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Waffenschein beantragen in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin

Waffenschein beantragen erledigen Sie in Berlin bei: Waffenbehörde · Berlin — Gebühr laut amtlicher Angabe: 59,00 € / 75,00 € / 173,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.

Zuständige Stelle in Berlin

Waffenbehörde · Berlin

Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin

(030) 4664-0

waffenbehoerde@polizei.berlin.de

Gebühren (amtlich)

Der Antrag ist kostenpflichtig. Es wird ein Gebührenbescheid zugestellt. Die weitere Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang. Im Falle eines ablehnenden Bescheides fallen bis zu 50 % der Gebühren an. für Geld- und Werttransporte: • 59,00 Euro: Ausstellung im Fall des Vorliegens einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz der Schusswaffe auf Grund des gleichen Bedürfnisses wie die Waffenbesitzkarte • 75,00 Euro: Ausstellung im Fall des Vorliegens einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz der Schusswaffe auf Grund eines anderen Bedürfnisses als die Waffenbesitzkarte für Personen- und Objektschutz: • 59,00 Euro: Ausstellung im Fall des Vorliegens einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz der Schusswaffe auf Grund des gleichen Bedürfnisses wie die Waffenbesitzkarte • 173,00 Euro: Ausstellung im Fall des Vorliegens einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz der Schusswaffe auf Grund eines anderen Bedürfnisses Nach Erteilung fallen für Inhaber/innen von Erlaubnissen weitere Gebühren an: • 44,00 bis 156,00 Euro: für die Verlängerung • 59,00 bis 170,00 Euro: für die Wiedererteilung

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Benötigte Unterlagen

• Antrag auf Ausstellung/Verlängerung eines Waffenscheins für das Bewachungsgewerbe Online möglich; oder Sie nutzen das Formular. • Online-Abwicklung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Vorname_Nachname_Beschreibung.pdf • Alternativ Anzeige per Post oder E-Mail übermitteln: Senden Sie die unterschriebene Anzeige sowie alle Nachweise und Personaldokumente per Post oder E-Mail an die Waffenbehörde der Polizei Berlin. Die Anzeige kann nur mit vollständigen Angaben und Nachweisen abgesendet bzw. bearbeitet werden. • Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto • Sachkundenachweis Behördlicher Sachkundenachweis oder Nachweis eines behördlich zugelassenen gewerblichen Sachkundelehrgangsträgers. Der Sachkundenachweis muss den aktuellen Anforderungen des § 1 AWaffV entsprechen. Dies ist regelmäßig bei Sachkundeprüfungen der Fall, die nach dem 01.04.2003 abgelegt wurden. • Bedürfnisnachweis Bewachungsaufträge oder -angebote, aus denen Art und Umfang der Bewachungstätigkeit sowie die zu schützenden Personen, Objekte oder Werte explizit hervorgehen. • Angaben zu den in den Waffenschein einzutragenden Waffen (sofern bereits bekannt) • Bescheinigung des Arbeitgebers (z.B. Kopie des Arbeitsvertrages) für Antragstellende, die im Bewachungsgewerbe angestellt sind Bescheinigung des Arbeitgebers: • über ein aktuelles Arbeitsverhältnis und die Verwendung in einer Tätigkeit, bei der das Führen einer Waffe erforderlich ist. Die Bescheinigung muss Aussagen zum Umfang (Vollzeit oder Teilzeit) enthalten und, ob das Arbeitsverhältnis befristet oder unbefristet ist. Nicht relevante Informationen können geschwärzt werden. • mit Angabe, welche Art von Bewachungstätigkeit ausgeübt werden soll (Geldtransport, Werttransport, Objektschutz, Personenschutz) • mit Angaben, welche Waffe/n geführt werden soll/en (sofern bereits bekannt) • ggf. vergangene Meldeanschriften Sollten Sie in den letzten 10 Jahren außerhalb Berlins gewohnt haben, halten Sie bitte alle Adressen bereit, da Sie diese im Antrag angeben müssen.

