Wohnsitz abmelden in Düsseldorf: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Düsseldorf
Abteilung Einwohnermeldeamt - 33/4 · Düsseldorf
Willi-Becker-Allee 7, 40227 Düsseldorf
0211 89-90141
einwohnermeldeamt@duesseldorf.de
Benötigte Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und • Sie beziehen keine neue Wohnung. • persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer bevollmächtigten Person • Auszug aus einer in Düsseldorf gemeldeten Wohnung ohne Neubezug einer Wohnung im Bundesgebiet
So läuft es ab
Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab: Persönlich: • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus. • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor. • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde. Schriftlich: • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit. • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei. • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde. Elektronisch: • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.
Gut zu wissen
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden. Es besteht die gesetzliche Verpflichtung sich abzumelden, wenn Sie aus Ihrer bisherigen Wohnung ausziehen und • dauerhaft ins Ausland verziehen, • ihre bisherige Wohnung aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen oder • einen Düsseldorfer Nebenwohnsitz aufgeben. Für die Abmeldung haben Sie zwei Wochen nach dem Auszug Zeit. Eine vorzeitige Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor dem anstehenden Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des tatsächlichen Auszugs fortgeschrieben. Im Gegensatz zum Einzug braucht der Auszug vom Wohnungsgeber nicht gesondert bestätigt zu werden. Ein längeres Überschreiten der Abmeldefrist kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt werden. Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, kann der von Ihnen unterschriebene Meldeschein auch durch eine bevollmächtige Person ( Vollmacht erforderlich ) vorgelegt werden. Bei Familien genügt es, wenn einer der volljährigen Familienmitglieder persönlich vorspricht und die Familie gemeinsam ausgezogen ist.
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Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.