die Vaterschaftsanerkennung kann vor- und nachgeburtlich gemacht werden. Für eine Vaterschaftsanerkennung im Standesamt ist es dringend notwendig vorher einen Termin zu vereinbaren. Wenn Sie eine Vaterschaftsanerkennung mit Sorge beim Jugendamt oder Notar gemacht haben, ist es dringend notwendig ein Exemplar im Original für die Geburtsbeurkundung im Standesamt abzugeben.

Häufige Fragen

Was kostet „Vaterschaftsanerkennung“ in Berlin?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • 40,00 Euro: für die Vaterschaftsanerkennung oder Zustimmungserklärung im Standesamt • keine: im Jugendamt • Bei Notaren ist die Vaterschaftsanerkennung gebührenfrei jedoch in Verbindung einer Sorgeerklärung gebührenpflichtig
Wo kann ich „Vaterschaftsanerkennung“ in Berlin erledigen?
Zuständig ist: Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung · Berlin, Kirchstr. 1/3, 14163 Berlin. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Kann die Vaterschaft schon vor der Geburt anerkannt werden?
Ja. Nach § 1594 Abs. 4 BGB ist die Anerkennung schon vor der Geburt des Kindes zulässig. Das hat den Vorteil, dass der Vater nach der Anmeldung der Geburt direkt in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden kann.
Muss die Mutter der Vaterschaftsanerkennung zustimmen?
Ja. Nach § 1595 Abs. 1 BGB bedarf die Anerkennung der Zustimmung der Mutter; sie erklärt ihre Zustimmung persönlich vor der Urkundsperson, eine Erklärung durch Bevollmächtigte ist ausgeschlossen (§ 1596 BGB). Sowohl die Anerkennung als auch die Zustimmung müssen öffentlich beurkundet werden (§ 1597 Abs. 1 BGB).
Was kostet die Vaterschaftsanerkennung?
Die Beurkundung beim Jugendamt ist gebührenfrei. Beim Standesamt, Amtsgericht oder Notar können dagegen je nach Bundesland Gebühren anfallen. Die konkreten Angaben und Termin-Links für Ihre Stadt finden Sie in der Übersicht auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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