Geburtsurkunde beantragen in Bonn: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Bonn
Gebühren (amtlich)
• Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei. • Die Ausstellung von Urkunden für den privaten Bedarf ist gebührenpflichtig - erste Urkunde: 10 Euro (Mehrausfertigungen jeweils die Hälfte der vorgenannten Gebühr)
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Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen: • Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie) • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und • den Personalausweis, Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin • für andere Personen: • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren • Ehegatten, • Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes), • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel), • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel). Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
So läuft es ab
Persönliche Beantragung • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat. • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor. • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt. • Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor. Beantragung per Post oder Telefax • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet. • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten: • Name, Vorname • Geburtsdatum und -ort • Name, Vorname der Eltern • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei. • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben. Grundsätzlich erfolgt die Beurkundung der Geburt eines Kindes ohne persönliche Vorsprache der Eltern im Standesamt. Als unterstützendes Angebot bietet das Standesamt in Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern Johanniter-Krankenhaus Bonn, Gemeinschaftskrankenhaus Bonn Haus St. Elisabeth und dem Universitätsklinikum Bonn einen besonderen Service für die Eltern an: Die Unterlagen, die zur Beurkundung der Geburt benötigt werden, können direkt im Krankenhaus abgegeben werden. Ein Botendienst übermittelt diese, gemeinsam mit den Geburtsanzeigen an das Standesamt. In allen weiteren Fällen werden die benötigten Dokumente von den Eltern auf direktem Wege an das Standesamt übersandt. Hierzu bietet es sich an die benötigten Unterlagen per Post einzureichen oder als gängiges Dateiformat (PDF, JPG) an die E-Mail-Adresse geburten@bonn.de zu senden.
Gut zu wissen
Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen. Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden. Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten. Anzeigepflicht von Geburten Die Geburt ist binnen einer Woche dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anzuzeigen. Das Standesamt Bonn beurkundet alle Neugeborenen, die in den Bonner Kliniken (Johanniter-Krankenhaus Bonn, GFO Kliniken Bonn Betriebsstätte Sankt-Marien, Gemeinschaftskrankenhaus Bonn Haus St. Elisabeth, Universitätsklinikum Bonn) geboren wurden.
Häufige Fragen
Was kostet „Geburtsurkunde beantragen“ in Bonn?
Wo kann ich „Geburtsurkunde beantragen“ in Bonn erledigen?
Geht „Geburtsurkunde beantragen“ in Bonn online?
Weitere Behördengänge in Bonn:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Geburtsurkunde beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.