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Führerschein beantragen (Ersterteilung) in Blankenfelde-Mahlow: Gebühren, Unterlagen & Termin

Führerschein beantragen (Ersterteilung) erledigen Sie in Blankenfelde-Mahlow bei: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), Abteilung Schifffahrt, Dezernat S10 · Bonn.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Brandenburg.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Blankenfelde-Mahlow kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), Abteilung Schifffahrt, Dezernat S10 · Bonn

Am Propsthof 51, 53121 Bonn

+49 228 429680

gdws@wsv.bund.de

Gebühren (amtlich)

Je nach Umfang der Prüfung fallen unterschiedliche Gebühren an: • Zulassung zur Prüfung: EUR 147 oder EUR 158 • Prüfungsgebühr: zwischen EUR 390 und EUR 585 (die genaue Gebührenhöhe hängt davon ab, ob zum Beispiel zugleich eine Streckenkundeprüfung durchgeführt wird oder eine praktische Prüfung enthalten ist)

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Benötigte Unterlagen

• ärztliches Zeugnis über Ihre körperliche und geistige Tauglichkeit in der Rhein- oder Binnenschifffahrt (nicht älter als drei Monate) • Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O") • aktuelles Passbild • Vorlage des Schifferdienstbuches

Voraussetzungen

• Körperliche und geistige Tauglichkeit zur Führung eines Fahrzeugs • Zuverlässigkeit (unter anderem keine Vorstrafen wegen Verkehrsstraftaten) • Bestehen der entsprechenden Prüfung • Je nach beantragter Zeugnisart ein bestimmtes Mindestalter: • 21 Jahre für das große und kleine Rheinpatent, das Behördenpatent sowie das Binnenschifferpatent A, B, C, D und F • 18 Jahre für das Sportpatent und das Binnenschifferpatent E • Ab einem Alter von 50 Jahren müssen Sie regelmäßig ein aktuelles ärztliches Zeugnis vorlegen, um Ihre Tauglichkeit erneut nachzuweisen. Der Nachweis ist nötig • mit Vollendung des 50., 55., 60. und 65. Lebensjahres und • jährlich ab einem Alter von 65 Jahren

So läuft es ab

Das Schiffsführerzeugnis oder Patent müssen Sie schriftlich bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) beantragen: • Laden Sie das Antragsformular vom Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS) herunter. Füllen Sie es vollständig aus und drucken Sie es aus. • Fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu. Lassen Sie sich vor allem von einem hierfür zugelassenen Arzt untersuchen und sich den Nachweis der medizinischen Tauglichkeit ausstellen. • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt ein. • Beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Behörde ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde. Lassen Sie das Führungszeugnis an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt schicken. • Wenn Sie alle Voraussetzungen für das jeweilige Schiffsführerzeugnis erfüllen, lässt Sie die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt zur Prüfung zu und stimmt einen passenden Prüfungstermin mit Ihnen ab. • Absolvieren Sie die Prüfung. Haben Sie die Prüfung bestanden, erhalten Sie direkt vor Ort ein vorläufiges Schiffsführerzeugnis, mit dem Sie für drei Monate ein Fahrzeug führen können. Innerhalb dieser drei Monate wird Ihre persönliche Patentkarte von der Bundesdruckerei erstellt und Ihnen per Post übersandt. • Haben Sie die Prüfung nicht bestanden, können Sie die Prüfung nach Ablauf einer bestimmten Sperrfrist wiederholen. In der Regel wird Ihnen die Prüfungskommission eine Sperrfrist von drei bis sechs Monaten auferlegen. Für die Wiederholungprüfung fällt erneut die Prüfungsgebühr an. Diejenigen Prüfungsteile, die Sie im ersten Versuch bestanden haben, bleiben Ihnen in aller Regel anerkannt, sodass Sie nur über die nicht bestandenen Prüfungsteile erneut geprüft werden.

Bearbeitungsdauer

Je nach Antragsaufkommen und Prüfungsstandort. Prüfungen finden in der Regel alle zwei bis drei Monate statt.

Gut zu wissen

Möchten Sie auf Binnenwasserstraßen des Bundes ein Fahrzeug führen, brauchen Sie grundsätzlich eine Fahrerlaubnis. Fahrerlaubnis auf Bundeswasserstraßen Auf Bundeswasserstraßen dürfen Sie nur dann ein Fahrzeug führen, wenn Sie Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis sind. Die Berechtigungen unterteilen sich in verschiedene Patentklassen: • Schifferpatent A: zum Führen aller Fahrzeuge auf Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen bis zur Grenze der Seefahrt • Schifferpatent B: zum Führen aller Fahrzeuge auf Binnenschifffahrtsstraßen • Schifferpatent C1: zum Führen von Fahrzeugen mit einer Länge von weniger als 35 Metern auf Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen bis zur Grenze der Seefahrt, ausgenommen • zugelassene Fahrgastschiffe zur Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen • zugelassene Fahrgastboote zur Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen • Schub- und Schleppboote mit mehr als 73,6 kW (100 PS) Antriebsleistung • Schifferpatent C2: zum Führen von Fahrzeugen mit einer Länge von weniger als 35 Metern auf Binnenschifffahrtsstraßen, ausgenommen • zugelassene Fahrgastschiffe zur Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen • zugelassene Fahrgastboote zur Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen • Schub- und Schleppboote mit mehr als 73,6 kW (100 PS) Antriebsleistung • Feuerlöschbootpatent D1: zum Führen von Feuerlöschbooten und Fahrzeugen des Zivil- und Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen bis zur Grenze der Seefahrt • …

Häufige Fragen

Was kostet „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Blankenfelde-Mahlow?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Je nach Umfang der Prüfung fallen unterschiedliche Gebühren an: • Zulassung zur Prüfung: EUR 147 oder EUR 158 • Prüfungsgebühr: zwischen EUR 390 und EUR 585 (die genaue Gebührenhöhe hängt davon ab, ob zum Beispiel zugleich eine Streckenkundeprüfung … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Blankenfelde-Mahlow erledigen?
Zuständig ist: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), Abteilung Schifffahrt, Dezernat S10 · Bonn, Am Propsthof 51, 53121 Bonn. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Ab welchem Alter kann ich den Führerschein machen?
Das Mindestalter regelt § 10 FeV: Klasse B ab 18 Jahren, beim Begleiteten Fahren (BF17, § 48a FeV) bereits ab 17 Jahren mit der Auflage, bis zum 18. Geburtstag nur im Inland zu fahren. Klasse AM gibt es ab 15 Jahren (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit der Auflage, nur im Inland zu fahren), Klasse A1 ab 16 und Klasse A2 ab 18 Jahren. Die theoretische Prüfung dürfen Sie nach § 16 Abs. 3 FeV frühestens drei Monate, die praktische nach § 17 FeV frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
Welche Nachweise sind bundesweit für den Antrag vorgeschrieben?
Für die Klassen AM, A1, A2, A und B sind zwei Nachweise gesetzlich festgelegt: ein Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle (§ 12 Abs. 2 FeV) und die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (§ 19 FeV). Welche weiteren Unterlagen Ihre Führerscheinstelle verlangt, zeigt die Städte-Tabelle auf dieser Seite.
In welcher Reihenfolge laufen Antrag und Prüfungen ab?
Zuerst stellen Sie den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes — viele Fahrschulen reichen ihn gemeinsam mit Ihnen ein. Die praktische Prüfung darf nach § 17 FeV erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgenommen werden. Planen Sie den Antrag daher rechtzeitig vor dem gewünschten Prüfungstermin ein.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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