Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht) in Düsseldorf: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Düsseldorf
Amt für Soziales und Jugend - Bereich Jugend · Düsseldorf
Willi-Becker-Allee 7, 40227 Düsseldorf
Gut vorbereitet zum Amt
Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.
Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass der Eltern • Bei nachgeburtlicher Erklärung: Geburtsurkunde des Kindes, in der der Vater eingetragen ist • Bei vorgeburtlicher Erklärung: Mutterpass und Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft
Voraussetzungen
• Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet. • Es besteht die rechtliche Vaterschaft (durch wirksame Anerkennung oder gerichtliche Feststellung). • Das Kind braucht noch nicht geboren sein, es muss aber gezeugt sein. • Das Kind muss noch minderjährig sein. • Eine Gerichtsentscheidung zur elterlichen Sorge wurde bisher nicht getroffen. • Die Eltern müssen persönlich erscheinen. • Grundsätzlich müssen die Eltern geschäftsfähig, das bedeutet insbesondere volljährig, sein. Die Sorgeerklärung eines beschränkt geschäftsfähigen Elternteils bedarf der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters oder seiner gesetzlichen Vertreterin. • Beide Eltern sprechen ausreichend Deutsch. Sollte dies nicht der Fall sein: • Jugendamt: Sollten Sie einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin benötigen, teilen Sie die gewünschte Sprache bitte bei der Terminvereinbarung mit. • Notariat: Sollten Sie einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin benötigen, müssen Sie zum Termin einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin mitbringen. Diese Person benötigt ein gültiges Personaldokument und darf nicht mit den Eltern des Kindes verwandt oder verschwägert sein. Wer kann sich an uns wenden? Der Service richtet sich an nicht verheiratete, werdende Eltern. Wenn Sie einen persönlichen Termin vereinbaren möchten, melden wir uns gerne bei Ihnen. Bitte nutzen Sie dafür unser Serviceformular. Die Bescheinigung über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister (sogenannte Negativbescheinigung) können Sie online anfordern.
So läuft es ab
Für die Sorgeerklärung müssen Sie einen persönlichen Termin beim Jugendamt oder in einem Notariat vereinbaren: • Soweit noch nicht geschehen, muss der Vater die Vaterschaft zunächst wirksam anerkennen. • Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen. • In dem Termin werden Sie über die Rechtsfolgen der Sorgerechtserklärung informiert. Diese wird Ihnen vorgelesen und muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden. • Beide Elternteile erhalten beglaubigte Abschriften der Urkunde ausgehändigt.
Gut zu wissen
Wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind, ist nur die Mutter sorgeberechtigt. Dies gilt nicht, wenn Sie als Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben oder eine abweichende gerichtliche Entscheidung hinsichtlich des Sorgerechts getroffen worden ist. Über die Alleinsorge der Mutter kann eine schriftliche Auskunft erteilt werden, die sogenannte Negativbescheinigung. Möchten Sie gemeinsam sorgeberechtigt sein, müssen dies beide Elternteile gegenüber dem Jugendamt oder einem Notar oder einer Notarin erklären und beurkunden lassen. Zuvor muss die Vaterschaft anerkannt werden. Sie können die Sorgeerklärung auch dann abgeben, wenn Ihr Kind noch nicht geboren, aber bereits gezeugt ist. Dies ist aber auch nach der Geburt noch möglich und notwendig, wenn Sie einander nicht heiraten und keine gerichtliche Regelung anstreben möchten. Eine Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden. Dies können Sie bei dem für Sie zuständigen Jugendamt oder gegen Gebühr bei einem Notar oder einer Notarin veranlassen. Nach Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen kann die elterliche Sorge nur durch eine Entscheidung des Familiengerichts geändert werden. Der Fachdienst Beistandschaft beurkundet die Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Außerdem wird zu rechtlichen Fragen der Sorgeerklärung beraten. Auf Wunsch wird bescheinigt, dass keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge vorliegt.
Häufige Fragen
Wo kann ich „Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht)“ in Düsseldorf erledigen?
Was gilt ohne Sorgeerklärung?
Ist die Beurkundung beim Jugendamt wirklich kostenfrei?
Können wir die Sorgeerklärung schon vor der Geburt abgeben?
Weitere Behördengänge in Düsseldorf:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht) (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.