Nebenwohnsitz anmelden in Düren: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Düren
Steuern · Düren
Kaiserplatz 2 - 4, 52349 Düren
Mo-Fr 08:00-12:00 · Do 08:00-12:00,14:00-17:00 · Sa-So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)
02421 25-2222
steueramt@dueren.de
Benötigte Unterlagen
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Zweitwohnungssteuer zahlen alle, die in Düren eine Zweitwohnung innehaben und diese als Nebenwohnung im Sinne des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen nutzen. Keine Zweitwohnungssteuer zahlt derjenige, der eine Wohnung von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen nutzt, der eine Wohnung von freien Trägern der Jugendhilfe zu Erziehungszwecken nutzt, der ein kostenloses Zimmer in der elterlichen Wohnung nutzt (z. B. Schüler, Studenten), der eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen hält, verheiratet und nicht dauernd getrennt lebend ist und dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet. Berechnungsgrundlage und Festsetzung Die Stadt Düren verschickt an jede/n Inhaber*in einer Zweitwohnung in Düren eine Steuererklärung zur Zweitwohnungssteuer. Diese ist auszufüllen, zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen (Mietvertrag u.a.) zurückzusenden (siehe Downloads). Für Wohnungseigentümer und Vermieter besteht bei Nachfragen seitens der Stadt Düren Mitwirkungspflicht. Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats nach Eintritt des Innehabens (in der Regel der Anmeldung) der Zweitwohnung; sie endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Wohnung als Zweitwohnung abgemeldet wird (z.B. wegen Auszug oder Ummeldung als Hauptwohnung). Die Zweitwohnungssteuer beträgt 10 % der jährlichen Nettokaltmiete. Ist der/die Inhaber*in einer Zweitwohnung Eigentümer*in dieser Wohnung oder wird die Wohnung mietfrei überlassen, wird der aktuelle Mietspiegel der Stadt Düren für die Berechnung zugrunde gelegt. Änderungen der Nettokaltmiete sind innerhalb eines Monats mitzuteilen. Die fällige Zweitwohnungssteuer wird in der Regel zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres durch Abgabenbescheid festgesetzt. Sie ist grundsätzlich in vier Quartalsbeträgen zu zahlen und zwar: zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Zu Ihrer Erleichterung können Sie der Stadtkasse Düren eine Einzugsermächtigung erteilen. Änderung Ihrer persönlichen Daten Anschriften- und Namensänderungen können mit Hilfe des Formulars „Änderung persönlicher Daten“ (siehe Downloads) der Abteilung Steuern mitgeteilt werden. Hinweise und Besonderheiten Bei Fragen zu Erst- und Zweitwohnsitz, Anmeldung und Statuswechsel u.a.
Gut zu wissen
Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Häufige Fragen
Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Düren erledigen?
Geht „Nebenwohnsitz anmelden“ in Düren online?
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Weitere Behördengänge in Düren:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Nebenwohnsitz anmelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.