Nebenwohnsitz anmelden in Bottrop: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Bottrop
Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen · Bottrop
Kirchhellener Ring 84-86, 46244 Bottrop
02041 704011
buergerbuero@bottrop.de
Bürgerbüro · Bottrop
Ernst-Wilczok-Platz 1, 46236 Bottrop
02041 7030
buergerbuero@bottrop.de
Bürgerservice · Bottrop
Ernst-Wilczok-Platz 1, 46236 Bottrop
02041 7030
buergerbuero@bottrop.de
Gebühren (amtlich)
Gebühren für die Anmeldung des Wohnsitzes werden nicht erhoben.
Benötigte Unterlagen
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht demjenigen, dessen Wohnung diese Personen beziehen. Für Personen, für die ein/e Pfleger/in oder Betreuer/in bestellt ist, der/die das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. In diesen Fällen ist die Bestellung bzw. der Gerichtsbeschluss mitzubringen. Die Anmeldung können Sie im Bürgerbüro Bottrop oder im Bürgerbüro Kirchhellen persönlich vornehmen. Bei Familien oder Lebenspartnerschaften (Ehegatten, Lebenspartner und deren minderjährige Kinder) mit denselben Zuzugsdaten genügt es aber, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Auch ist es möglich, dass der/die Meldepflichtige sich mit einer Vollmacht vertreten lässt. Sollte ein/e Vertreter/in den Meldepflichtigen vertreten, muss er/sie jedoch in der Lage sein, alle erforderlichen Auskünfte über den Meldepflichtigen erteilen zu können. Hierzu gehören beispielsweise auch Auskünfte über weitere Wohnungen und den Status dieser Wohnungen (Haupt- oder Nebenwohnung). Hinweise über Ihre Rechte finden Sie im Merkblatt über die Anmeldung (Downloads / Links). Sollte ein telefonischer Kontakt wegen der gegenwärtig hohen Anzahl von Anrufen nicht möglich sein, können Sie auch eine E-Mail mit der Bitte um Rückruf an buergerbuero@bottrop.de versenden. Hinweise für ausländische Mitbürger/innen Die Anmeldung des Wohnsitzes von ausländischen Mitbürger/innen aus Ländern außerhalb der europäischen Union sowie der EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen erfolgt unter Vorlage des Nationalpasses im Fachbereich Recht und Ordnung (30). Die Dienstleistungen der Bürgerbüros werden grundsätzlich nur nach vorhergehender Terminvereinbarung angeboten.. Termine können Sie für das Bürgerbüro Bottrop online (s. Download/Links) vereinbaren oder eine Terminberatung telefonisch unter 02041/7030 erhalten. Für die Abholung fertiger Dokumente benötigen Sie keinen Termin. Grundsätzlich ist eine Vorsprache im Bürgerbüro Bottrop nur nach vorheriger Terminabsprache/-reservierung möglich. Terminvereinbarungen für das Bürgerbüro Kirchhellen sind nur unter der Telefonnummer 02041/704011 möglich.
Gut zu wissen
Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Häufige Fragen
Was kostet „Nebenwohnsitz anmelden“ in Bottrop?
Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Bottrop erledigen?
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Weitere Behördengänge in Bottrop:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Nebenwohnsitz anmelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.