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Sterbeurkunde beantragen in Düsseldorf: Gebühren, Unterlagen & Termin

Sterbeurkunde beantragen erledigen Sie in Düsseldorf bei: Abteilung Standesamt - 33/2 · Düsseldorf. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Düsseldorf

Abteilung Standesamt - 33/2 · Düsseldorf

Inselstraße 17, 40479 Düsseldorf

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Benötigte Unterlagen

Verstirbt eine Person während einer Reise auf einem Seeschiff, das die deutsche Bundesflagge führt, beurkundet das Standesamt I in Berlin den Tod. Dazu verfasst die Schiffsführerin oder der Schiffsführer ein Protokoll, das sie oder er an das Standesamt I in Berlin sendet. Sie müssen den Tod bei der Schiffsführerin oder dem Schiffsführer melden, wenn Sie bei dem Sterbefall anwesend waren oder ihn bemerkt haben. Die Beurkundung im deutschen Sterberegister erfolgt in jedem Fall, auch wenn die verstorbene Person nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Im Standesamt I erhalten Sie als Familienmitglied oder als Person mit einem berechtigten Interesse auch die Sterbeurkunde der verstorbenen Person. Beim Tod eines nahen Angehörigen möchte man sicherlich zu allerletzt an irgendwelche Papiere denken. Unter Umständen möchten Sie jedoch einen Sterbefall im Ausland zusätzlich beim Standesamt Düsseldorf beurkunden lassen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Sie können oft auch alles mit der Sterbeurkunde aus dem Ausland erledigen. Der Antrag mit allen Unterlagen im Original kann postalisch eingereicht werden. Eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung ist nur in Einzelfällen erforderlich.

Gut zu wissen

Sterbefall auf deutschem Seeschiff beurkunden

Häufige Fragen

Wo kann ich „Sterbeurkunde beantragen“ in Düsseldorf erledigen?
Zuständig ist: Abteilung Standesamt - 33/2 · Düsseldorf, Inselstraße 17, 40479 Düsseldorf. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Sterbeurkunde beantragen“ in Düsseldorf online?
Für Düsseldorf ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer darf eine Sterbeurkunde beantragen?
Nach § 62 PStG erhalten der Ehegatte oder Lebenspartner sowie Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person die Urkunde ohne weiteren Nachweis. Geschwister müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, alle übrigen Personen ein rechtliches Interesse — etwa für Erbangelegenheiten. Antragsbefugt sind Personen über 16 Jahre.
Welches Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus?
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist (§ 28 PStG) — nicht das Standesamt des Wohnorts. Dort wird der Sterbefall beurkundet, und dort beantragen Sie auch die Sterbeurkunde.
Bis wann muss ein Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden?
Das Personenstandsgesetz schreibt vor, dass der Tod dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden muss (§ 28 PStG). Erst nach der Beurkundung des Sterbefalls kann die Sterbeurkunde ausgestellt werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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