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Wohngeld beantragen in Dortmund: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohngeld beantragen erledigen Sie in Dortmund bei: Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohngeldstelle. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Dortmund

Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohngeldstelle

Südwall 2-4, 44122 Dortmund

+49 231 50-13276

wohngeldstelle@stadtdo.de

Benötigte Unterlagen

Ihrem Antrag auf Wohngeld müssen Sie folgende Unterlagen beifügen: • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.), Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind: • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %, • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder, • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %. Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Wohngeld wird nur auf Antrag gezahlt. Mit dem Antragsformular müssen auch Nachweise zur Höhe der Miete bzw. Höhe der Belastung sowie zu allen Einkünften des betreffenden Haushalts eingereicht werden. Antragsberechtigt ist für den Mietzuschuss die Mieterin bzw. der Mieter und für den Lastenzuschuss die Eigentümerin bzw. der Eigentümer. Kommen dafür im Einzelfall mehrere Personen in Frage, dann müssen diese Personen aus ihrem Kreis eine antragsberechtigte Person bestimmen.

So läuft es ab

Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

Gut zu wissen

Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat. Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft. Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich. Wohngeld - Ihre Unterstützung für bezahlbares Wohnen Wohngeld hilft Mieter*innen und Eigentümer*innen, ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu sichern. Es wird als Zuschuss zur Miete oder zur Entlastung bei selbstgenutztem Wohneigentum gezahlt. Wichtig: Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt und in der Regel für 12 Monate bewilligt. Sie haben zwei Möglichkeiten Ihren Wohngeldantrag zu stellen: 1. Variante: Digital - schnell und bequem Nutzen Sie den Online-Antrag für Mieter*innen (Mietzuschuss) und Eigentümer*innen (Lastenzuschuss). Über die Seite Gemeinsam online haben Sie direkt Zugriff auf: • Erstantrag • Weiterleistungsantrag • Erhöhungsantrag • Änderungsmitteilung So funktioniert es: 1. Melden Sie sich mit Ihrer E-Mailadresse an. 2.

Wohngeldrechner: Haben Sie Anspruch?

Unverbindliche Selbsteinschätzung nach der amtlichen Formel (§ 19 WoGG mit Anlagen 1–3, § 12 Abs. 6–7). Nicht abgebildet sind u. a. Freibeträge (§ 17 WoGG), Vermögensprüfung und Einzelfallregeln — verbindlich entscheidet die Wohngeldstelle.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohngeld beantragen“ in Dortmund erledigen?
Zuständig ist: Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohngeldstelle, Südwall 2-4, 44122 Dortmund. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohngeld beantragen“ in Dortmund online?
Für Dortmund ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wird Wohngeld rückwirkend gezahlt?
Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gewährt — nicht rückwirkend. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen, auch wenn noch Unterlagen fehlen.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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