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Namensänderung beantragen in Coburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Namensänderung beantragen erledigen Sie in Coburg bei: Stadt Coburg - Standesamt - Heiratsbüro. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.

Zuständige Stelle in Coburg

Stadt Coburg - Standesamt - Heiratsbüro

Oberer Bürglaß 1, 96450 Coburg

+49 9561 89-1341

standesamt@coburg.de

Gebühren (amtlich)

Für die Änderung oder Feststellung eines Familiennamens können Gebühren zwischen 50,00 und 1.500,00 EUR anfallen. Für die Änderung von Vornamen können Gebühren zwischen 25,00 und 500,00 EUR anfallen. Für eine Voranfrage zu einer Namensänderung werden keine Gebühren erhoben.

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Benötigte Unterlagen

Ein Vor- oder ein Familienname darf auf Antrag z. B. nur geändert werden, wenn der Namensträger mit dem jeweiligen Namen im täglichen Leben erheblich persönliche Schwierigkeiten hat und das öffentliche Interesse nicht entgegensteht. Da die Voraussetzungen im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können, wird empfohlen, sich in jedem Fall von der zuständigen Behörde, das ist das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt, vor der Antragstellung beraten zu lassen. Dies gilt auch hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen. Das Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts (BGB) umfassend und im Grundsatz abschließend geregelt. Eine öffentlich-rechtliche / behördliche Namensänderung dient dazu,  Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen , wenn der Namensträger mit dem jeweiligen Namen im täglichen Leben erheblich persönliche Schwierigkeiten hat und das öffentliche Interesse einer Änderung nicht entgegensteht. Sie hat  absoluten Ausnahmecharakter . Dementsprechend ist jeweils vorrangig zu prüfen, ob das erstrebte Ziel nicht durch eine namensgestaltende Erklärung nach BGB oder eine Verfügung des Vormundschaftsgerichtes erreicht werden kann (Nr. 27 NamÄndVwV). Im Einzelnen handelt es sich bei den namensrechtlichen Erklärungen, die bereits vom BGB umfassend geregelt sind und  nicht  über eine behördliche Namensäderung erfolgen können, insbesondere um: • Wiederannahme des Geburtsnamens  nach Auflösung der Ehe durch Tod oder Scheidung, § 1355 Abs. 4 BGB • Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens  (§ 1355 BGB) oder  Bestimmung/Widerruf eines Begleitnamens • ein Kind sich der Änderung des Familiennamens der Eltern, des namensgebenden Elternteils oder des Annehmenden anschließt (§ 1617, § 1618 Abs. 4, § 1720, § 1737, § 1740 f, § 1757, § 1765 BGB) • ein Kind namentlich in die  neue Ehe eines Elternteiles einbenannt  wird (§ 1618 Abs. 1 BGB); • der  Vater  eines nichtehelichen Kindes diesem Kind seinen  Familiennamen erteilt  (§ 1618 Abs. 1 BGB) • Nach Statutenwechsel (z.B.  Einbürgerung ) oder bei  Spätaussiedlern  der Name an das deutsche Recht angeglichen werden soll (Art. 47 EGBGB, § 94 BVFG) In diesen genannten Fällen kann keine behördliche Namensänderung durchgeführt werden.

So läuft es ab

Bevor Sie eine Namensänderung beantragen, kann eine Voranfrage zu der gewünschten Namensänderung gestellt werden. Diese hat den Vorteil, dass Sie von der Namensänderungsbehörde vor einer Antragstellung bereits über die notwendigen Unterlagen und etwaige Erfolgsaussichten sowie die voraussichtlich anfallenden Gebühren informiert werden.

Gut zu wissen

Vor- und Familienname können auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund anerkannt werden kann.

Häufige Fragen

Was kostet „Namensänderung beantragen“ in Coburg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Für die Änderung oder Feststellung eines Familiennamens können Gebühren zwischen 50,00 und 1.500,00 EUR anfallen. Für die Änderung von Vornamen können Gebühren zwischen 25,00 und 500,00 EUR anfallen. Für eine Voranfrage zu einer Namensänderung werden … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Namensänderung beantragen“ in Coburg erledigen?
Zuständig ist: Stadt Coburg - Standesamt - Heiratsbüro, Oberer Bürglaß 1, 96450 Coburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Namensänderung beantragen“ in Coburg online?
Für Coburg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wann wird eine Namensänderung genehmigt?
Eine öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt (§ 3 NamÄndG). Die maßgeblichen Umstände werden von Amts wegen festgestellt; dabei sollen insbesondere die unmittelbar Beteiligten sowie Personen gehört werden, deren Rechte durch die Namensänderung berührt werden (§ 3 Abs. 2 NamÄndG).
Worin unterscheidet sich die Namensänderung nach der Hochzeit von der nach dem NamÄndG?
Die Bestimmung eines Ehenamens sowie die Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früher geführten Namens nach Scheidung oder Verwitwung erfolgen durch Erklärung gegenüber dem Standesamt (§ 1355 BGB) – einen wichtigen Grund verlangt das Gesetz dafür nicht. Die Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz setzt dagegen einen wichtigen Grund voraus (§ 3 NamÄndG) und wird bei der nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörde beantragt (§ 5 NamÄndG).
Wo stelle ich den Antrag auf Namensänderung?
Nach § 5 NamÄndG stellen Sie den Antrag schriftlich oder zu Protokoll bei der nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Welche Behörde das konkret ist, regelt das jeweilige Bundesland – in Berlin ist es etwa das Standesamt, in Bayern das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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