Einbürgerung beantragen in Bonn: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Bonn
Ausländeramt · Bonn
Oxfordstraße 19, 53111 Bonn
Mo, Di, Do, Fr 08:00-12:00, Do 14:00-16:00 (lt. OpenStreetMap)
0228 776000
antrag-auslaenderamt@bonn.de
Gebühren (amtlich)
• Die Einbürgerungsgebühr beträgt für jede einzubürgernde Person grundsätzlich 255 Euro, so auch für minderjährige Kinder, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden. • Für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen, die mit ihren Eltern eingebürgert werden, beträgt die Einbürgerungsgebühr 51 Euro. • Die Einbürgerungsgebühr ist bei Abgabe des Antrags in voller Höhe zu entrichten.
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Für diese Leistung ist keine Beschreibung verfügbar. Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit, leben aber bereits längere Zeit in Deutschland und beabsichtigen, dauerhaft hier zu bleiben. Aus diesem Grunde wünschen Sie die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband. Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger oder Staatsbürgerin. Ab dem 16. Lebensjahr können Ausländerinnen und Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Personen bedarf es eines Antrags durch die gesetzlichen Vertreter. Hinweis zu den Bearbeitungszeiten Aufgrund der Vielzahl der bereits eingegangenen Anträge, beträgt die Bearbeitungsdauer derzeit ca. 15 Monate ab Antragseingang. Die Bearbeitung erfolgt aus Gründen der Gleichbehandlung grundsätzlich nach Antragseingang. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen werden weiterhin zu einem weiteren Anstieg der Antragszahlen führen. Der Ablauf des Reisepasses oder des Aufenthaltstitels, sowie die Aufnahme einer besonderen Beschäftigung ist kein Grund für eine bevorzugte Bearbeitung. Auch der Wunsch, in andere Länder zu verreisen, kann grundsätzlich keine Eilbedürftigkeit begründen. Die Behörde bittet hierfür um Verständnis. Nach erfolgter Online-Antragsstellung erhalten Sie vom System eine Versandbestätigung, welche gleichzeitig als Eingangstätigung dient. Sofern sich im Rahmen der Bearbeitung ausstehende oder ergänzende Unterlagen ergeben, erhalten Sie diesbezüglich eine Mitteilung. Es ist verständlich, dass Sie gerne über den Sachstand informiert werden wollen. Die Vielzahl an Nachfragen verlangsamt jedoch den Prozess und ist für die Fortführung der Arbeiten hinderlich. Daher können Sachstandsanfragen nicht beantwortet werden. Wir sind bemüht die hohe Zahl der Antragseingänge zu bewältigen. Um die Verfahrensdauer zukünftig wieder deutlich zu verkürzen, wurden bereits organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemühen sich die Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten und danken für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.
So läuft es ab
Bitte prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für den Antrag auf Einbürgerung erfüllen. Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, damit Sie dem Online-Antrag angehangen werden können. Unvollständig eingereichte Unterlagen führen zu Verzögerungen und ggf. bei Nichterfüllung einer Voraussetzung zur Ablehnung des Antrages auf Einbürgerung. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und alle Unterlagen vorliegen, dann nutzen Sie bitte den Link im Bereich Online-Dienste. Hier können Sie zunächst einen Quick-Check machen und danach Ihren Antrag online einreichen.
Fristen
• Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit • 5 Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt • Unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und Loyalitätserklärung • Keine Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche oder extremistische Bestrebung • Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft, für den Schutz jüdischen Lebens und zum friedlichen Zusammenleben der Völker (Information / Erklärung) • Sie beziehen kein Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe • Sicherstellung des Lebensunterhaltes für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen ohne Bezug von Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe oder Grundsicherung (SGB XII) • Keine Verurteilung zu einer Straftat • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Sprachzertifikat B1) • Erfolgreich absolvierter Einbürgerungstest. Dieser kann bei der Volkshochschule Bonn oder bei Euro-Schulen Standort Bonn abgelegt werden. • Keine Mehrehe
Wie stehen die Gebühren in Bonn im Vergleich?
| Bonn | 255,00 € / 51,00 € |
| Nordrhein-Westfalen | 38,00 € – 255,00 € |
| Deutschland (10.051 Städte) | 38,00 € – 255,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Einbürgerung beantragen“ in Bonn?
Wo kann ich „Einbürgerung beantragen“ in Bonn erledigen?
Geht „Einbürgerung beantragen“ in Bonn online?
Weitere Behördengänge in Bonn:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Einbürgerung beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.