Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) in Bottrop: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Bottrop
Amtsärztlicher Begutachtungsdienst, Umwelthygiene · Bottrop
Gladbecker Str. 66, 46236 Bottrop
Gebühren (amtlich)
Bescheinigung über Teilnahme und Aushändigung des Zertifikats komplett: 25,00 € Zweitschrift: 10,00 € Nur mit Online-Zahlfunktion möglich. Eine manuelle Überweisung der Gebühren ist nicht möglich! Bezahlarten online sind: Pay Pal Mastercard Visa Card Giro Pay Sollte keine dieser Bezahlarten zur Verfügung stehen, dann wird auch telefonisch ein Termin vergeben.
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Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden? Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz. Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen. Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. Wer gewerbsmäßig mit der Herstellung, der Behandlung oder in Verkehrbringung von Lebensmitteln beschäftigt ist, benötigt vor erstmaliger Ausübung der Tätigkeit gem. § 43 Infektionsschutzgesetz eine Belehrung. Die Belehrungen finden regelmäßig freitags nachmittags statt. Sollte keine dieser Bezahlarten zur Verfügung stehen, dann wird auch telefonisch ein Termin vergeben. Minderjährige benötigen die Erklärung eines Sorgeberechtigten, weitere Informationen zur Belehrung sind als Download unter "Downloads / Links" abrufbar. Es müssen die entsprechenden Dokumente vorbereitet werden (s. auch unter Details "Unterlagen & Gebühren"). Der/Die Antragsteller*in muss entweder in Bottrop wohnen oder der Sitz des Arbeitgebers muss in Bottrop sein. Die Bescheinigung über die Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz behält unter folgenden Voraussetzungen dauerhaft ihre Gültigkeit: Man muss ab der Erstbelehrung innerhalb von drei Monaten eine Tätigkeit aufgenommen haben und regelmäßig alle 2 Jahre an einer Folgebelehrung durch den Arbeitgeber teilnehmen.
Voraussetzungen
Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
Gut zu wissen
Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
Wie stehen die Gebühren in Bottrop im Vergleich?
| Bottrop | 25,00 € / 10,00 € |
| Nordrhein-Westfalen | 3,50 € – 30,00 € |
| Deutschland (6.527 Städte) | 1,00 € – 49,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Bottrop?
Wo kann ich „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Bottrop erledigen?
Geht „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Bottrop online?
Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Wer braucht die Belehrung nach § 43 IfSG?
Kann die Belehrung online stattfinden?
Weitere Behördengänge in Bottrop:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.