Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Wohnsitz abmelden in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz abmelden erledigen Sie in Berlin bei: Bürgeramt 2 (Lichtenberg) · Berlin.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.

Zuständige Stelle in Berlin

Bürgeramt 2 (Lichtenberg) · Berlin

Normannenstr. 1-2, 10367 Berlin

Mo, Di 10:00-18:00 · Mi 08:30-15:00 · Do 07:30-15:00 · Fr 07:30-13:00 (lt. OpenStreetMap)

(030) 115

post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de

Bürgeramt 2.0 Ausbildungsbürgeramt Schlesische Str. · Berlin

Schlesische Straße 27A, 10997 Berlin

Mo-Do 08:00-12:00,13:00-15:00 (lt. OpenStreetMap)

115

buergeramt@ba-fk.berlin.de

Bürgeramt 3 (Friedrichsfelde) · Berlin

Otto-Schmirgal-Straße 3, 10319 Berlin

Mo-Di 10:00-18:00 · Mi 08:30-15:00 · Do-Fr 07:30-13:00 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

(030) 115

post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de

Ausbildungsbürgeramt (Alt- Hohenschönhausen) · Berlin

Große-Leege-Str. 103, 13055 Berlin

(030) 115

post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de

Benötigte Unterlagen

• Abmeldung bei der Meldebehörde Bitte schriftlich erledigen. Die Abmeldung kann auch auf dem Postweg erfolgen. Wenn Sie die Wohnung schriftlich abmelden, schicken Sie bitte das Formular "Abmeldung bei der Meldebehörde" (unter "Formulare") ausgefüllt an ein Berliner Bürgeramt (siehe zuständige Behörden). • Bitte legen Sie eine Kopie von Ihrem Personalausweis oder Reisepass bei. • Bei mehr als 3 abzumeldenden Personen benutzen Sie bitte weitere Meldescheine.

Voraussetzungen

• Sie geben eine Berliner Wohnung auf, weil Sie in das Ausland verziehen oder • Sie geben eine von mehreren Wohnungen in Deutschland auf, für die Sie angemeldet sind und die Berliner Wohnung bleibt bestehen oder • Sie geben eine von mehreren Berliner Wohnungen auf, für die Sie angemeldet sind Sie müssen sich bei der Meldebehörde in Berlin nur bei einem Wegzug ins Ausland abmelden oder bei der Aufgabe einer Haupt- oder Nebenwohnung, ohne dass Sie in eine andere Wohnung im Inland einziehen. Beim Wegzug in das Ausland gilt, dass Sie aus dieser Wohnung ausziehen und dort zukünftig nicht wieder wohnen werden - befristete Auslandsaufenthalte, z.B. zu Studienzwecken bedingen keine Abmeldung. Die Abmeldung kann im Zeitraum von 7 Tagen vor, muss aber bis 14 Tage nach dem Auszug vorgenommen werden. Sie erhalten eine Abmeldebestätigung. Hinweis: Wenn Sie jedoch innerhalb Deutschlands nur umziehen wollen, brauchen Sie sich lediglich bei der Meldebehörde Ihrer neuen Wohnung anmelden.

Interaktive Umzugs-Checkliste: alle Behördengänge

Fortschritt

0 / 13 erledigt

Pflicht nach Einzug

Vor dem Umzug

Verträge & Stellen

Familie

Wichtigster Schritt zuerst: die Ummeldung

Frist, Unterlagen und Online-Dienste für Ihre neue Stadt — amtlich und aktuell.

Ummeldung in meiner Stadt →

Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohnsitz abmelden“ in Berlin erledigen?
Zuständig ist: Bürgeramt 2 (Lichtenberg) · Berlin, Normannenstr. 1-2, 10367 Berlin. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Nein. Eine Abmeldung ist nach § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen — typischerweise beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Zweit- oder Nebenwohnung. Beim Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts.
Welche Frist gilt für die Abmeldung des Wohnsitzes?
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden; möglich ist die Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug (§ 17 Abs. 2 BMG). Das Melderegister wird dabei immer zum tatsächlichen Auszugsdatum fortgeschrieben — nicht zum Datum Ihrer Abmeldung.
Muss ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?
Ja. Der Wegzug ins Ausland ist der Hauptfall der Abmeldepflicht: Sie ziehen aus Ihrer Wohnung aus, ohne eine neue Wohnung im Inland zu beziehen (§ 17 Abs. 2 BMG). Melden Sie sich dafür innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnorts ab.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

Methodik & Quellen · Über uns