Voraussetzungen

Einen Waffenschein für das Bewachungsgewerbe sowie eine Waffenbesitzkarte benötigen Sie für das Führen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen zur Begleitung oder Durchführung von Bewachungstätigkeiten, wie Personen- oder Objektschutz sowie Geld- und Werttransporte. Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe ist auf maximal drei Jahre befristet und kann zweimal für bis zu drei Jahre verlängert werden. Mitarbeiter, die aufgrund einer dienstlicher Weisung tätig werden, benötigen nur einen Waffenschein für das Bewachungsgewerbe, keine Waffenbesitzkarte. Sind Sie Angestellter im Bewachungsgewerbe, wird der ausgestellte Waffenschein an die verantwortliche Person Ihres Arbeitgebers ausgehändigt. Erlaubnisfreie Bewachungsaufgaben • Für Bewachungsaufgaben, die auf befriedetem Besitztum mit Zustimmung des Hausrechtsinhabers durchgeführt werden, ist kein Waffenschein für das Bewachungsgewerbe erforderlich. • Es wird jedoch eine Einverständniserklärung der Behörde benötigt, dass gegen die Aushändigung von Firmenwaffen zur Durchführung von erlaubnisfreien Bewachungsaufgaben keine Bedenken bestehen. Hinweise zum Antrag Folgende Leistungen können beantragt werden: • Ausstellung eines Waffenscheins • Verlängerung eines vorhandenen Waffenscheins vor Ablauf der Geltungsdauer • Verlängerung eines vorhandenen Waffenscheins nach Ablauf der Geltungsdauer: Hier handelt es sich rechtlich nicht um eine Verlängerung, sondern um eine Wiederausstellung. In diesem Fall können höhere Gebühren anfallen. Bitte wählen Sie im Antrag auch in diesem Fall die Option "Verlängerung".

Gut zu wissen

Waffenrecht - Waffenschein für Bewachungsgewerbe beantragen/verlängern

Wie stehen die Gebühren in Berlin im Vergleich?

Berlin59,00 € / 75,00 € / 173,00 € / 156,00 €
Berlin59,00 € – 173,00 €
Deutschland (7.995 Städte)17,00 € – 535,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Waffenschein beantragen“ in Berlin?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Der Antrag ist kostenpflichtig. Es wird ein Gebührenbescheid zugestellt. Die weitere Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang. Im Falle eines ablehnenden Bescheides fallen bis zu 50 % der Gebühren an. für Geld- und Werttransporte: • 59,00 Euro: Ausstellung im … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Waffenschein beantragen“ in Berlin erledigen?
Zuständig ist: Waffenbehörde · Berlin, Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Waffenschein beantragen“ in Berlin online?
Für Berlin ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Worin unterscheidet sich der Waffenschein vom Kleinen Waffenschein?
Der echte Waffenschein erlaubt das Führen scharfer Schusswaffen in der Öffentlichkeit, der Kleine Waffenschein nur das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (§ 10 Abs. 4 WaffG). Beim echten Waffenschein müssen Sie zusätzlich Sachkunde, ein Bedürfnis und eine Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Million Euro pauschal für Personen- und Sachschäden nachweisen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 WaffG) – beim Kleinen Waffenschein entfallen diese drei Nachweise (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2.1 zum WaffG).
Wann erkennt die Behörde ein Bedürfnis zum Führen an?
Nach § 8 WaffG müssen besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen glaubhaft gemacht werden – das Gesetz nennt unter anderem Jäger, Sportschützen, Waffensammler, gefährdete Personen und Bewachungsunternehmer. Gefährdete Personen müssen nach § 19 Abs. 1 WaffG glaubhaft machen, dass sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und dass die Schusswaffe geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern. Für das Führen müssen diese Voraussetzungen zusätzlich auch außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums vorliegen (§ 19 Abs. 2 WaffG). Diese Hürde ist in der Praxis sehr hoch.
Wie lange ist ein Waffenschein gültig?
Die Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen wird für bestimmte Schusswaffen auf höchstens drei Jahre erteilt; die Geltungsdauer kann zweimal um höchstens je drei Jahre verlängert werden (§ 10 Abs. 4 Satz 2 WaffG). Unabhängig davon muss die Behörde Zuverlässigkeit und persönliche Eignung aller Erlaubnisinhaber in regelmäßigen Abständen, mindestens nach Ablauf von drei Jahren, erneut prüfen (§ 4 Abs. 3 WaffG).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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