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Führerschein beantragen (Ersterteilung) in Brandenburg an der Havel: Gebühren, Unterlagen & Termin

Führerschein beantragen (Ersterteilung) erledigen Sie in Brandenburg an der Havel bei: Fahrerlaubnisbehörde · Brandenburg an der Havel.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Brandenburg.

Zuständige Stelle in Brandenburg an der Havel

Fahrerlaubnisbehörde · Brandenburg an der Havel

Friedrich-Franz-Straße 19, 14770 Brandenburg an der Havel

Mo 07:30-12:00 · Di 07:30-12:00,13:00-17:00 · Mi 07:30-12:00 · Do 07:30-12:00,13:00-17:00 · Fr 07:30-12:00 (lt. OpenStreetMap)

03381 58-3270

fahrerlaubnisbehoerde@stadt-brandenburg.de

Gebühren (amtlich)

• Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

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Benötigte Unterlagen

• gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung) • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre) • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe • Angaben zur Fahrschule

Voraussetzungen

Wenn Sie einen Pkw bis 3.500 Kilogramm fahren möchten, müssen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B beantragen.

Gut zu wissen

Mit der Fahrerlaubnis Klasse B können Sie Kraftfahrzeuge (Kfz) mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 Tonnen fahren. Das Kraftfahrzeug darf zudem für nicht mehr als acht Personen (zusätzlich zur fahrenden Person) ausgelegt sein. Sie können mit der Führerscheinklasse B Anhänger transportieren, die weniger als 750 Kilogramm wiegen. Wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3,5 Tonnen beträgt, darf der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen. Die Fahrerlaubnis Klasse B wird unbefristet erteilt.

Häufige Fragen

Was kostet „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Brandenburg an der Havel?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Wo kann ich „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Brandenburg an der Havel erledigen?
Zuständig ist: Fahrerlaubnisbehörde · Brandenburg an der Havel, Friedrich-Franz-Straße 19, 14770 Brandenburg an der Havel. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Ab welchem Alter kann ich den Führerschein machen?
Das Mindestalter regelt § 10 FeV: Klasse B ab 18 Jahren, beim Begleiteten Fahren (BF17, § 48a FeV) bereits ab 17 Jahren mit der Auflage, bis zum 18. Geburtstag nur im Inland zu fahren. Klasse AM gibt es ab 15 Jahren (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit der Auflage, nur im Inland zu fahren), Klasse A1 ab 16 und Klasse A2 ab 18 Jahren. Die theoretische Prüfung dürfen Sie nach § 16 Abs. 3 FeV frühestens drei Monate, die praktische nach § 17 FeV frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
Welche Nachweise sind bundesweit für den Antrag vorgeschrieben?
Für die Klassen AM, A1, A2, A und B sind zwei Nachweise gesetzlich festgelegt: ein Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle (§ 12 Abs. 2 FeV) und die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (§ 19 FeV). Welche weiteren Unterlagen Ihre Führerscheinstelle verlangt, zeigt die Städte-Tabelle auf dieser Seite.
In welcher Reihenfolge laufen Antrag und Prüfungen ab?
Zuerst stellen Sie den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes — viele Fahrschulen reichen ihn gemeinsam mit Ihnen ein. Die praktische Prüfung darf nach § 17 FeV erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgenommen werden. Planen Sie den Antrag daher rechtzeitig vor dem gewünschten Prüfungstermin ein.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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