Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Verpflichtungserklärung abgeben in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin

Verpflichtungserklärung abgeben erledigen Sie in Berlin bei: LEA, Keplerstr. · Berlin — Gebühr laut amtlicher Angabe: 29,00 € / 14,50 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.

Zuständige Stelle in Berlin

LEA, Keplerstr. · Berlin

Keplerstraße 2, 10589 Berlin

Mo-Di 07:00-14:00 · Mi "by appointment" · Di 10:00-18:00 · Fr-So geschlossen · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

90269-4000

Gebühren (amtlich)

Für jede Verpflichtungserklärung muss eine Gebühr bezahlt werden. Die Gebühr beträgt unabhängig von der Anzahl der in einer Verpflichtungserklärung aufgeführten Verpflichtungsnehmer • 29,00 Euro: für die Abgabe der Verpflichtungserklärung für eine volljährige Person oder ein Ehepaar (mit oder ohne Kinder) • 14,50 Euro: wenn die Verpflichtungserklärung nur für eine oder mehrere minderjährige Personen abgegeben wird Die Gebühr muss vor dem Absenden des Online-Antrags bezahlt werden (Kreditkarte, PayPal).

Benötigte Unterlagen

• Abgabe einer Verpflichtungserklärung (mit vorherigem Quick-Check) ausschließlich online möglich • Am Ende des Online-Verfahrens erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Bitte speichern Sie sich dieses Dokument ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus. • Wenn Sie Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin sind: Nachweise über Ihr Einkommen oder Sparguthaben • die letzten drei Nettoverdienstbescheinigungen • Ihr Arbeitgeber stellt Nettoverdienstbescheinigungen nicht monatlich, sondern nur bei Veränderungen Ihres Gehalts aus? Dann reichen Sie bitte die letzte Nettoverdienstbescheinigung ein und weisen die letzten 3 Gehaltseingänge durch Kontoauszüge nach. • Bei Verpflichtungserklärungen für langfristige Aufenthalte (nationale Visa) zusätzlich: Arbeitsvertrag • Wenn Sie selbständig oder freiberuflich tätig sind: Nachweise über Ihr Einkommen oder Sparguthaben • letzter Steuerbescheid (bei Antragstellung bis zum 30.06. der Steuerbescheid vom vorletzten Jahr, bei Antragstellung ab dem 01.07. der Steuerbescheid vom letzten Jahr) oder • eine Bescheinigung über das ungefähre aktuelle Netto-Einkommen der letzten drei Monate. Die Bescheinigung (nicht älter als 14 Tage), muss durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt mit einschlägiger Berufserfahrung im Steuerrecht erstellt sein. Eine betriebswirtschaftliche Auswertung ist nicht ausreichend. • Wenn Sie Rente beziehen: Bescheid über Ihre Altersrente • Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen: Festsetzungsbescheid • Sie können Verpflichtungserklärungen für kurzfristige Aufenthalte (Schengen Visa) abgeben. • Verpflichtungserklärungen für langfristige Aufenthalte (nationale Visa) können nur mit dem Hinweis „Bonität nicht nachgewiesen“ ausgestellt werden. Eine Verpflichtungserklärung mit diesem Hinweis reicht nicht aus, um die Sicherung des Lebensunterhalts für den Verpflichtungsnehmer bei einer Behörde, z.B. bei einer deutschen Auslandsvertretung, zu belegen. • Wenn Sie kein regelmäßiges Einkommen haben: Nachweise über Ihr Sparguthaben Sie können Verpflichtungserklärungen für kurzfristige Aufenthalte (Schengen Visa) abgeben. • Es können nur Spar- oder Festgeldkonten bei deutschen Geldinstituten berücksichtigt werden, keine Aktien, Fonds, sonstige Wertpapiere oder spekulative Anlagen. • Verpflichtungserklärungen für langfristige Aufenthalte (nationale Visa) können nur mit dem Hinweis „Bonität nicht nachgewiesen“ ausgestellt werden.

Voraussetzungen

• Antrag auf ein Visum zur Einreise Bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) wurde ein Antrag auf ein Visum gestellt oder soll bald gestellt werden. • Verpflichtungserklärung ist notwendig Die deutsche Auslandsvertretung hat Sie zur Abgabe einer Verpflichtung aufgefordert oder Sie wissen, dass die einreisende Person keine ausreichenden eigenen Mittel für die Kosten der Reise und den Lebensunterhalt in Deutschland hat. • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Berlin • Bonität • Sie müssen finanziell in der Lage sein, die Kosten des Lebensunterhalts übernehmen zu können. Die Höhe des monatlichen Mindest-Nettoeinkommens oder Sparguthabens (nur bei Schengen-Visa) richtet sich nach Ihrem Familienstand und möglichen Unterhaltsverpflichtungen sowie dem beantragten Aufenthaltszweck. • Im Quick-Check können Sie kostenlos prüfen, ob Sie finanziell in der Lage sind, die Kosten des Lebensunterhalts für Ihren Gast / Ihre Gäste übernehmen zu können. • Wenn Sie die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht glaubhaft machen können, wird dies auf der Verpflichtungserklärung mit dem Hinweis „Bonität nicht nachgewiesen“ vermerkt. • Ohne EU- oder EWR-Staatsbürgerschaft: Gültiger Aufenthaltstitel • Sie besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, die eines anderen EU-Staates oder von Island, Liechtenstein oder Norwegen? Dann benötigen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel, zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis. • Eine Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Fiktionsbescheinigung reicht nicht aus. • Aktuelle E-Mail-Adresse Das LEA wird über Ihre aktuelle E-Mail-Adresse Kontakt zu Ihnen aufnehmen.

