Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Geburtsurkunde beantragen in Dortmund: Gebühren, Unterlagen & Termin

Geburtsurkunde beantragen erledigen Sie in Dortmund bei: Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Urkundenstelle. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Dortmund

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Urkundenstelle

Friedensplatz 5, 44135 Dortmund

+49 231 50-13331

Gebühren (amtlich)

Stand 01.01.2026 • 15,00 € Personenstandsurkunde/Abschrift aus dem Register • 7,50 € jede Personenstandsurkunde/Abschrift aus dem Register (Erstellung aus demselben Vorgang) • 15,00 € internationale Personenstandsurkunde • 7,50 € jede weitere internationale Personenstandsurkunde (Erstellung aus demselben Vorgang) • 15,00 € Übersetzungshilfe • 7,50 € weitere Übersetzungshilfe (Erstellung aus demselben Vorgang) • 38,50 € Einsichtnahme in eine Sammelakte • 17,00 € bis 66,00 € Suchgebühr/pro Suchfall bei Ahnen- oder Familienforschung neben der Urkundengebühr • Gebührenfrei: Personenstandsurkunden für Rentenzwecke Zahlmöglichkeiten bei persönlicher Vorprache : EC-, Kredit- oder Debitkarte oder Barzahlung am Kassenautomaten Zahlmöglichkeit bei Online-Antrag : PayPal

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen: • Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie) • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und • den Personalausweis, Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin • für andere Personen: • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

Voraussetzungen

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren • Ehegatten, • Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes), • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel), • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel). Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

So läuft es ab

Persönliche Beantragung • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat. • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor. • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt. • Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor. Beantragung per Post oder Telefax • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet. • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten: • Name, Vorname • Geburtsdatum und -ort • Name, Vorname der Eltern • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei. • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben.

Gut zu wissen

Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen. Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden. Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten. Wichtige Hinweise zum Bestellvorgang Personenstandsurkunden können Sie bequem von Zuhause online, telefonisch oder persönlich anfordern.

Häufige Fragen

Was kostet „Geburtsurkunde beantragen“ in Dortmund?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Stand 01.01.2026 • 15,00 € Personenstandsurkunde/Abschrift aus dem Register • 7,50 € jede Personenstandsurkunde/Abschrift aus dem Register (Erstellung aus demselben Vorgang) • 15,00 € internationale Personenstandsurkunde • 7,50 € jede weitere internationale … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Geburtsurkunde beantragen“ in Dortmund erledigen?
Zuständig ist: Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Urkundenstelle, Friedensplatz 5, 44135 Dortmund. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Geburtsurkunde beantragen“ in Dortmund online?
Für Dortmund ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

Methodik & Quellen · Über uns