Namensänderung beantragen in Coburg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.
Zuständige Stelle in Coburg
Stadt Coburg - Standesamt - Heiratsbüro
Oberer Bürglaß 1, 96450 Coburg
+49 9561 89-1341
standesamt@coburg.de
Gebühren (amtlich)
Für die Änderung oder Feststellung eines Familiennamens können Gebühren zwischen 50,00 und 1.500,00 EUR anfallen. Für die Änderung von Vornamen können Gebühren zwischen 25,00 und 500,00 EUR anfallen. Für eine Voranfrage zu einer Namensänderung werden keine Gebühren erhoben.
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Ein Vor- oder ein Familienname darf auf Antrag z. B. nur geändert werden, wenn der Namensträger mit dem jeweiligen Namen im täglichen Leben erheblich persönliche Schwierigkeiten hat und das öffentliche Interesse nicht entgegensteht. Da die Voraussetzungen im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können, wird empfohlen, sich in jedem Fall von der zuständigen Behörde, das ist das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt, vor der Antragstellung beraten zu lassen. Dies gilt auch hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen. Das Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts (BGB) umfassend und im Grundsatz abschließend geregelt. Eine öffentlich-rechtliche / behördliche Namensänderung dient dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen , wenn der Namensträger mit dem jeweiligen Namen im täglichen Leben erheblich persönliche Schwierigkeiten hat und das öffentliche Interesse einer Änderung nicht entgegensteht. Sie hat absoluten Ausnahmecharakter . Dementsprechend ist jeweils vorrangig zu prüfen, ob das erstrebte Ziel nicht durch eine namensgestaltende Erklärung nach BGB oder eine Verfügung des Vormundschaftsgerichtes erreicht werden kann (Nr. 27 NamÄndVwV). Im Einzelnen handelt es sich bei den namensrechtlichen Erklärungen, die bereits vom BGB umfassend geregelt sind und nicht über eine behördliche Namensäderung erfolgen können, insbesondere um: • Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe durch Tod oder Scheidung, § 1355 Abs. 4 BGB • Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens (§ 1355 BGB) oder Bestimmung/Widerruf eines Begleitnamens • ein Kind sich der Änderung des Familiennamens der Eltern, des namensgebenden Elternteils oder des Annehmenden anschließt (§ 1617, § 1618 Abs. 4, § 1720, § 1737, § 1740 f, § 1757, § 1765 BGB) • ein Kind namentlich in die neue Ehe eines Elternteiles einbenannt wird (§ 1618 Abs. 1 BGB); • der Vater eines nichtehelichen Kindes diesem Kind seinen Familiennamen erteilt (§ 1618 Abs. 1 BGB) • Nach Statutenwechsel (z.B. Einbürgerung ) oder bei Spätaussiedlern der Name an das deutsche Recht angeglichen werden soll (Art. 47 EGBGB, § 94 BVFG) In diesen genannten Fällen kann keine behördliche Namensänderung durchgeführt werden.
So läuft es ab
Bevor Sie eine Namensänderung beantragen, kann eine Voranfrage zu der gewünschten Namensänderung gestellt werden. Diese hat den Vorteil, dass Sie von der Namensänderungsbehörde vor einer Antragstellung bereits über die notwendigen Unterlagen und etwaige Erfolgsaussichten sowie die voraussichtlich anfallenden Gebühren informiert werden.
Gut zu wissen
Vor- und Familienname können auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund anerkannt werden kann.
Häufige Fragen
Was kostet „Namensänderung beantragen“ in Coburg?
Wo kann ich „Namensänderung beantragen“ in Coburg erledigen?
Geht „Namensänderung beantragen“ in Coburg online?
Wann wird eine Namensänderung genehmigt?
Worin unterscheidet sich die Namensänderung nach der Hochzeit von der nach dem NamÄndG?
Wo stelle ich den Antrag auf Namensänderung?
Weitere Behördengänge in Coburg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Namensänderung beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.