Nebenwohnsitz anmelden in Bingen am Rhein: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.
Zuständige Stelle in Bingen am Rhein
Stadtverwaltung Bingen am Rhein - Amt für öffentliche Ordnung - Bürgerbüro
Basilikastraße 4, 55411 Bingen am Rhein
Mo 08:30-12:00 · 14:00-18:00 · Di-Do 08:30-12:00 · 13:00-15:00 · Fr 08:30-12:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 6721 184-300
buergerbuero@bingen.de
Benötigte Unterlagen
• Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben) • Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.
Voraussetzungen
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.
Gut zu wissen
Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Häufige Fragen
Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Bingen am Rhein erledigen?
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Weitere Behördengänge in Bingen am Rhein:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Nebenwohnsitz anmelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.