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Nebenwohnsitz anmelden in Düren: Gebühren, Unterlagen & Termin

Nebenwohnsitz anmelden erledigen Sie in Düren bei: Steuern · Düren. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Düren

Steuern · Düren

Kaiserplatz 2 - 4, 52349 Düren

Mo-Fr 08:00-12:00 · Do 08:00-12:00,14:00-17:00 · Sa-So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

02421 25-2222

steueramt@dueren.de

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Zweitwohnungssteuer zahlen alle, die in Düren eine Zweitwohnung innehaben und diese als Nebenwohnung im Sinne des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen nutzen. Keine Zweitwohnungssteuer zahlt derjenige, der eine Wohnung von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen nutzt, der eine Wohnung von freien Trägern der Jugendhilfe zu Erziehungszwecken nutzt, der ein kostenloses Zimmer in der elterlichen Wohnung nutzt (z. B. Schüler, Studenten), der eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen hält, verheiratet und nicht dauernd getrennt lebend ist und dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet. Berechnungsgrundlage und Festsetzung Die Stadt Düren verschickt an jede/n Inhaber*in einer Zweitwohnung in Düren eine Steuererklärung zur Zweitwohnungssteuer. Diese ist auszufüllen, zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen (Mietvertrag u.a.) zurückzusenden (siehe Downloads). Für Wohnungseigentümer und Vermieter besteht bei Nachfragen seitens der Stadt Düren Mitwirkungspflicht. Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats nach Eintritt des Innehabens (in der Regel der Anmeldung) der Zweitwohnung; sie endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Wohnung als Zweitwohnung abgemeldet wird (z.B. wegen Auszug oder Ummeldung als Hauptwohnung). Die Zweitwohnungssteuer beträgt 10 % der jährlichen Nettokaltmiete. Ist der/die Inhaber*in einer Zweitwohnung Eigentümer*in dieser Wohnung oder wird die Wohnung mietfrei überlassen, wird der aktuelle Mietspiegel der Stadt Düren für die Berechnung zugrunde gelegt. Änderungen der Nettokaltmiete sind innerhalb eines Monats mitzuteilen. Die fällige Zweitwohnungssteuer wird in der Regel zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres durch Abgabenbescheid festgesetzt. Sie ist grundsätzlich in vier Quartalsbeträgen zu zahlen und zwar: zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Zu Ihrer Erleichterung können Sie der Stadtkasse Düren eine Einzugsermächtigung erteilen. Änderung Ihrer persönlichen Daten Anschriften- und Namensänderungen können mit Hilfe des Formulars „Änderung persönlicher Daten“ (siehe Downloads) der Abteilung Steuern mitgeteilt werden. Hinweise und Besonderheiten Bei Fragen zu Erst- und Zweitwohnsitz, Anmeldung und Statuswechsel u.a.

Gut zu wissen

Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

Häufige Fragen

Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Düren erledigen?
Zuständig ist: Steuern · Düren, Kaiserplatz 2 - 4, 52349 Düren. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Nebenwohnsitz anmelden“ in Düren online?
Für Düren ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Grundsätzlich ja. Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss sich anmelden, wer eine Wohnung bezieht – innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug; das gilt auch für eine Nebenwohnung. Eine Ausnahme regelt § 27 Absatz 2 Bundesmeldegesetz: Wer bereits im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wohnen Sie nach Ablauf der sechs Monate weiter dort, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Nach § 21 Bundesmeldegesetz ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung; jede weitere Wohnung im Inland ist eine Nebenwohnung. Welche Ihrer Wohnungen die Hauptwohnung ist, teilen Sie der Meldebehörde bei der An- oder Abmeldung mit; ändert sich die Hauptwohnung, müssen Sie das der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Nebenwohnungen – München etwa auf Grundlage seiner Zweitwohnungsteuersatzung. Ob und in welcher Höhe eine solche Steuer anfällt und welche Befreiungen es gibt, ist örtlich unterschiedlich geregelt; erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrer Kommune.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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