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Nebenwohnsitz anmelden in Dinslaken: Gebühren, Unterlagen & Termin

Nebenwohnsitz anmelden erledigen Sie in Dinslaken bei: Bürgerbüro: Standort Hiesfeld | Bürgerbüro Hiesfeld · Dinslaken. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Dinslaken

Bürgerbüro: Standort Hiesfeld | Bürgerbüro Hiesfeld · Dinslaken

Jahnplatz 1, 46539 Dinslaken

02064-66556

buergerbuero@dinslaken.de

Bürgerbüro: Standort Stadtmitte | Bürgerbüro Stadtmitte · Dinslaken

Friedrich-Ebert-Straße 82-84, 46535 Dinslaken

02064-66-556

buergerbuero@dinslaken.de

Bürgerbüro: Standort Stadtmitte | Bürgerbüro Stadtmitte · Dinslaken

Friedrich-Ebert-Straße 82-84, 46535 Dinslaken

02064-66-666

buergerbuero@dinslaken.de

Gebühren (amtlich)

• Es können Gebühren anfallen. Zahlungsziel: Gebührenfrei

Voraussetzungen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Besitzen Sie mehrere Wohnungen im Inland, kann nur eine Hauptwohnsitz (Hauptwohnung) sein. Jede weitere Wohnung im Inland ist Zweit- bzw. Nebenwohnsitz (Nebenwohnung). Besitzen Sie nur eine Wohnung im Inland, kann diese nicht als Nebenwohnung angemeldet werden. Ein Wohnsitz im Ausland wird nicht im Melderegister erfasst. Sie können einen Zweit- bzw. Nebenwohnsitz persönlich oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person im Bürgerbüro anmelden. Über die Anmeldung erfolgt eine automatische Meldung an den bisherigen alleinigen Wohnsitz. Soll der Dinslakener Hauptwohnsitz wegen Umzug in eine andere Gemeinde/Stadt zur Zweitwohnung umgeändert werden, wird das in der neuen Hauptwohnsitzgemeinde erklärt. Die Änderung erfolgt dann ebenfalls automatisch. Jede weitere Wohnung innerhalb des Bundesgebietes ist meldepflichtig. Die Abmeldung eines Zweitwohnsitzes erfolgt nur über den Hauptwohnsitz und ist der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes persönlich oder schriftlich mitzuteilen. Bei schriftlicher Mitteilung geben Sie bitte auch das Auszugsdatum an.

Gut zu wissen

Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

Häufige Fragen

Was kostet „Nebenwohnsitz anmelden“ in Dinslaken?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Es können Gebühren anfallen. Zahlungsziel: Gebührenfrei
Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Dinslaken erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro: Standort Hiesfeld | Bürgerbüro Hiesfeld · Dinslaken, Jahnplatz 1, 46539 Dinslaken. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Nebenwohnsitz anmelden“ in Dinslaken online?
Für Dinslaken ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Grundsätzlich ja. Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss sich anmelden, wer eine Wohnung bezieht – innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug; das gilt auch für eine Nebenwohnung. Eine Ausnahme regelt § 27 Absatz 2 Bundesmeldegesetz: Wer bereits im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wohnen Sie nach Ablauf der sechs Monate weiter dort, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Nach § 21 Bundesmeldegesetz ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung; jede weitere Wohnung im Inland ist eine Nebenwohnung. Welche Ihrer Wohnungen die Hauptwohnung ist, teilen Sie der Meldebehörde bei der An- oder Abmeldung mit; ändert sich die Hauptwohnung, müssen Sie das der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Nebenwohnungen – München etwa auf Grundlage seiner Zweitwohnungsteuersatzung. Ob und in welcher Höhe eine solche Steuer anfällt und welche Befreiungen es gibt, ist örtlich unterschiedlich geregelt; erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrer Kommune.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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