Bearbeitungsdauer

Nach Prüfung Ihres vollständigen digitalen Antrages wird Ihnen ein Termin mitgeteilt. Dies kann zwischen drei bis sechs Wochen dauern. Die Verpflichtungserklärung wird bei der Vorsprache im Termin ausgestellt. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab.

Gut zu wissen

Ein Visum zur Einreise nach Deutschland kann in der Regel nur erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt während des Aufenthalts im Bundesgebiet gesichert sein wird. Können bei Beantragung des Visums bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) keine ausreichenden eigenen Mittel nachgewiesen werden, können in Berlin lebende Personen mit ausreichender Bonität beim Landesamt für Einwanderung (LEA) eine Verpflichtungserklärung für die Antragstellerin oder den Antragsteller abgeben. Die Verpflichtungserklärung ist für 5 Jahre gültig. Dieser Zeitraum beginnt mit der Einreise in das Bundesgebiet, wenn diese durch die Verpflichtungserklärung ermöglicht wurde. Nähere Informationen zum Umfang und der Dauer der Verpflichtung finden Sie in der „Zusatzerklärung zur Verpflichtungserklärung“ (unter „Formulare“). Verpflichtungserklärung für kurzfristige oder langfristige Aufenthalte • Schengen-Visa für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, zum Beispiel für private Besuche, touristische Reisen und Geschäftsreisen • nationale Visa für langfristige Aufenthalte von mehr als 90 Tagen, zum Beispiel für ein Studium oder eine Eheschließung Kosten • Die Verpflichtung umfasst die Übernahme aller Kosten für den Lebensunterhalt, zum Beispiel für Essen, Trinken, Wohnen, Kleidung, ärztliche Behandlung, Medikamente oder Pflege. • Zudem müssen öffentliche Mittel für den Lebensunterhalt erstattet werden, die von einer Leistungsbehörde, zum Beispiel vom Sozialamt, aufgewendet …

Wie stehen die Gebühren in Berlin im Vergleich?

Berlin29,00 € / 14,50 €
Berlin14,50 € – 29,00 €
Deutschland (8.735 Städte)1,80 € – 100,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Verpflichtungserklärung abgeben“ in Berlin?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Für jede Verpflichtungserklärung muss eine Gebühr bezahlt werden. Die Gebühr beträgt unabhängig von der Anzahl der in einer Verpflichtungserklärung aufgeführten Verpflichtungsnehmer • 29,00 Euro: für die Abgabe der Verpflichtungserklärung für eine volljährige … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Verpflichtungserklärung abgeben“ in Berlin erledigen?
Zuständig ist: LEA, Keplerstr. · Berlin, Keplerstraße 2, 10589 Berlin. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Verpflichtungserklärung abgeben“ in Berlin online?
Für Berlin ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wofür hafte ich mit einer Verpflichtungserklärung?
Sie erstatten sämtliche öffentlichen Mittel, die für den Lebensunterhalt Ihres Gastes aufgewendet werden — einschließlich Versorgung mit Wohnraum sowie Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit (§ 68 AufenthG). Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen, sind ausgenommen. Die Haftung ist gesetzlich auf fünf Jahre begrenzt; der Zeitraum beginnt mit der Einreise, die durch die Verpflichtungserklärung ermöglicht wurde.
Wird meine Bonität geprüft?
Ja. Nach Angaben des Auswärtigen Amts prüft die Ausländerbehörde bei der Unterzeichnung Ihre Bonität, also Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit, und beglaubigt Ihre Unterschrift. Die Verpflichtung selbst bedarf der Schriftform (§ 68 AufenthG).
Wie lange ist die Verpflichtungserklärung für das Visum verwendbar?
Nach Angaben des Auswärtigen Amts sollte die Verpflichtungserklärung bei der Visumerteilung in der Regel nicht älter als sechs Monate sein, weil sich die finanziellen Verhältnisse inzwischen geändert haben können. Planen Sie die Abgabe daher zeitnah zum Visumantrag Ihres Gastes.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

Methodik & Quellen · Über uns