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Personalausweis beantragen in Darmstadt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Personalausweis beantragen erledigen Sie in Darmstadt bei: Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Einwohnerwesen · Darmstadt — Gebühr: 27,60 € (unter 24) / 46,00 € (ab 24 Jahren) — bundesweit einheitlich (§ 1 PAuswGebV). Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Darmstadt

Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Einwohnerwesen · Darmstadt

Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Mo 08:00-15:30 · Di 08:00-18:00 · Mi, Fr 07:00-12:30 · Do 08:00-19:00 · Sa-So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

+49 6151 115

meldeamt@darmstadt.de

Gebühren (amtlich)

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Für die erstmalige Ausstellung des Personalausweises sowie für die Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird folgende Gebühr erhoben: • von antragstellenden Personen ab 24 Jahren in Höhe von 37,00 Euro • von antragstellenden Personen unter 24 Jahren in Höhe von 22,80 Euro • ändern der PIN: gebührenfrei • ändern der Anschrift: gebührenfrei • sperren der Online-Ausweisfunktion bei Verlust: gebührenfrei • entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei • elektronisches Signaturzertifikat: durch jeweiligen Anbieter festgelegt • Lichtbilder vor Ort an unseren Self-Service-Terminals in Höhe von 9,00 Euro

Was kostet Ihr Ausweis wirklich?

Express, Direktversand, unter 24: Unser Gebühren-Rechner zeigt Ihren exakten Preis nach amtlicher Gebührenordnung — in 10 Sekunden.

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Benötigte Unterlagen

• Identitätsnachweis, zum Beispiel • alter Personalausweis • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf) • gegebenenfalls Geburtsurkunde • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde • Familienbuch • Erklärung über die Namensführung • bei Antrag für Kinder unter 16 Jahren: • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, wenn ein sorgeberechtigtes Elternteil nicht anwesend ist • bei nur einer erziehungsberechtigten Person zusätzlich der Sorgerechtsnachweis • Original oder Kopie des Identitätsnachweises der erziehungsberechtigten Personen, die nicht anwesend ist • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (wenn vorhanden, Geburts- oder Heiratsurkunde im Original (Stammbuch)) zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person. • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Lichtbilder können auch vor Ort an unseren Self-Service-Terminals für 9,00 Euro aufgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass das Bild lediglich digital über unser System eingespielt wird. Sie erhalten kein Lichtbild in ausgedruckter Form. Bei Kindern ist zu beachten, dass sie während der Aufnahme des Lichtbildes still halten müssen. Daher ist wirklich empfehlenswert, die Geräte erst ab einem Alter von 5 Jahren zu nutzen. Darunter ist es nicht immer möglich ein geeignetes Bild aufnehmen zu lassen. • Bei Namensänderung durch Eheschließung: Heiratsurkunde / Stammbuch mit Bescheinigung über die neue Namensführung im Original. Bei sonstiger Namensänderung, Ehescheidung, Eintragung eines Doktortitels: entsprechende Urkunde, z.B. Bescheinigung über Namensänderung vom Rechtsamt / Standesamt, Promotionsurkunde usw. im Original. Service zur Abholung von Pässe und Personalausweise Schauen Sie online unter Status abfragen, ob Ihre Unterlagen abholbereit sind oder wählen Sie Tel.: 06151 / 115. Halten Sie hierfür Ihre Seriennummer bereit. Die Seriennummer finden Sie auf dem bei Antragstellung ausgehändigten Infoblatt. Für die Abholung von Ausweisdokumenten ist kein Termin erforderlich. Hinweis: Personalausweise für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr: Zur Prüfung der Identität muss das minderjährige Kind als sog.

Voraussetzungen

• Sie beziehungsweise das Kind, für das der Antrag gestellt werden soll, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit • bei Kindern unter 16 Jahre: • Sie sind erziehungsberechtigt. • Ihr Kind ist bei der Antragstellung anwesend. Wenn Sie einen Personalausweis außerhalb der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie Ihre Hauptwohnung haben, beantragen: • Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde in der Stadt mit Ihrer Hauptwohnung beantragen.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Gut zu wissen

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde in der Stadt beziehungsweise Gemeinde stellen, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben. Das ist in der Regel das Rathaus oder Bürgeramt. Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde jeder anderen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen. Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie eine Einmal-PIN, um eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen zu können. Danach können Sie den Online-Ausweis nutzen. Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Ihr Personalausweis wird ungültig, bevor die Geltungsdauer abläuft, wenn • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder • Ihr Foto nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist.

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Ihre Gebühr

46,00 €

PositionRechtsgrundlageBetrag
Personalausweis (ab 24 Jahre)§ 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV46,00 €

Bundesrechtliche Gebühren nach PAuswGebV bzw. § 27 PassV (beide zuletzt geändert 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 31), Normtext abgerufen am 08.07.2026. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV).

Häufige Fragen

Was kostet „Personalausweis beantragen“ in Darmstadt?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Für die erstmalige Ausstellung des Personalausweises sowie für die Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird folgende Gebühr erhoben: • von antragstellenden … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Personalausweis beantragen“ in Darmstadt erledigen?
Zuständig ist: Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Einwohnerwesen · Darmstadt, Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Personalausweis beantragen“ in Darmstadt online?
Für Darmstadt ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Kann ich den Personalausweis online beantragen?
Die Antragstellung erfordert grundsätzlich einen persönlichen Termin im Bürgeramt (biometrische Daten, Unterschrift, Fingerabdrücke). Viele Städte bieten aber Online-Terminbuchung und teils digitale Vorbereitung — die Links finden Sie in der Städte-Tabelle.
Wie lange ist der Personalausweis gültig?
Für Personen ab 24 Jahren gilt der Ausweis 10 Jahre, für jüngere 6 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich — es wird immer ein neues Dokument ausgestellt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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