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Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch) in Düsseldorf: Gebühren, Unterlagen & Termin

Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch) erledigen Sie in Düsseldorf bei: Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3 · Düsseldorf. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Düsseldorf

Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3 · Düsseldorf

Höherweg 101, 40233 Düsseldorf

0211 89-91

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Benötigte Unterlagen

• Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass • aktuelles biometrisches Passfoto • alter Führerschein im Original • gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung

Voraussetzungen

Alte Papierführerscheine verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Wenn Ihr alter Papierführerschein ungültig wird, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen, fälschungssicheren Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen. Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Plastikkartenformat müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Pflichtumtausch alter Führerscheine in den neuen EU-Kartenführerschein. Sie erfahren, ob und bis wann Ihr Führerschein umgetauscht werden muss, welche Unterlagen benötigt werden, welche Gebühren anfallen und wie Sie den Antrag stellen können. Sollten Sie noch einen alten Papierführerschein haben oder einen Kartenführerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, haben, müssen Sie diesen auf den neuen EU-Kartenführerschein umstellen lassen. Grund für die Anordnung des Umtausches durch Vorgaben der EU ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank. Zur effektiven Umsetzung wurde ein Stufenplan eingeführt. Die neuen EU-Führerscheine sind nach den Vorgaben der Dritten EG-Führerscheinrichtlinie – unabhängig von den zugrundeliegenden Fahrerlaubnissen – auf 15 Jahre befristet. Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Führerscheine, die bis einschließlich 31.

Fristen

• Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden. • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben bei einem Umtausch des Dokuments bestehen.

Gut zu wissen

Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

Bis wann müssen Sie umtauschen? Frist-Rechner

Wann wurde Ihr Führerschein ausgestellt?

Fristen nach § 24a Abs. 2 FeV i. V. m. Anlage 8e (Normtext abgerufen 08.07.2026, FeV zuletzt geändert 12.05.2026). Sonderregel: Vor 1953 Geborene müssen unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis 19.01.2033 umtauschen. Spätestens am 19.01.2033 müssen alle Führerscheine dem EU-Format entsprechen (Richtlinie 2006/126/EG).

Häufige Fragen

Wo kann ich „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ in Düsseldorf erledigen?
Zuständig ist: Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3 · Düsseldorf, Höherweg 101, 40233 Düsseldorf. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ in Düsseldorf online?
Für Düsseldorf ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Die Fristen sind gestaffelt: Für Papierführerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998) galt die Staffelung nach Geburtsjahr — diese Fristen sind inzwischen alle abgelaufen (zuletzt der 19. Januar 2025 für die Geburtsjahre ab 1971), der Umtausch sollte umgehend nachgeholt werden. Kartenführerscheine (ausgestellt 1999 bis 18.01.2013) sind nach Ausstellungsjahr gestaffelt umzutauschen: Auch die Frist für die Ausstellungsjahre 1999–2001 (19. Januar 2026) ist bereits abgelaufen. Es folgen die Ausstellungsjahre 2002–2004 (Frist 19. Januar 2027), 2005–2007 (19. Januar 2028), 2008 (19. Januar 2029), 2009 (19. Januar 2030), 2010 (19. Januar 2031), 2011 (19. Januar 2032) sowie 2012 bis 18.01.2013 (19. Januar 2033). Wer vor 1953 geboren wurde, muss laut Bundesverkehrsministerium erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen — unabhängig vom Ausstellungsjahr. Spätestens am 19. Januar 2033 müssen alle alten Führerscheine durch den EU-Kartenführerschein ersetzt sein (Grundlage: EU-Richtlinie 2006/126/EG).
Muss ich beim Pflichtumtausch eine neue Prüfung ablegen?
Nein. Es handelt sich laut Bundesverkehrsministerium um einen rein verwaltungstechnischen Dokumententausch — Ihre Fahrerlaubnis, also das Recht zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge, bleibt unverändert bestehen. Weder eine theoretische oder praktische Prüfung noch eine ärztliche Untersuchung sind mit dem Umtausch verbunden. Der neue Kartenführerschein ist als Dokument 15 Jahre gültig (§ 24a FeV), danach wird nur das Dokument erneut getauscht.
Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?
Der alte Führerschein verliert mit Ablauf der Frist seine Gültigkeit als Nachweisdokument. Wer bei einer Verkehrskontrolle noch mit dem abgelaufenen Dokument angetroffen wird, muss laut Bundesverkehrsministerium mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen. Die Fahrerlaubnis selbst erlischt dadurch nicht — holen Sie den Umtausch bei Ihrer Führerscheinstelle einfach schnellstmöglich nach.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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