Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch) in Bielefeld: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Bielefeld
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Mitte · Bielefeld
Niederwall 23, 33602 Bielefeld
Mo, Di, Fr 07:30-15:00 · Mi 07:30-13:00 · Do 07:30-12:00,14:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 521 51-0
buergerberatung@bielefeld.de
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Brake · Bielefeld
Wefelshof 9, 33729 Bielefeld
+49 521 51-0
buergerberatung@bielefeld.de
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Brake · Bielefeld
Wefelshof 9, 33729 Bielefeld
+49 521 51-0
buergerberatung@bielefeld.de
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Dornberg · Bielefeld
Wertherstraße 436, 33619 Bielefeld
+49 521 51-0
buergerberatung@bielefeld.de
Ihre Umtausch-Frist läuft vielleicht schon!
Mehrere Stichtage sind bereits abgelaufen. Prüfen Sie in 10 Sekunden, bis wann SIE Ihren Führerschein tauschen müssen.
Frist jetzt prüfenBenötigte Unterlagen
• Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass • aktuelles biometrisches Passfoto • alter Führerschein im Original • gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
Voraussetzungen
Alte Papierführerscheine verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Wenn Ihr alter Papierführerschein ungültig wird, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen, fälschungssicheren Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen. Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Plastikkartenformat müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen. Aktuelle Information Die Fahrerlaubnisbehörde stellt auf ein neues Fachverfahren um. Während der Umstellungsphase ist die Antragstellung nach vorheriger Terminvereinbarung weiterhin in der Fahrerlaubnisbehörde bzw. in den Bürgerberatungen möglich. Die Fahrerlaubnisbehörde ist in der Zeit der Umstellung telefonisch nur eingeschränkt erreichbar. Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Stand Ihrer Antragsbearbeitung ab. Der nach den Vorgaben der EU-Richtlinie 2006/126/EG zwingend vorgeschriebene Umtausch alter Führerscheine bis spätestens 19.01.2033 wird dadurch entzerrt, dass für einzelne Geburts- bzw. Ausstellungsjahre ein zeitlicher Stufenplan eingeführt wird. Betroffen von dem Umtausch sind die alten deutschen Führerscheine (grau oder rosa), die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind und Führerscheine, die in der Zeit vom 01.01.1999 und 18.01.2013 ausgestellt wurden und unter "4b" kein Ablaufdatum eingetragen haben. Die Papierführerscheine sind als Erstes vom Umtausch betroffen.
So läuft es ab
Der Umtausch kann persönlich mit Termin in der Fahrerlaubnisbehörde oder in einer der Bürgerberatungen beantragt werden. Der Führerschein wird direkt an die Meldeanschrift geschickt. Die Zustellung erfolgt als Einwurf-Einschreiben. Eine Eintragung der Führerscheinklassen C / CE / CE79 erfolgt nach Vollendung des 50. Lebensjahres nicht automatisch und ist online nicht möglich. Sofern eine entsprechende Eintragung erfolgen soll, vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde. Wählen Sie dazu in der Rubrik "Güter- und Personenverkehr (LKW- und Busführerscheine; P-Schein)" das Anliegen "Verlängerung Fahrerlaubnis" aus.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert ca. 4-6 Wochen.
Fristen
• Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden. • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben bei einem Umtausch des Dokuments bestehen.
Gut zu wissen
Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
Bis wann müssen Sie umtauschen? Frist-Rechner
Wann wurde Ihr Führerschein ausgestellt?
Fristen nach § 24a Abs. 2 FeV i. V. m. Anlage 8e (Normtext abgerufen 08.07.2026, FeV zuletzt geändert 12.05.2026). Sonderregel: Vor 1953 Geborene müssen unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis 19.01.2033 umtauschen. Spätestens am 19.01.2033 müssen alle Führerscheine dem EU-Format entsprechen (Richtlinie 2006/126/EG).
Häufige Fragen
Wo kann ich „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ in Bielefeld erledigen?
Geht „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ in Bielefeld online?
Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Muss ich beim Pflichtumtausch eine neue Prüfung ablegen?
Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?
Weitere Behördengänge in Bielefeld:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch) (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.