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Wohnsitz abmelden in Bonn: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz abmelden erledigen Sie in Bonn bei: Dienstleistungszentrum · Bonn. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Bonn

Dienstleistungszentrum · Bonn

Berliner Platz 2, 53111 Bonn

Mo, Do 08:00-18:00 · Di, Mi, Fr 08:00-13:00 (lt. OpenStreetMap)

0228 776677

buergeramt@bonn.de

Benötigte Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung. Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

So läuft es ab

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab: Persönlich: • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und • legen Sie die Ausweisdokumente vor. Schriftlich: • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich, • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei. Sie haben folgende Möglichkeiten, um die Abmeldung vorzunehmen: • Serviceportal : Die Abmeldung erfolgt über das Online-Formular im Serviceportal. Den Link finden Sie unter „Formulare und Links“. Sie benötigen hierfür Ihre BundID, womit Sie sich mit Ihrem neuen Personalausweis (Online-Ausweisfunktion) authentifizieren. • E-Mail oder per Post : Füllen Sie die Online-Formulare vollständig aus, drucken und unterschrieben diese und senden sie anschließend zusammen mit allen benötigten Dokumenten per E-Mail an: buergeramt@bonn.de per Post an: Bundesstadt Bonn Amt 33-41 Bürgeramt-Backoffice 53103 Bonn Das Formular finden Sie unter „Formulare und Links“. Bitte geben Sie für einen eventuellen Rückruf Ihre Telefonnummer an. • Persönliche Vorsprache im Dienstleistungszentrum. Bitte bringen Sie alle benötigten Dokumente bei der Vorsprache mit. Es ist zwingend ein Termin erforderlich. Diesen können Sie mit dem Terminreservierungsformular unter „Formulare und Links“ vereinbaren. Hierbei ist zu beachten, dass bei einer Beantragung per Post, per E-Mail oder online eine Abholung der Abmeldebestätigung nicht möglich ist, da diese direkt an die künftige Adresse im Ausland geschickt wird. Bei der persönlichen Vorsprache erhalten Sie die Abmeldebestätigung sofort. Eine Zusendung per Mail ist nicht möglich. Bei Familien (Eltern und minderjährige Kinder) genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Wer meldepflichtig ist, kann sich vertreten lassen, muss aber den Meldeschein selbst - bei Familien genügt eine Unterschrift - unterschreiben.

Gut zu wissen

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland. Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszugsdatum abzumelden. Grundsätzlich erfolgt die Abmeldung zum Tag des Auszuges. Eine Abmeldung und die Aushändigung der Abmeldebestätigung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Abmeldungen sind vorzunehmen bei: Wegzug • ins Ausland • der Nebenwohnung (diese Abmeldung erfolgt bei der Meldebehörde des Haupt- oder Nebenwohnsitzes) • "ohne festen Wohnsitz" (nur mit Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug) Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht dem, aus dessen Wohnung diese Personen ausziehen. Für Personen, für die eine Pflegeperson oder eine Betreuungsperson bestellt ist, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellung oder der Gerichtsbeschluss sowie ein gültiges Ausweisdokument sind mitzubringen. Wer bei einem Wegzug ins Ausland seine Anschrift hinterlässt, kann beispielsweise im Zusammenhang mit Wahlen von der Behörde kontaktiert werden. Hierzu wird die von Ihnen angegebene ausländische Adresse im Melderegister gespeichert.

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Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohnsitz abmelden“ in Bonn erledigen?
Zuständig ist: Dienstleistungszentrum · Bonn, Berliner Platz 2, 53111 Bonn. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohnsitz abmelden“ in Bonn online?
Für Bonn ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Nein. Eine Abmeldung ist nach § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen — typischerweise beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Zweit- oder Nebenwohnung. Beim Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts.
Welche Frist gilt für die Abmeldung des Wohnsitzes?
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden; möglich ist die Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug (§ 17 Abs. 2 BMG). Das Melderegister wird dabei immer zum tatsächlichen Auszugsdatum fortgeschrieben — nicht zum Datum Ihrer Abmeldung.
Muss ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?
Ja. Der Wegzug ins Ausland ist der Hauptfall der Abmeldepflicht: Sie ziehen aus Ihrer Wohnung aus, ohne eine neue Wohnung im Inland zu beziehen (§ 17 Abs. 2 BMG). Melden Sie sich dafür innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnorts ab.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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