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Aufenthaltstitel verlängern in Bernau bei Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin

Aufenthaltstitel verlängern erledigen Sie in Bernau bei Berlin bei: Landkreis Barnim - Landrat - Dezernat für Öffentliche Ordnung, Bildung und Finanzen - Ordnungsamt - Öffentliche Ordnung - Ausländerbehörde · Eberswalde. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Brandenburg.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Bernau bei Berlin kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Landkreis Barnim - Landrat - Dezernat für Öffentliche Ordnung, Bildung und Finanzen - Ordnungsamt - Öffentliche Ordnung - Ausländerbehörde · Eberswalde

Am Markt 1, 16225 Eberswalde

+49 3334 214-1406

auslaenderbehoerde@kvbarnim.de

Gebühren (amtlich)

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für mobile Forscher: • für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: EUR 96 • für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: EUR 93 Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

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Benötigte Unterlagen

• Pass oder Passersatz • Bestehender Aufenthaltstitel • Aktuelles biometrisches Foto • Aufnahmevereinbarung oder ein entsprechender Vertrag mit einer Forschungseinrichtung zur Durchführung des Forschungsvorhabens. • Mietvertrag • Nachweise zum Lebensunterhalt (inkl. 3 Einkommensnachweisen der letzten 3 Monate) • Nachweis über Ihre Krankenversicherung

Voraussetzungen

Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für mobile Forscher ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Ihre Tätigkeit an einer Forschungseinrichtung über die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis hinaus fortgesetzt werden soll. Beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Befristung bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde. Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere sollen Sie eine Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden Vertrag mit einer Forschungseinrichtung vorlegen können. Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung wird für die Dauer des Forschungsvorhabens verlängert. Der Aufenthalt im Bundesgebiet darf aber insgesamt nicht länger als ein Jahr dauern. Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde.

So läuft es ab

Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet. • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Gesprächstermin. • Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit). Für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) werden Ihre Fingerabdrücke genommen. • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zum Gespräch in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit) und Ihre Fingerabdrücke für die Ausstellung der eAT- Karte genommen. • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT- Karte. • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie eAT- Karte bei der Ausländerbehörde abholen. Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variiert je nach Behörde

Gut zu wissen

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung für mobile Forscher

Häufige Fragen

Was kostet „Aufenthaltstitel verlängern“ in Bernau bei Berlin?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für mobile Forscher: • für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: EUR 96 • für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: EUR 93 Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Aufenthaltstitel verlängern“ in Bernau bei Berlin erledigen?
Zuständig ist: Landkreis Barnim - Landrat - Dezernat für Öffentliche Ordnung, Bildung und Finanzen - Ordnungsamt - Öffentliche Ordnung - Ausländerbehörde · Eberswalde, Am Markt 1, 16225 Eberswalde. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Aufenthaltstitel verlängern“ in Bernau bei Berlin online?
Für Bernau bei Berlin ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was ist eine Fiktionsbescheinigung?
Reicht die Behörde-Terminlage nicht bis zum Ablauf Ihres Titels, stellt die Ausländerbehörde eine Fiktionsbescheinigung aus: Ihr Aufenthalt gilt bis zur Entscheidung als erlaubt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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