Führerschein beantragen (Ersterteilung) in Blieskastel: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Saarland.
Zuständige Stelle in Blieskastel
Stadt Blieskastel - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Luitpoldplatz 5, 66440 Blieskastel
+49 6842 923-1300
info@blieskastel.de
Gebühren (amtlich)
Gebühr: 45,90€ mit Probezeit Gebühr: 45,10€ ohne Probezeit Klassen M, L, T
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• 1. für alle Klassen: - Personalausweis oder Reisepass - gegebenenfalls Meldebescheinigung - Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht - Bisheriger Original-Führerschein • 2. für Klasse A, A1, A2, AM, L, T, B, BE zusätzlich zu 1.: - Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in 1. Hilfe - Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre) • 3. für Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1.: - Nachweis über die Schulung in 1.Hilfe, - Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre) - Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung • 4. für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1. und 3.: - Gutachten über besondere Anforderungen - Führungszeugnis der Belegart O (kann bei der Fahrerlaubnisbehörde mit beantragt werden) • Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes: • Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.
Voraussetzungen
• Erreichen des Mindestalters (nach § 10 FeV ) • Erfüllen der Eignungsvoraussetzungen • theoretische und praktische Prüfung
So läuft es ab
• Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde (erfolgt meist durch die Fahrschule) • Prüfung der Unterlagen durch die Behörde • Einholung von Registerauskünften (Verkehrszentralregister), zT Führungszeugnis • Erteilung eines Prüfauftrages an den TÜV • Erteilung der Fahrerlaubnis durch Aushändigen des Führerscheins (im Rahmen der praktischen Prüfung durch den TÜV), Ausnahmen sind möglich Theoretische Prüfung: • grundsätzlich schriftlich in deutscher Sprache abzulegen • falls keine ausreichenden Lese- oder Schreibkenntnisse vorliegen: Audio-Prüfung • bei Bedarf mit Gehörlosendolmetscher • Prüfung der Klasse B und die Prüfung nur des Grundstoffes in den anderen Klassen (einschließlich Mofa) kann auch in folgenden Fremdsprachen schriftlich abgelegt werden:, Englisch, Französisch, Griechisch, Hocharabisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Türkisch. Der TÜV gibt Prüfaufträge an die Fahrerlaubnisbehörde zurück, wenn • die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrages bestanden ist, • die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden ist oder • in den Fällen, in denen keine theoretische Prüfung erforderlich ist, die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrages bestanden ist. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Es muss ein neuer Antrag gestellt werden. Weitere Auskünfte erteilt die Fahrerlaubnisbehörde.
Gut zu wissen
Die Fahrerlaubnis wird für bestimmte Klassen erteilt und durch den Führerschein nachgewiesen. Folgende Klassen gibt es: • Klasse A - Motorrad • Klasse A1 - Motorrad • Klasse A2 - Motorrad • Klasse AM - Motorrad • Klasse B - PKW • Klasse C - LKW • Klasse C1 - LKW • Klasse D - Bus • Klasse D1 - Bus • Klasse E (BE, CE, C1E, DE, D1E) • Klasse T - Zugmaschinen • Klasse L - Zugmaschinen Berufskraftfahrer: Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr auf öffentlichen Straßen mit folgenden Kraftfahrzeugen: • Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse größer als 3,5 Tonnen (Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE), • Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE) und wenn die Klassen • D1, D1E, D, DE ab dem 10.9.2008 und • C1, C1E, C, CE ab dem 10.09.2009 erworben wurden, die Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung nachweisen und bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung einen Fahrerqualifizierungsnachweis ausfertigen lassen. Einzelheiten bei der Industrie und Handelskammer erfragen.
Wie stehen die Gebühren in Blieskastel im Vergleich?
| Blieskastel | 45,90 € / 45,10 € |
| Saarland | 45,10 € – 45,90 € |
| Deutschland (10.008 Städte) | 4,85 € – 256,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Blieskastel?
Wo kann ich „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Blieskastel erledigen?
Ab welchem Alter kann ich den Führerschein machen?
Welche Nachweise sind bundesweit für den Antrag vorgeschrieben?
In welcher Reihenfolge laufen Antrag und Prüfungen ab?
Weitere Behördengänge in Blieskastel:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Führerschein beantragen (Ersterteilung) (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.