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Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis in Düsseldorf: Gebühren, Unterlagen & Termin

Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis erledigen Sie in Düsseldorf bei: Polizeipräsidium Düsseldorf. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Düsseldorf

Polizeipräsidium Düsseldorf

Haroldstraße 5, 40213 Düsseldorf

02118700

_Za12Waffen.Duesseldorf@polizei.nrw.de

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto • Sachkundenachweis: Behördlicher Sachkundenachweis oder Nachweis eines behördlich zugelassenen gewerblichen Sachkundelehrgangsträgers. Der Sachkundenachweis muss den aktuellen Anforderungen des § 1 AWaffV (Allgemeine Waffengesetz-Verordnung) entsprechen. Dies ist regelmäßig bei Sachkundeprüfungen der Fall, die nach dem 01.04.2003 abgelegt wurden. • Bedürfnisnachweis: Bewachungsaufträge oder -angebote, aus denen Art und Umfang der Bewachungstätigkeit sowie die zu schützenden Personen, Objekte oder Werte explizit hervorgehen. • Nachweis über eine Haftpflichtversicherung in Höhe von EUR 1.000.000 – pauschal für Personen- und Sachschäden • Nachweis über die sichere Aufbewahrung der Schusswaffen und der Munition gemäß § 36 WaffG (Waffengesetz) • Angaben zu den in den Waffenschein einzutragenden Waffen (sofern bereits bekannt) Für Antragstellende, die im Bewachungsgewerbe angestellt sind Bescheinigung des Arbeitgebers: • • über ein aktuelles Arbeitsverhältnis und die Verwendung in einer Tätigkeit, bei der das Führen einer Waffe erforderlich ist. Die Bescheinigung muss Aussagen zum Umfang (Vollzeit oder Teilzeit) enthalten und, ob das Arbeitsverhältnis befristet oder unbefristet ist. Nicht relevante Informationen können geschwärzt werden. • mit Angabe, welche Art von Bewachungstätigkeit ausgeübt werden soll (Geldtransport, Werttransport, Objektschutz, Personenschutz) • mit Angaben, welche Waffe/n geführt werden soll/en (sofern bereits bekannt) • amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten über die persönliche Eignung bei Bewerbenden, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Voraussetzungen

Damit Sie den Waffenschein nach § 28 WaffG (Waffengesetz) erteilt bekommen, müssen Sie • mind. 18 Jahre alt, • zuverlässig im Sinne von § 5 WaffG und • persönlich geeignet im Sinne von § 6 WaffG sein, sowie • die erforderliche Sachkunde gem. § 7 WaffG und • das waffenrechtliche Bedürfnis gem. § 8 WaffG nachweisen.

So läuft es ab

• Der Antrag auf Erlaubnis ist schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen. • Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen. • Bei positiver Prüfung erteilt die Behörde den Waffenschein für das Bewachungsgewerbe. • Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Anforderungen des WaffG erfüllt werden, die erforderlich sind, um den Waffenschein als Bewachungsunternehmen für das Bewachungspersonal zu erhalten.

Gut zu wissen

Einen Waffenschein für das Bewachungsgewerbe sowie eine Waffenbesitzkarte benötigen Sie für das Führen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen zur Begleitung oder Durchführung von Bewachungstätigkeiten, wie Personen- oder Objektschutz sowie Geld- und Werttransporte. Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe ist auf maximal drei Jahre befristet und kann zweimal für bis zu drei Jahre verlängert werden. Mitarbeitende, die aufgrund einer dienstlichen Weisung tätig werden, benötigen nur einen Waffenschein für das Bewachungsgewerbe, keine Waffenbesitzkarte. Sind Sie angestellte Person im Bewachungsgewerbe, wird der ausgestellte Waffenschein an die verantwortliche Person Ihres Arbeitgebers ausgehändigt.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis“ in Düsseldorf erledigen?
Zuständig ist: Polizeipräsidium Düsseldorf, Haroldstraße 5, 40213 Düsseldorf. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis“ in Düsseldorf online?
Für Düsseldorf ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer braucht die Erlaubnis nach § 34a GewO?
Jeder, der gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), benötigt die Erlaubnis der zuständigen Behörde — also der Gewerbetreibende selbst, nicht jede einzelne Wachperson. Angestellte Wachpersonen müssen stattdessen die erforderliche Qualifikation (Unterrichtung oder Sachkunde) nachweisen.
Sachkundeprüfung oder Unterrichtung — was gilt für welche Tätigkeit?
Wachpersonen weisen grundsätzlich per IHK-Bescheinigung nach, dass sie über die notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet wurden. Die Sachkundeprüfung verlangt § 34a GewO für bestimmte Tätigkeiten — unter anderem Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, Schutz vor Ladendieben, Bewachungen im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken sowie in leitender Funktion die Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende und von zugangsgeschützten Großveranstaltungen.
Bei welcher Behörde beantrage ich die § 34a-Erlaubnis?
Das Gesetz nennt nur die "zuständige Behörde"; welche das konkret ist, bestimmt das jeweilige Landesrecht — häufig das Gewerbe- oder Ordnungsamt der Stadt, teils die Kreisverwaltung. Die für Ihren Standort zuständige Stelle samt Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite bei Ihrer Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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