Wohnsitz anmelden / ummelden in Darmstadt: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.
Zuständige Stelle in Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Einwohnerwesen · Darmstadt
Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Mo 08:00-15:30 · Di 08:00-18:00 · Mi, Fr 07:00-12:30 · Do 08:00-19:00 · Sa-So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)
+49 6151 115
meldeamt@darmstadt.de
Benötigte Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers • Personalausweis und Reisepass • Identitätsausweis und ggf. elektronischer Aufenthaltstitel bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit • Wohnungsgeberbestätigung (kein Muss; in Kopie oder per Email ist ebenfalls ausreichend) • Für minderjährige Kinder: Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde (Original) • Mit der Abmeldung können auch Dritte bevollmächtigt werden; Ausweise der Meldepflichtigen sind vorzulegen. Grundsätzlich muss bei allen Vorgängen die durch einen Bevollmächtigten erledigt werden sollen, der Ausweis/Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten vorgelegt werden. Die Vollmachten müssen im Original, vollständig und im besten Falle zusammengeheftet, abgesiegelt vorliegen (Betreuungsvollmachten, Vollmachten von Anwälten). Die Unterschrift auf der Vollmacht muss mit der Unterschrift auf dem Dokument übereinstimmen. • Eine Abmeldung für Ihre eigene Person kann schriftlich erfolgen. Füllen Sie den Vordruck zur Abmeldung aus und senden diesen mit der persönlichen Unterschrift versehen sowie eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes per Fax (06151 13-3006), per Post oder per E-Mail an: meldeamt@darmstadt.de.
Voraussetzungen
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung. Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Wer muss sich wann in Darmstadt abmelden? Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn: - Sie ins Ausland ziehen (Abmeldung bis zu einer Woche im Voraus), - eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben, - oder sich ohne festen Wohnsitz melden wollen. Weitere Informationen: • Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. • Sie müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden. • Personen ab dem 16. Lebensjahr können die Meldepflicht selbst ausüben. • Wenn Sie im Inland umziehen, brauchen Sie sich nicht abzumelden. Sie müssen sich bei Ihrer neuen zuständigen Meldebehörde anmelden. Die Informationen zur Berichtigung des Melderegisters (Wegzugsdatum) erhalten wir dann von der Meldebehörde Ihrer neuen Wohnung. • Zweitwohnsitz: Die Abmeldung des Zweitwohnsitzes erfolgt bei der Behörde, wo der Hauptwohnsitz gemeldet ist und ist selbstständig oder mit einer Vollmacht abzumelden. • Die Abmeldung einer Nebenwohnung können Sie über den nebenstehenden Onlinelink durchführen.
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Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.