Sterbeurkunde beantragen in Chemnitz: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.
Zuständige Stelle in Chemnitz
Standesamt · Chemnitz
Bahnhofstraße 53, 09111 Chemnitz
"nur nach Terminvereinbarung" (lt. OpenStreetMap)
0371 115
standesamt@stadt-chemnitz.de
Gebühren (amtlich)
• Urkunde (erstes Exemplar): EUR 15,00 • bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare: je EUR 7,00 • bei Ausstellung für die gesetzliche Rentenversicherung: keine Zuzüglich Kosten für Versand der Unterlagen: • Einschreiben Einwurf: 4,33 Euro • Einschreiben im internationalen Versand: 7,00 Euro Zahlungsmöglichkeiten: • Beantragung schriftlich per Post oder E-Mail: Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides • Beantragung online über das offizielle Landesportal des Freistaates Sachsen "Amt24": PayPal, Kreditkarte Bitte beachten Sie : Die Stadt Chemnitz arbeitet nicht mit kommerziellen Anbietern wie „standesamt.com“ oder "antrag24.de" zusammenarbeitet. Bei diesen Seiten handelt es sich um privat betriebene Internetseiten, die in keinerlei Beziehung zum Standesamt Chemnitz stehen. Sofern Sie eine Zahlungsaufforderung von dort erhalten haben, betrifft dies ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Betreiber der jeweiligen Internetseite. Ein Antrag über diese Plattformen wird als schriftlicher Antrag bearbeitet.
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass • bei Abholung durch einen Vertreter oder Vertreterin: eigener Ausweis, schriftliche Vollmacht und Ausweis der berechtigten Person (Original oder beglaubigte Kopie) • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses
Formulare & Anträge (amtlich)
Direkt zu den offiziellen Formularen für Chemnitz — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Anzeige ist die Todesbescheinigung. Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Antragsberechtigte: • der letzte Ehepartner oder die letzte Ehepartnerin • der letzte Lebenspartner oder die letzte Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft) • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person • Geschwister mit berechtigtem Interesse Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
So läuft es ab
Bei allen Standesämtern können Sie die Urkunde persönlich beantragen und abholen. • Sie benötigen ihren Reisepass oder Personalausweis. • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt. Tipp: Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vor. Beantragung per Post oder Telefax • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet. • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten: • Name, Vorname • Geburtsdatum und -ort • Sterbedatum und -ort • gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie in der Regel einen Gebührenbescheid. Urkunde für die Bestattung Für die Bestattung bedarf es keiner gesonderten Sterbeurkunde. Vor einer Beisetzung ist dem Friedhofsträger die Sterbeurkunde im Original vorzulegen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen. Die Beantragung ist nur online, schriftlich per Post oder E-Mail möglich Als Onlineantrag zählt ausschließlich die Antragstellung über das offizielle Landesportal des Freistaates Sachsen "Amt24". Per E-Mail gestellte oder von kommerziellen Anbietern übermittelte Anträge werden als schriftlicher Antrag bearbeitet.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Monate. Bei einer Antragstellung online über das offizielle Landesportal des Freistaates Sachsen "Amt24" verkürzt sich die Bearbeitungsdauer in der Regel auf ca. 2 Wochen.
Gut zu wissen
Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, wird ebenfalls eine Sterbeurkunde benötigt.
Wie stehen die Gebühren in Chemnitz im Vergleich?
| Chemnitz | 4,33 € / 7,00 € |
| Sachsen | 4,33 € – 7,00 € |
| Deutschland (9.175 Städte) | 3,00 € – 80,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Sterbeurkunde beantragen“ in Chemnitz?
Wo kann ich „Sterbeurkunde beantragen“ in Chemnitz erledigen?
Geht „Sterbeurkunde beantragen“ in Chemnitz online?
Wer darf eine Sterbeurkunde beantragen?
Welches Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus?
Bis wann muss ein Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden?
Weitere Behördengänge in Chemnitz:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Sterbeurkunde beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.