Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) in Buchholz in der Nordheide: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.
Zuständige Stelle
Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Buchholz in der Nordheide kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).
Gesundheit · Winsen (Luhe)
Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe)
+49 4171 693-372
Gesundheitsamt@LKHarburg.de
Gebühren (amtlich)
• Gebühr:26,00 EUR Zahlungsarten • Online: Kreditkarte, PayPal • Persönlich: Bar, EC-Kartenzahlung, Kreditkarte
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsVoraussetzungen
Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
So läuft es ab
Online • Sie weisen sich elektronisch über BundID aus. • Auf unserem Serviceportal des Landkreises Harburg gelangen Sie über "Links & Onlinedienste" zum Niedersächsischen Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online (NAVO). • Nach Bestätigung der Datenschutz-Bestimmungen und Nutzungsbedingungen starten Sie einen online-Antrag, durchlaufen diesen, bezahlen online die Gebühr und schließen ihn ab. • Ihr Antrag wird in unserem Hause geprüft und eine Bescheinigung zugesandt. Persönlich • Sie reservieren einen Termin (jeweils der letzte Donnerstag im Monat um 16 Uhr) per Telefon (04171 693-372) oder per Mail (Gesundheitsamt@LKHarburg.de). • Sie kommen ca. 30 Minuten vor dem Termin und weisen sich aus. Die Unterweisung findet in der Kreisverwaltung Gebäude A, Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe) statt. Bitte gehen Sie im Erdgeschoss nach hinten durch zum Gesundheitsamt. • Sie weisen sich aus, bezahlen die Gebühr und erhalten Informationsmaterial. • Sie durchlaufen die Belehrung in einer Gruppenveranstaltung und können im Anschluss offene Fragen klären. • Sie erhalten vor Ort Ihre Bescheinigung.
Fristen
Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben. Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind. Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht. Wozu benötige ich eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)? Falls Sie Lebensmittel gewerbsmäßig herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und dabei mit diesen Lebensmitteln oder den nötigen Utensilien, Geräten und Maschinen in Berührung kommen, müssen Sie vor der ersten Beschäftigung belehrt werden. Beispiele für Lebensmittelgewerbe sind • Schlachterei, Konditorei, Großküche • Fachverkäufer*In im Bereich Feinkost • Gastronomie (Koch u. Küchenhilfen), Imbissbetrieb, Café • Techniker*In für Geräte und Utensilien zum Lebensmittelkontakt • Kräfte auf Märkten und Festen Dies gilt ebenso für Personen, die in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung beschäftigt sind.
Gut zu wissen
Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden? Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz. Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen. Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. Allgemeine Informationen Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) soll helfen, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Wenn jemand Lebensmittel gewerbsmäßig herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt und dabei mit diesen Lebensmitteln oder den nötigen Utensilien, Geräten und Maschinen in Berührung kommt, muss diese Person vor der ersten Beschäftigung und danach wiederkehrend alle 2 Jahre im hygienischen …
Wie stehen die Gebühren in Buchholz in der Nordheide im Vergleich?
| Buchholz in der Nordheide | 26,00 € |
| Niedersachsen | 1,00 € – 27,00 € |
| Deutschland (6.527 Städte) | 1,00 € – 49,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Buchholz in der Nordheide?
Wo kann ich „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Buchholz in der Nordheide erledigen?
Geht „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Buchholz in der Nordheide online?
Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Wer braucht die Belehrung nach § 43 IfSG?
Kann die Belehrung online stattfinden?
Weitere Behördengänge in Buchholz in der Nordheide:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.