Vaterschaftsanerkennung in Düsseldorf: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Düsseldorf
Amt für Soziales und Jugend - Bereich Jugend · Düsseldorf
Willi-Becker-Allee 7, 40227 Düsseldorf
Gebühren (amtlich)
Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärungen sind gebührenfrei. Gegebenenfalls 30 EUR für die Versicherung an Eides Statt eines Dolmetschers oder eine Dolmetscherin.
Benötigte Unterlagen
Nachweis zur Identität (z.B. Personalausweis, Reisepass, ID-Karte)
Voraussetzungen
• Die Anerkennung und die Zustimmung müssen öffentlich beurkundet werden. • Die Anerkennung der Vaterschaft kann in jedem Stadesamt, bei Jugendämtern und Notariaten abgegeben werden. • Die Anerkennung ist nicht empfangsbedürftig und bedarf zu ihrer Wirksamkeit nicht der Entgegennahme durch ein bestimmtes Standesamt oder einer anderen Behörde. • Es gilt das Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft gem. § 1597a. BGB • Eine Anerkennung der Vaterschaft zu einem Kind ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht (Sperrwirkung). • Eine Anerkennung unter Bedingung oder Zeitbestimmung ist unwirksam. • Es darf kein wirksamer Widerruf des Anerkennenden bestehen. • Die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter. • Die Anerkennung bedarf auch der Zustimmung des Kindes, wenn der Mutter insoweit die elterliche Sorge nicht zusteht. • Für die Wirksamkeit der Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft kommt es nicht auf die tatsächlichen Abstammungsverhältnisse an; die (juristische) Vaterschaft entsteht allein durch wirksame Abgabe der Anerkennungs- und aller erforderlichen Zustimmungserklärungen. Die Anerkennung der Vaterschaft kann auch vor der Geburt des Kindes abgegeben werden. • Wer in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist kann nur selbst anerkennen, bedarf allerdings der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Gut zu wissen
Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und in Notariaten beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter, werden in öffentlich Form beurkundet. Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich. Nach deutschem Recht ist die Frau Mutter des Kindes, die das Kind geboren hat. Eine Anerkennung der Mutterschaft ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sofern eine Anerkennung der Mutterschaft oder eine Zustimmungserklärung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, müssen diese auch durch ein Standesamt, durch das Jugendamt, oder durch ein Notariat beurkundet werden. Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, kann sie ebenfalls öffentlich beurkundet werden. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung. Bei Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet waren beziehungsweise sind, muss die Vaterschaft durch Anerkennung erklärt werden, damit das Standesamt den Vater in das Geburtsregister eintragen kann. Der Fachdienst Beistandschaft beurkundet die Vaterschaftsanerkennung vor oder nach der Geburt des Kindes.
Häufige Fragen
Was kostet „Vaterschaftsanerkennung“ in Düsseldorf?
Wo kann ich „Vaterschaftsanerkennung“ in Düsseldorf erledigen?
Kann die Vaterschaft schon vor der Geburt anerkannt werden?
Muss die Mutter der Vaterschaftsanerkennung zustimmen?
Was kostet die Vaterschaftsanerkennung?
Weitere Behördengänge in Düsseldorf:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Vaterschaftsanerkennung (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.